Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
147 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
15.10.15, 15:04
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2016 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften
Objekt
Maßnahme
2016
VE
2017
B
Anlage 1
P
Zuschuss
Jahresmiete
(1)
(2)
(1)
Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gebäudes bzw. zur Vermeidung erheblicher Schäden muss die Maßnahme zwingend durchgeführt werden.
(2)
Aus bautechnischer Sicht ist die Maßnahme erforderlich. Sofern die benötigten Mittel zur Verfügung stehen, sollte die Maßnahme sofort durch geführt werden.
(3)
Die Funktionsfähigkeit des Gebäudes ist noch nicht beeinträchtigt. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird kurz- bis mittelfristig erforderlich
sein. Im Zeitablauf werden die aufgeführten Maßnahmen in die Kategorie (1) oder (2) vorrücken.
Funktionsverbesserung
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich nicht aus bautechnischen Gründen. Die Umsetzung verbessert die Funktionalität des Gebäudes und kann - insbesondere unter dem Aspekt der Kundenzufriedenheit - für den Nutzer von erheblicher Bedeutung sein und ist somit ins das Bauprogramm einzustellen.
Bauprogramm
2016
Entsprechend der Gewichtung der Maßnahmen in den Kategorien (1) bis (4) und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel wird
vorgeschlagen, die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen.
Bemerkungen (B)
Übergangsheime
Radmacher Str.
(3)
Funktionsverbesserung
M = Die Maßnahme muss durch zusätzliche Mietzahlungen finanziert werden. Zuständig ist der jeweilige Fachausschuss.
P = Zur Umsetzung der Maßnahme sollen Planungsleistungen an Architekten oder Fachingenieure vergeben werden. Die Planungskosten sind in den
Ansätzen berücksichtigt.
Einbau Fenster Badezimmer
15.000 €
Saneirung Fußböden
10.000 €
15.000 €
10.000 €
Wohnungen
Antonsgasse 3
Obdachlosenunterkünfte
Ahremer Lichweg
Am Vogelsang 27
Am Vogelsang 29
Peter-May-Straße 106
Oststraße 11
25.000 €
Summe
Finanzierung über aktivierungspflichtige Maßnahmen
Finanzierung über den Erfolgsplan (G+V)
Gesamt
Zuschüsse
Eigenanteil
15.000 €
10.000 €
25.000 €
0€
25.000 €
82Intern\Eigenbetrieb\Wipl2015\Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2016 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften
07.10.2015; 16:26
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10.000 €
Priorität 1
Priorität 2
Priorität 3
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15.000 €
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