Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 318/2015 1. Ergänzung
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.11.2015
Bemerkungen
Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung;
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Die Vorlage berührt die internen
Ja
Nein
Leistungsverpflichtungen des
Kernhaushalts gegenüber dem
EB Straßen (Abdeckung negatives
Eigenkapital)
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Begründung:
In der Ausschusssitzung des BA Straßen vom 24.09.15 wurde die Verwaltung gebeten, die maßgeblichen Kalkulationsunterlagen zur V 318/2015 darzustellen.
Aus den beigefügten Zahlenaufstellungen und Berechnungen ergibt sich die Grundlage und Kalkulation zur Ursprungsvorlage. Die Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung
i.H.v. 138.089,05 Euro ergibt sich aus dem geprüften Jahresabschluss 2014 (vgl. hierzu das Be-
rechnungsjahr 2014). Nach den gebührenrechtlichen Vorgaben sind Gebühren nach dem Wirklichkeitsmaßstab zu bemessen und sollen Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden. Die
Kommune ist zur Nachkalkulation verpflichtet. Mit den in der Ursprungsvorlage zur Disposition
gestellten Gebührenerhöhungen bei Anliegerstraßen von bislang jährlich 1,12 € pro Kehrmeter auf
zukünftig 1,32 € pro Kehrmeter bzw. bei inner- und überörtlichen Straßen von bislang 0,93 € pro
Kehrmeter auf zukünftig 1,10 € pro Kehrmeter könnte die im Gebührenhaushalt bestehende
Unterdeckung in der Prognose tendenziell in einem Vierjahreszeitraum von 2016 bis 2019 ausgeglichen werden. Daneben könnten die Straßenreinigungsgebühren mit der vorgeschlagenen Neufestsetzung voraussichtlich wieder auf Jahre, mit Zielsetzung bis über das Jahr 2020, konstant
gehalten werden. Typische Prognoseschwankungen und –abweichungen lassen sich bei der Kalkulation von Gebühren grundsätzlich nicht ausschließen. Änderungen in den Bezugsgrößen Kehrmeter, die weitere Entwicklung der Aufwendungen für die Kehrmaschine (Betriebskosten) und von
notwendigen Verbrauchsmaterialien, steigende Umlagen, wie auch ggf. eintretende zusätzliche
Abschreibungserfordernisse haben letztlich Auswirkung auf die Feststellung des tatsächlichen Gebührendeckungsgrades und die Fortschreibung des Gebührenhaushaltes.
Soweit eine Gebührenanpassung durch politische Entscheidung ohne Berücksichtigung von Verlustvorträgen – die Maßgabe des Ausgleichs von Unterdeckungen ist lediglich eine gesetzliche
„Soll“-Vorschrift –, hingegen aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Vermeidung zukünftig
eintretender Unterdeckungen erfolgen soll, käme alternativ eine Gebührenanpassung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,20 € pro Kehrmeter bzw. bei inner- und
überörtlichen Straßen von bislang 0,93 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,05 € pro Kehrmeter in Betracht. Verlustvorträge aus Vorjahren wären dann aber aus Rechtsgründen nicht mehr verrechenbar.
Ohne Anpassung der Gebührensätze würde die Unterdeckung bzw. der kumulierte Verlust im Gebührenhaushalt bis Ende 2019 nach heutiger Einschätzung voraussichtlich auf bis zu ca. 165.000,Euro anwachsen.
Eine Gebührenanpassung um ca. 20 Cent pro Kehrmeter mit der Möglichkeit zum Ausgleich der
bestehenden Unterdeckung im Gebührenhaushalt würde dem Gebührenzahler bei einem Grundstück mit z.B. 15 Metern Straßenfront im Ergebnis Gebührenmehrkosten von 3,00 Euro jährlich
auferlegen.
Zu den einzelnen Positionen der Berechnungen und zur Gesamtkalkulation sei noch ergänzend
noch Folgendes erläutert:
1.) In den Umsatzerlösen sind die jährlichen Erlöse der Anlieger und des städtischen Eigenanteils
enthalten. Der städtische Eigenanteil ist tendenziell kostendeckend.
2.) Der Materialaufwand einschließlich der bezogenen Leistungen umfasst den Kehraufwand durch
Fremde (Sonderreinigungen), die städtischen Dienste (u.a. Verrechnung Personal Kehrmaschine) und den Reinigungsdienst (u.a. Platz- u. Handreinigungen). Enthalten sind auch
externe Aufwendungen für Abfallentsorgung.
3.) Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus der Verrechnung der Personalkosten gemäß
Personalkostenschlüssel; Einzelheiten hierzu sind u.a. dem Wirtschaftsplan 2016 zu
entnehmen.
4.) Abschreibungen beinhalten im Wesentlichen den (für 2015 anteiligen) Aufwand der Kehrmaschine sowie in geringerem Umfang für spezielle Betriebsausstattungen bei den
städtischen Diensten.
5.) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen im Wesentlichen folgende Positionen aus:
- Treibstoffe und sonstige Kfz-Aufwendungen (z.B. Ersatzteile und Instandhaltung)
- Kfz-Versicherungen
- Sonstige Personalkosten (Fahrt- u. Fortbildungskosten)
- Jahresabschluss und Prüfungskosten
- Verwaltungskostenumlage sowie die Umlage aus der Abteilung Steuern und Abgaben
(-270-) i.H.v. 24.000,- Euro (2/3-Anteil der Gesamtumlage -270- i.H.v. 36.000,- Euro)
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- Zinsaufwendungen für die komplett fremdfinanzierte Betriebsausstattung, den Fuhrpark und
die ebenfalls teilweise fremdfinanzierte Kehrmaschine
(Hallstein)
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