Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 481/2015
Az.: -2-
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 01.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung
des Jahresabschlusses des Kernhaushalts die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen
müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
In Vertretung
(Knips)
-2-