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Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 318/2015 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 06.08.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 24.09.2015 Betriebsausschuss Straßen 24.11.2015 Betrifft: Bemerkungen beschließend Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Die Vorlage berührt die internen Ja Nein Leistungsverpflichtungen des Kernhaushalts gegenüber dem EB Straßen (Abdeckung negatives Eigenkapital) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen schlägt vor, zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung anzupassen. Infolge einer im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 im Gebührenhaushalt entstandenen Kostenunterdeckung in Summe von -138.089,05 Euro sollten die seit dem Jahr 2008 unverändert gebliebenen Gebührensätze der Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf 1,10 €/Kehrmeter angepasst werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung könnte der Eigenbetrieb Straßen rechtzeitig für die Gremiensitzungen BA Straßen am 24.11.15 und Rat am 15.12.15 einbringen. Begründung: Die Straßenreinigungsgebühren wurden trotz inflationsbedingt gestiegener Ausgaben und der Erhöhung von Qualitätsstandards seit dem Jahr 2008 nicht mehr angepasst. Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 ist hierdurch in Summe eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushaushalt i.H.v. – 138.089,05 Euro entstanden, die als Verlustvortrag im Zuge einer Gebührenanpassung zum 01.01.2016 in den Jahren 2016 bis 2019 sukzessiv ausgeglichen werden könnte. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Neben dem Ausgleich der Unterdeckung hat die vorgeschlagene Gebührenanpassung perspektivisch auch eine Gebührenkonstanz für die Jahre 2016 bis einschließlich 2019 zum Ziel, sofern nicht außergewöhnliche Einflüsse eine vorzeitige Gebührenanpassung erforderlich machen. Bezieht man die durchschnittlichen jährlichen Inflationsraten der Jahre 2008-2014 (Basisjahr 2007) und entsprechende Prognosewerte für die Jahre 2015-2019 in die Bewertung der zur politischen Disposition stehenden Gebührenanpassung zum 01.01.2016 ein, dann deckt sich die Gebührenerhöhung in etwa mit der allgemeinen Preissteigerung von 2008 bis zum Ende des Kalkulations- bzw. Ausgleichszeitraums (31.12.2019). Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgeschlagene Gebührenanpassung begründbar und nachvollziehbar. In Vertretung (Hallstein) -2-