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Antrag (Antrag bzgl. der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Antrag (Antrag bzgl. der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek) Antrag (Antrag bzgl. der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 364/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 11.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Bemerkungen 04.11.2015 beschließend 02.03.2016 beschließend Antrag bzgl. der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Haupt-, Finanz- und Personalschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 beschlossen, die Artothek zu schließen und ein Konzept über den Umgang mit den vorhandenen Kunstwerken vorzulegen. Der nun gestellte Antrag hat zum Ziel, die vorhandenen Kunstwerke nicht nur zu bewahren, sondern regt zudem an, ein kreatives Präsentationskonzept mit den Erftstädter Kulturschaffenden zu erarbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt über kein eigenes Personal verfügt, um eine solche Konzeption planerisch und organisatorisch umzusetzen, kann der städtische Vorschlag eine solche Möglichkeit nicht darstellen. Zudem wird es seitens der Verwaltung nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein, das ambitionierte Ziel des Antrags zu unterstützen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es auch noch nicht möglich, Aussagen über die mit einer Umsetzung verbundenen Kosten und Folgekosten zu treffen. Ich weise allerdings darauf hin, dass der Verbleib der Kunstwerke in den derzeitigen Räumlichkeiten einer Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei in Lechenich (siehe V466/2015) zuwider laufen würde. Sollte der Antrag – ganz oder teilweise - umgesetzt werden sollen, so bedarf er der entsprechenden Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss. (Lüngen) -2-