Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 14:37
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Datum
23.11.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 23.11.2015
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
F 627/2015
15.12.2015
Anfrage bzgl. Anmietung von Wohnungen bzw. Häusern zur Unterbringung
von Flüchtlingen
Sehr geehrter Herr Pieper,
Ihre Anfrage vom 22.11.2015 beantworte ich wie folgt:
Zu 1.
Bis zum heutigen Tag wurden in Erftstadt zur Unterbringung von Asylsuchenden 25 Objekte von
Privatpersonen angemietet. Darüber hinaus wurden sechs Objekte von der GWG Rhein-Erft angemietet. Dabei handelt es sich um stadteigene Objekte, die im Rahmen des bekannten Vertrages
zwischen Stadt und GWG von der GWG verwaltet werden.
Zu 2.
Grundsätzlich wird bei der Ermittlung der Mieten der zur Zeit gültige Mietspiegel der Stadt Erftstadt
zugrundgelegt.
Zu 3.
Die Mietverträge werden unter Zuhilfenahme des städtischen Mustermietvertrages abgeschlossen.
Zu 4.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir viele Angebote zur Anmietung von Wohnraum zur Verfügung.
Natürlich ist derzeit nicht absehbar, ob der Trend auch in den kommenden Jahren anhält.
Zu 5.
Eine Aussage dazu, inwieweit die Anmietung von Wohnungen Auswirkungen auf den freien Wohnungsmarkt hat, vermag ich erst dann abzugeben, wenn ich Kontakt mit mehreren Immobilienbüros aufgenommen habe. Diese Informationen werde ich gerne einholen, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte.
Bezüglich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet Erftstadt kann ich
bestätigen, dass dieser von der Flüchtlingssituation betroffen ist, d.h. dass die ohnehin schon
schwierige Wohnungsmarktsituation im sozial geförderten Bereich mehr als angespannt ist.
Ich verweise insoweit auch auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag des Vorsitzenden des Seniorenbeirates (B 488/2015), der im letzten Ausschuss für Soziales und Gesundheit
am 27.10.2015 beraten wurde.
In Vertretung
(Hallstein)
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