Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 490/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.10.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Stand der Planungen zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße in
Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
200.000,Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Wirtschaftsplan
2015
ist
mit
Ja
Nein
Kernhaushalt abgestimmt (Verlustausgleich)
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Derzeit liegt der Verwaltung zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Str. in E.-Friesheim eine grobe
Vorplanung vor. Diese ist in Detailpunkten noch den Gegebenheiten vor Ort und den möglichen
Belangen anderer an der Planung Beteiligter (Versorgungsträger, Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW) anzupassen.
Die Bürgerbeteiligung ist seitens des Eigenbetriebes Straßen in 2 Stufen vorgesehen.
1. In einem ersten bereits im Oktober durchgeführten Schritt wurde mit den betroffenden Haushalten jeweils in Einzelgesprächen persönlich die individuelle Situation erörtert, insbesondere zur jeweils zu erwartenden Höhe der Erschließungsbeiträge sowie zu Möglichkeiten bedarfsgerechter
Zahlungskonditionen.
2. In einem zweiten Schritt wird dann eine Veranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit unter
Beteiligung aller politischen Fraktionen durchgeführt, die vorrangig der Vorstellung der Planung
und allgemeiner Informationen dient.
Diese kann nach Einarbeitung der genannten Planungsdetailpunkte und Ergebnissen aus Schritt 1
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgen.
Sobald daraufhin alle Ausbaudetails in Einvernehmen mit der Bürgerschaft geklärt sind, kann der
Straßenausbau erfolgen. Hiermit rechne ich jedoch nicht vor dem 2. Halbjahr 2016.
(Hallstein)
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