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Anfrage (Anfrage bzgl. Anmietung von Wohnungen bzw. Häusern zur Unterbringung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 14:37
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Datum 23.11.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 23.11.2015 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen F 627/2015 15.12.2015 Anfrage bzgl. Anmietung von Wohnungen bzw. Häusern zur Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Pieper, Ihre Anfrage vom 22.11.2015 beantworte ich wie folgt: Zu 1. Bis zum heutigen Tag wurden in Erftstadt zur Unterbringung von Asylsuchenden 25 Objekte von Privatpersonen angemietet. Darüber hinaus wurden sechs Objekte von der GWG Rhein-Erft angemietet. Dabei handelt es sich um stadteigene Objekte, die im Rahmen des bekannten Vertrages zwischen Stadt und GWG von der GWG verwaltet werden. Zu 2. Grundsätzlich wird bei der Ermittlung der Mieten der zur Zeit gültige Mietspiegel der Stadt Erftstadt zugrundgelegt. Zu 3. Die Mietverträge werden unter Zuhilfenahme des städtischen Mustermietvertrages abgeschlossen. Zu 4. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir viele Angebote zur Anmietung von Wohnraum zur Verfügung. Natürlich ist derzeit nicht absehbar, ob der Trend auch in den kommenden Jahren anhält. Zu 5. Eine Aussage dazu, inwieweit die Anmietung von Wohnungen Auswirkungen auf den freien Wohnungsmarkt hat, vermag ich erst dann abzugeben, wenn ich Kontakt mit mehreren Immobilienbüros aufgenommen habe. Diese Informationen werde ich gerne einholen, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte. Bezüglich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet Erftstadt kann ich bestätigen, dass dieser von der Flüchtlingssituation betroffen ist, d.h. dass die ohnehin schon schwierige Wohnungsmarktsituation im sozial geförderten Bereich mehr als angespannt ist. Ich verweise insoweit auch auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag des Vorsitzenden des Seniorenbeirates (B 488/2015), der im letzten Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 beraten wurde. In Vertretung (Hallstein) -2-