Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 364/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 11.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Termin
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Betrifft:
Bemerkungen
04.11.2015
beschließend
02.03.2016
beschließend
Antrag bzgl. der Zukunft der Kunstsammlung der Artothek
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haupt-, Finanz- und Personalschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 16.06.2015
beschlossen, die Artothek zu schließen und ein Konzept über den Umgang mit den vorhandenen
Kunstwerken vorzulegen.
Der nun gestellte Antrag hat zum Ziel, die vorhandenen Kunstwerke nicht nur zu bewahren, sondern regt zudem an, ein kreatives Präsentationskonzept mit den Erftstädter Kulturschaffenden zu
erarbeiten.
Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt über kein eigenes Personal verfügt, um eine solche Konzeption planerisch und organisatorisch umzusetzen, kann der städtische Vorschlag eine solche
Möglichkeit nicht darstellen. Zudem wird es seitens der Verwaltung nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein, das ambitionierte Ziel des Antrags zu unterstützen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist
es auch noch nicht möglich, Aussagen über die mit einer Umsetzung verbundenen Kosten und
Folgekosten zu treffen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass der Verbleib der Kunstwerke in den derzeitigen Räumlichkeiten einer Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei in Lechenich (siehe
V466/2015) zuwider laufen würde.
Sollte der Antrag – ganz oder teilweise - umgesetzt werden sollen, so bedarf er der entsprechenden Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss.
(Lüngen)
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