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Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 14:37
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 593/2015 1. Ergänzung Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 10.12.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 15.12.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Sollte die Stadt Erftstadt in die engere Auswahl der Förderung gelangen, wird die Verwaltung beauftragt, den ursprünglichen Förderantrag dahingehend zu verändern, dass das Sanitärgebäude, eine Laufbahn und ein Kleinspielfeld gefördert werden. 2.a) Sollte die Umsetzung des Beschlussentwurfs gem. Ziffer 1 nicht möglich oder förderschädlich sein, bleibt der Förderantrag so bestehen wie gehabt. 2 b) Sollte die Umsetzung des Beschlussentwurfs gem. Ziffer 1 nicht möglich oder förderschädlich sein, zieht die Stadt den Förderantrag zurück und verzichtet auf rd. 1 Mio. Euro Fördermittel. Begründung: Die Stadt Erftstadt hatte für das o. a. Förderprogramm vom Bekanntwerden bis hin zur endgültigen Abgabe der Förderunterlagen nur wenige Wochen Zeit. Als Fördergegenstand kamen daher nur Projekte in Frage, die bereits in den Haushalt bzw. Wirtschaftsplan eingeplant wurden und zu denen abgeschlossene Planungsunterlagen vorlagen. In der Erstellung der Förderunterlagen waren alle Dezernate beteiligt. Nur so konnten die erforderlichen Unterlagen fertiggestellt werden. Der Förderantrag konnte durch die Verwaltung erst bis zum 13.11.2015 (letzter Tag zur Einreichung des Projektantrages) komplett fertiggestellt werden. Verzögerungen innerhalb des Projektes hätten wahrscheinlich dazu geführt, dass wir keinen Antrag hätten stellen können. Der Erste Beigeordnete Herr Lüngen hat daraufhin am 17.11.2015 (4 Tage nach Fristende) den Sportausschuss über den gestellten Antrag auf Förderung und der zusätzlichen Kleinspielfelder informiert. Ich muss zugeben, dass in der Hektik der Antragstellung eine vorzeitige breite Abstimmung aller Fraktionen versäumt wurde. Als Kämmerer der Stadt Erftstadt versuche ich jedoch immer im Sinne der Stadt Erftstadt zu handeln und Schaden bzw. finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden. Den gesamten Vorgang der Förderung haben wir dann vorberatend in den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss eingebracht. In diesem Ausschuss wurde dann die mangelnde Abstimmung angesprochen. Dazu habe ich oben bereits Stellung bezogen. Aufgrund dieser Diskussionen sah ich mich gezwungen, nochmals beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (zuständige Behörde) vorstellig zu werden und den Sachverhalt der Förderung zu besprechen. Die zuständige Referatsleitung machte daraufhin folgenden Vorschlag: Den gestellten Antrag sollen wir auf Vorschlag der Referatsleitung nicht mehr ändern. Sollten wir es in die engere Auswahl schaffen und eine Ortsbegehung durch die zuständige Behörde stattfinden, sollten wir unsere Situation schildern und eine Änderung der Baumaßnahmen herbeiführen. Die Aussichten, den ursprünglichen Plan verändern zu können, wurden als aussichtsreich bezeichnet. Eine verbindliche Aussage wollte man jedoch nicht treffen. Vorausgesetzt wird jedoch, dass das beantragte Investitionsvolumen nicht überschritten wird. Aufgrund div. politischer Anregungen setzt die Verwaltung alles daran, im Falle einer Förderung, den Fördergegenstand wie folgt zu verändern: - Das Sanitärgebäude wird nach wie vor in die Förderung einbezogen. Aus drei Kleinspielfeldern werden stattdessen eine Laufbahn (die Kosten für zwei Kleinspielfelder entsprechen den Kosten einer Laufbahn) und ein Kleinspielfeld errichtet. Nebeneffekt wäre die Erweiterung des Angebotes des schulischen Sports. Sollten wider Erwartend die o. a. Änderungen nicht möglich sein, sollte der Förderantrag wie ursprünglich bestehen bleiben. Alternativ könnte die Stadt im Falle einer Förderung den Antrag komplett zurückziehen und auf Mittel i. H. v. über 1 Mio. Euro verzichten. In Vertretung (Knips) -2-