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Anfrage (Anfrage bzgl. Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 28.10.2015 18.11.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 22.10.2015 Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 527/2015 15.12.2015 Anfrage bzgl. Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Stadtgebiet Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: In der Verbandsversammlung des NVR am 16.06.2015 wurde vor dem Hintergrund der geringen Mittelverfügbarkeit beschlossen, dass Baustellenmaßnahmen für Bushaltestellen, durch die erstmalig ein barrierefreier Ausbau geschaffen werden kann, ein Pauschalbetrag an Fördermitteln von 2 Millionen Euro für das Programmjahr 2015/2016 zur Verfügung gestellt wird. Dies soll dazu führen, dass zumindest eine Auswahl besonders wichtiger Haltestellen umgebaut werden kann. Hierzu wurde vom NVR als Entscheidungsgrundlage ein Kriterienkatalog erstellt, z.B. Schulwegsicherung an Schulen. Zu Frage 1: Nach Vorlagenbeschluss V 415/2014 wurden alle Haltestellen der 1. Baustufe gemeldet. Jedoch entsprechen diese gemeldeten 28 Haltestellen nicht alle den derzeit geforderten Kriterien des NVR. In Zusammenarbeit mit dem NVR wurden sieben Haltestellen in Erftstadt identifiziert, die den Kriterien genügen. Für diese Haltestellen wurde ein Antrag eingereicht. Zu Frage 2: Folgende Haltestellen wurden gemeldet: Haltestellen „Theodor-Heuss-Str.“ an der Donatusgrundschule in E.-Liblar Haltestellen „Schloss Gracht“ am Schulzentrum E.-Liblar“ Haltestellen „Einkaufszentrum“ als Knotenpunkt und Ärztezentrum Haltestellen „Maarweg“ in E.- Gymnich Zu Frage 3:. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Haltestellen belaufen sich auf 280.764 €. Davon beträgt der Eigenanteil für die Stadt Erftstadt 28.076 €. Zu Frage 4: Die erforderlichen Beschlüsse der städtischen Gremien liegen vor. Ich werde die Gremien informieren, sobald mir ein Bescheid des NVR zu meinem Antrag vorliegt. Zu Frage 5: Hier besteht kein Eingabeschluss, da der NVR nach Eingabe der Förderanträge vor dem Hintergrund der o.a. Kriterien entscheidet. Zu Frage 6: Nach Rücksprache mit dem NVR wird die Prüfung der Förderanträge noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Zu Frage 7: Sobald eine Bewilligung des Förderantrages vorliegt, kann mit der Ausschreibung für die Baumaßnahmen begonnen werden. Zu Frage 8: Es wurden Förderanträge gestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-