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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 481/2015 Az.: -2- Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 01.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 08.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushalts die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. In Vertretung (Knips) -2-