Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
08.10.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 24.09.2015
Rat
Betrifft:
Datum
21.08.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 468/2015
15.12.2015
Anfrage bzgl. Baumaßnahmen von Netcologne
Sehr geehrter Herr Pieper,
die von Ihnen angesprochenen Baumaßnahmen wurden durch die Telekom beauftragt. Für die
Planung, Ausschreibung und Bauleitung ist die Westnetz GmbH (RWE) verantwortlich. Die Fa.
Kickarz aus Krefeld führt die Arbeiten aus. Um die Kosten und die Belästigung der Anlieger möglichst gering zu halten hat sich die Telekom entschlossen, die Arbeiten in einem Bohrverfahren
durchführen zu lassen. Leider kommt es auch hier zu Behinderungen, welche sich nicht vollkommen vermeiden lassen.
Zu Ihrer Frage 1)
Die Verwaltung ist insofern involviert, dass die Wirtschaftsförderung das „schnelle Internet“ gefördert hat. Der Eigenbetrieb Straßen genehmigt die Aufbrüche und kotrolliert deren ordnungsgemäßen Wiederherstellung. Er ist von den Trassen in Kenntnis gesetzt worden und wird beim Aufstellen der Schaltkästen beteiligt. Diese Vorgehensweise ist im Telekommunikationsgesetz so geregelt.
Zu Ihrer Frage 2)
Selbstverständlich werden die Aktivitäten der Baufirma vom Eigenbetrieb Straßen überwacht. Aufgrund der angespannten personellen Lage des Eigenbetriebes ist jedoch eine intensivere lückenlose Überwachung nicht möglich.
Zu Ihrer Frage 3)
Die Bürger wurden durch die Presse informiert. Zusätzlich habe ich die Baufirma angewiesen, die
unmittelbar betroffenen Anlieger mittels eines Infobriefes über die Bauarbeiten zu informieren.
Zu Ihrer Frage 4)
Die Baumaßnahmen sollen entsprechend der mir vorliegenden Terminplanung bis Ende des Jahres durchgeführt sein.(Liblar, Lechenich, Köttingen, Kierdorf, Blessem und Herrig)
Zu Ihrer Frage 5)
Für die Reinigung der Baustelle ist die Baufirma zuständig. Auch die Sauberkeit wird, soweit möglich, vom Eigenbetrieb Straßen überwacht. Die Markierungen der Bohrfirma sollen solange wie
möglich erhalten bleiben, da diese zur Abnahme der Oberflächen und zur weiteren Beobachtung
der Leitungstrassen notwendig sind.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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