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Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 506/2014 2. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 20.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeisterrgermeister 27.10.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.11.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1) Laut Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 05.05.2015 wurde auf der Merowingerstraße (L 163) in Höhe Lambertusstraße mit dem städtischen Seitenradarmessgerät eine Geschwindigkeitsmessung veranlasst. Diese Messung wurde im Zeitraum vom 31.08. bis zum 08.09.2015 vom Ordnungsamt der Stadt durchgeführt. Das Messergebnis liegt mir jetzt vor. Die mittlere Geschwindigkeit aller gemessenen KFZ auf der Merowingerstraße lag bei 39 km/h. Die V85, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% aller gemessenen KFZ nicht überschritten wird, lag bei 47 km/h. Größere Unterschiede beim Geschwindigkeitsverhalten für die beiden einzelnen Fahrtrichtungen konnten aus der Messung nicht erkannt werden. Das Messergebnis zeigt, dass auf der Merowingerstraße im Straßenabschnitt zwischen Frankenstraße und Lambertusstraße eine Häufigkeit von Geschwindigkeitsübertretungen nicht vorhanden ist. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung können somit nicht in Aussicht gestellt werden. In Vertretung (Hallstein)