Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
28.10.2015
18.11.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 22.10.2015
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 527/2015
15.12.2015
Anfrage bzgl. Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im
Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In der Verbandsversammlung des NVR am 16.06.2015 wurde vor dem Hintergrund der geringen
Mittelverfügbarkeit beschlossen, dass Baustellenmaßnahmen für Bushaltestellen, durch die erstmalig ein barrierefreier Ausbau geschaffen werden kann, ein Pauschalbetrag an Fördermitteln von
2 Millionen Euro für das Programmjahr 2015/2016 zur Verfügung gestellt wird. Dies soll dazu führen, dass zumindest eine Auswahl besonders wichtiger Haltestellen umgebaut werden kann. Hierzu wurde vom NVR als Entscheidungsgrundlage ein Kriterienkatalog erstellt, z.B. Schulwegsicherung an Schulen.
Zu Frage 1:
Nach Vorlagenbeschluss V 415/2014 wurden alle Haltestellen der 1. Baustufe gemeldet. Jedoch
entsprechen diese gemeldeten 28 Haltestellen nicht alle den derzeit geforderten Kriterien des
NVR. In Zusammenarbeit mit dem NVR wurden sieben Haltestellen in Erftstadt identifiziert, die den
Kriterien genügen. Für diese Haltestellen wurde ein Antrag eingereicht.
Zu Frage 2:
Folgende Haltestellen wurden gemeldet:
Haltestellen „Theodor-Heuss-Str.“ an der Donatusgrundschule in E.-Liblar
Haltestellen „Schloss Gracht“ am Schulzentrum E.-Liblar“
Haltestellen „Einkaufszentrum“ als Knotenpunkt und Ärztezentrum
Haltestellen „Maarweg“ in E.- Gymnich
Zu Frage 3:.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Haltestellen belaufen sich auf 280.764 €. Davon
beträgt der Eigenanteil für die Stadt Erftstadt 28.076 €.
Zu Frage 4:
Die erforderlichen Beschlüsse der städtischen Gremien liegen vor. Ich werde die Gremien informieren, sobald mir ein Bescheid des NVR zu meinem Antrag vorliegt.
Zu Frage 5:
Hier besteht kein Eingabeschluss, da der NVR nach Eingabe der Förderanträge vor dem Hintergrund der o.a. Kriterien entscheidet.
Zu Frage 6:
Nach Rücksprache mit dem NVR wird die Prüfung der Förderanträge noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.
Zu Frage 7:
Sobald eine Bewilligung des Förderantrages vorliegt, kann mit der Ausschreibung für die Baumaßnahmen begonnen werden.
Zu Frage 8:
Es wurden Förderanträge gestellt.
In Vertretung
(Hallstein)
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