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Antrag (Antrag bzgl. Stand der Planungen zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße in Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 490/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.10.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.11.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Stand der Planungen zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße in Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 200.000,Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Wirtschaftsplan 2015 ist mit Ja Nein Kernhaushalt abgestimmt (Verlustausgleich) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit liegt der Verwaltung zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Str. in E.-Friesheim eine grobe Vorplanung vor. Diese ist in Detailpunkten noch den Gegebenheiten vor Ort und den möglichen Belangen anderer an der Planung Beteiligter (Versorgungsträger, Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW) anzupassen. Die Bürgerbeteiligung ist seitens des Eigenbetriebes Straßen in 2 Stufen vorgesehen. 1. In einem ersten bereits im Oktober durchgeführten Schritt wurde mit den betroffenden Haushalten jeweils in Einzelgesprächen persönlich die individuelle Situation erörtert, insbesondere zur jeweils zu erwartenden Höhe der Erschließungsbeiträge sowie zu Möglichkeiten bedarfsgerechter Zahlungskonditionen. 2. In einem zweiten Schritt wird dann eine Veranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit unter Beteiligung aller politischen Fraktionen durchgeführt, die vorrangig der Vorstellung der Planung und allgemeiner Informationen dient. Diese kann nach Einarbeitung der genannten Planungsdetailpunkte und Ergebnissen aus Schritt 1 voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgen. Sobald daraufhin alle Ausbaudetails in Einvernehmen mit der Bürgerschaft geklärt sind, kann der Straßenausbau erfolgen. Hiermit rechne ich jedoch nicht vor dem 2. Halbjahr 2016. (Hallstein) -2-