Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 318/2015 1. Ergänzung Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.11.2015 Bemerkungen Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Die Vorlage berührt die internen Ja Nein Leistungsverpflichtungen des Kernhaushalts gegenüber dem EB Straßen (Abdeckung negatives Eigenkapital) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Begründung: In der Ausschusssitzung des BA Straßen vom 24.09.15 wurde die Verwaltung gebeten, die maßgeblichen Kalkulationsunterlagen zur V 318/2015 darzustellen. Aus den beigefügten Zahlenaufstellungen und Berechnungen ergibt sich die Grundlage und Kalkulation zur Ursprungsvorlage. Die Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung i.H.v. 138.089,05 Euro ergibt sich aus dem geprüften Jahresabschluss 2014 (vgl. hierzu das Be- rechnungsjahr 2014). Nach den gebührenrechtlichen Vorgaben sind Gebühren nach dem Wirklichkeitsmaßstab zu bemessen und sollen Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden. Die Kommune ist zur Nachkalkulation verpflichtet. Mit den in der Ursprungsvorlage zur Disposition gestellten Gebührenerhöhungen bei Anliegerstraßen von bislang jährlich 1,12 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,32 € pro Kehrmeter bzw. bei inner- und überörtlichen Straßen von bislang 0,93 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,10 € pro Kehrmeter könnte die im Gebührenhaushalt bestehende Unterdeckung in der Prognose tendenziell in einem Vierjahreszeitraum von 2016 bis 2019 ausgeglichen werden. Daneben könnten die Straßenreinigungsgebühren mit der vorgeschlagenen Neufestsetzung voraussichtlich wieder auf Jahre, mit Zielsetzung bis über das Jahr 2020, konstant gehalten werden. Typische Prognoseschwankungen und –abweichungen lassen sich bei der Kalkulation von Gebühren grundsätzlich nicht ausschließen. Änderungen in den Bezugsgrößen Kehrmeter, die weitere Entwicklung der Aufwendungen für die Kehrmaschine (Betriebskosten) und von notwendigen Verbrauchsmaterialien, steigende Umlagen, wie auch ggf. eintretende zusätzliche Abschreibungserfordernisse haben letztlich Auswirkung auf die Feststellung des tatsächlichen Gebührendeckungsgrades und die Fortschreibung des Gebührenhaushaltes. Soweit eine Gebührenanpassung durch politische Entscheidung ohne Berücksichtigung von Verlustvorträgen – die Maßgabe des Ausgleichs von Unterdeckungen ist lediglich eine gesetzliche „Soll“-Vorschrift –, hingegen aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Vermeidung zukünftig eintretender Unterdeckungen erfolgen soll, käme alternativ eine Gebührenanpassung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,20 € pro Kehrmeter bzw. bei inner- und überörtlichen Straßen von bislang 0,93 € pro Kehrmeter auf zukünftig 1,05 € pro Kehrmeter in Betracht. Verlustvorträge aus Vorjahren wären dann aber aus Rechtsgründen nicht mehr verrechenbar. Ohne Anpassung der Gebührensätze würde die Unterdeckung bzw. der kumulierte Verlust im Gebührenhaushalt bis Ende 2019 nach heutiger Einschätzung voraussichtlich auf bis zu ca. 165.000,Euro anwachsen. Eine Gebührenanpassung um ca. 20 Cent pro Kehrmeter mit der Möglichkeit zum Ausgleich der bestehenden Unterdeckung im Gebührenhaushalt würde dem Gebührenzahler bei einem Grundstück mit z.B. 15 Metern Straßenfront im Ergebnis Gebührenmehrkosten von 3,00 Euro jährlich auferlegen. Zu den einzelnen Positionen der Berechnungen und zur Gesamtkalkulation sei noch ergänzend noch Folgendes erläutert: 1.) In den Umsatzerlösen sind die jährlichen Erlöse der Anlieger und des städtischen Eigenanteils enthalten. Der städtische Eigenanteil ist tendenziell kostendeckend. 2.) Der Materialaufwand einschließlich der bezogenen Leistungen umfasst den Kehraufwand durch Fremde (Sonderreinigungen), die städtischen Dienste (u.a. Verrechnung Personal Kehrmaschine) und den Reinigungsdienst (u.a. Platz- u. Handreinigungen). Enthalten sind auch externe Aufwendungen für Abfallentsorgung. 3.) Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus der Verrechnung der Personalkosten gemäß Personalkostenschlüssel; Einzelheiten hierzu sind u.a. dem Wirtschaftsplan 2016 zu entnehmen. 4.) Abschreibungen beinhalten im Wesentlichen den (für 2015 anteiligen) Aufwand der Kehrmaschine sowie in geringerem Umfang für spezielle Betriebsausstattungen bei den städtischen Diensten. 5.) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen im Wesentlichen folgende Positionen aus: - Treibstoffe und sonstige Kfz-Aufwendungen (z.B. Ersatzteile und Instandhaltung) - Kfz-Versicherungen - Sonstige Personalkosten (Fahrt- u. Fortbildungskosten) - Jahresabschluss und Prüfungskosten - Verwaltungskostenumlage sowie die Umlage aus der Abteilung Steuern und Abgaben (-270-) i.H.v. 24.000,- Euro (2/3-Anteil der Gesamtumlage -270- i.H.v. 36.000,- Euro) -2- - Zinsaufwendungen für die komplett fremdfinanzierte Betriebsausstattung, den Fuhrpark und die ebenfalls teilweise fremdfinanzierte Kehrmaschine (Hallstein) -3-