Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Abrundungssatzung in E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
06.01.16, 18:41
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Abrundungssatzung in  E.-Herrig) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Abrundungssatzung in  E.-Herrig)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 553/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.12.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 27.01.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Bemerkungen vorberatend beschließend Antrag bzgl. Erstellung einer Abrundungssatzung in E.-Herrig Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag wird die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) Baugesetzbuch (BauGB) angeregt. Die Satzung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer geplanten Betriebserweiterung der bestehenden Tierpension nordöstlich der „Reyle-Siedlung“ in Erftstadt-Herrig schaffen (s. Anlageplan). Grundsätzlich kann für bereits bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung (Außenbereichssatzung) bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Fläche für die Landwirtschaft) widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist dabei u.a., dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist und bereits eine Bebauung vorliegt, die nicht Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist. Der räumliche Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung muss somit eine bereits im Außenbereich vorhandene Wohnbebauung (Splittersiedlung) umfassen. Gleichzeitig kann die Satzung Bebauungsmöglichkeiten im Rahmen der „Auffüllung“ von Baulücken eröffnen, welche sich in diesen vorgegebenen Rahmen einfügen. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der beantragten Außenbereichssatzung mit den Entwicklungszielen für den betreffenden Bereich ist die vorhandene städtebauliche Situation einzubeziehen und entsprechend zu bewerten. In der Nachbarschaft befindet sich die „ReyleSiedlung“. Die Reyle-Siedlung ist seit über 60 Jahren in seiner Bebauungs- und Nutzungsstruktur unverändert; sie bildet seit seiner Entstehung einen homogenen, in sich geschlossenen Siedlungskörper. Eine bauliche Fortführung der Reyle-Siedlung unter Einbeziehung des Grundstücks der „Tierpension“ (Abstand zur Reyle-Siedlung ca. 70m) sowie der landwirtschaftlichen Flächen am Wirtschaftsweg (Verlängerung der Straße Am Marienkreuz) überschreitet den Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung: eine Erweiterung des bebauten Bereichs in den Außenbereich hinein ist planungsrechtlich unzulässig. Daher kann dem Antrag nicht entsprochen werden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass dem Grundstückseigentümer bzw. dem Betriebsinhaber der Hundepension die bauordnungsrechtliche Genehmigung einer gesetzlich erforderlichen Erweiterung der bestehenden Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes in Aussicht gestellt wurde. In Vertretung (Hallstein) -2-