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Antrag (Antrag bzgl. Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.11.15, 18:41
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Antrag (Antrag bzgl. Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 463/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.09.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 26.11.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 03.03.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Sanierung des Schulzentrums Lechenich ist in den städtischen Gremien bereits mehrfach diskutiert worden. Ich habe dabei jeweils betont, dass bei den Gebäuden und Außenanlagen ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht und dass ich dementsprechend die Anträge auf eine umfassende Sanierung des Schulzentrums unterstütze. Seit Januar 2014 führe ich, gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, regelmäßige Gespräche mit den Schulleitungen und mit Elternvertretern von Realschule und Gymnasium im Schulzentrum Lechenich. Dabei wurde u.a. diskutiert, welche langfristigen Bedarfe und Anforderungen seitens der Schulen an eine Sanierung des Schulzentrums Lechenich gestellt werden. Diese Gespräche und die entsprechenden Planungen wurden aufgrund der Vorgaben aus der Politik, zunächst die Entscheidung über den Bürgerentscheid zur Erhaltung der Schullandschaft abzuwarten, vorübergehend ausgesetzt. Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, aus dem dann anschließend ein Maßnahmen- und Finanzierungsplan abgeleitet werden kann, ist die Vergabe eines Planungsauftrages an ein Architekturbüro erforderlich. Bei dem geschätzten Sanierungsaufwand und sich dem daraus ergebenden Honorar ist die Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zwingend. Im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft stehen Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Beauftragung eines Fachbüros zur Verfügung, welches die Verwaltung bei der Durchführung des VOF-Verfahrens unterstützt. Das zu beauftragende Architekturbüro soll sowohl in der Lage sein, eine hohe architektonische Qualität wie auch die Entwicklung wirtschaftlicher Lösungen bei der Sanierung des Schulzentrums zu gewährleisten. Daher sollen im Rahmen des VOF-Verfahrens auch planerische Leistungen abgefragt werden und in den Auswahlprozess einfließen. Die Durchführung eines VOF-Verfahrens ist relativ zeitaufwändig. Derzeit führe ich Gespräche mit Büros, die die Stadt bei der Durchführung des Verfahrens unterstützen können. Eine Auftragsvergabe soll noch im Jahr 2015 erfolgen. Mit der Auswahlentscheidung für ein Architekturbüro ist dann im 3. Quartal 2016 zu rechnen. Parallel zu den Gesprächen mit Fachbüros werde ich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und den Schulen installieren, um die Belange der Schulen beim VOF-Verfahren hinreichend zu berücksichtigen. In den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 habe ich weitere Mittel für die Durchführung des VOFVerfahrens sowie für die Beauftragung eines Architekturbüros eingestellt. Mit der schrittweisen Sanierung des Schulzentrums kann dann im Jahr 2017 begonnen werden. (Hallstein) -2-