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Anfrage (Anfrage bzgl. Baumaßnahmen von Netcologne)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen 08.10.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 24.09.2015 Rat Betrifft: Datum 21.08.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 468/2015 15.12.2015 Anfrage bzgl. Baumaßnahmen von Netcologne Sehr geehrter Herr Pieper, die von Ihnen angesprochenen Baumaßnahmen wurden durch die Telekom beauftragt. Für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung ist die Westnetz GmbH (RWE) verantwortlich. Die Fa. Kickarz aus Krefeld führt die Arbeiten aus. Um die Kosten und die Belästigung der Anlieger möglichst gering zu halten hat sich die Telekom entschlossen, die Arbeiten in einem Bohrverfahren durchführen zu lassen. Leider kommt es auch hier zu Behinderungen, welche sich nicht vollkommen vermeiden lassen. Zu Ihrer Frage 1) Die Verwaltung ist insofern involviert, dass die Wirtschaftsförderung das „schnelle Internet“ gefördert hat. Der Eigenbetrieb Straßen genehmigt die Aufbrüche und kotrolliert deren ordnungsgemäßen Wiederherstellung. Er ist von den Trassen in Kenntnis gesetzt worden und wird beim Aufstellen der Schaltkästen beteiligt. Diese Vorgehensweise ist im Telekommunikationsgesetz so geregelt. Zu Ihrer Frage 2) Selbstverständlich werden die Aktivitäten der Baufirma vom Eigenbetrieb Straßen überwacht. Aufgrund der angespannten personellen Lage des Eigenbetriebes ist jedoch eine intensivere lückenlose Überwachung nicht möglich. Zu Ihrer Frage 3) Die Bürger wurden durch die Presse informiert. Zusätzlich habe ich die Baufirma angewiesen, die unmittelbar betroffenen Anlieger mittels eines Infobriefes über die Bauarbeiten zu informieren. Zu Ihrer Frage 4) Die Baumaßnahmen sollen entsprechend der mir vorliegenden Terminplanung bis Ende des Jahres durchgeführt sein.(Liblar, Lechenich, Köttingen, Kierdorf, Blessem und Herrig) Zu Ihrer Frage 5) Für die Reinigung der Baustelle ist die Baufirma zuständig. Auch die Sauberkeit wird, soweit möglich, vom Eigenbetrieb Straßen überwacht. Die Markierungen der Bohrfirma sollen solange wie möglich erhalten bleiben, da diese zur Abnahme der Oberflächen und zur weiteren Beobachtung der Leitungstrassen notwendig sind. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-