Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.11.15, 18:41
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 463/2015
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.09.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
26.11.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
03.03.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sanierung des Schulzentrums Lechenich ist in den städtischen Gremien bereits mehrfach diskutiert worden. Ich habe dabei jeweils betont, dass bei den Gebäuden und Außenanlagen ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht und dass ich dementsprechend die Anträge auf eine umfassende Sanierung des Schulzentrums unterstütze.
Seit Januar 2014 führe ich, gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Verwaltung, regelmäßige Gespräche mit den Schulleitungen und mit Elternvertretern von Realschule und Gymnasium im Schulzentrum Lechenich. Dabei wurde u.a. diskutiert, welche langfristigen Bedarfe und Anforderungen seitens der Schulen an eine Sanierung des Schulzentrums Lechenich gestellt werden. Diese Gespräche und die entsprechenden Planungen wurden aufgrund
der Vorgaben aus der Politik, zunächst die Entscheidung über den Bürgerentscheid zur Erhaltung
der Schullandschaft abzuwarten, vorübergehend ausgesetzt.
Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, aus dem dann anschließend ein Maßnahmen- und
Finanzierungsplan abgeleitet werden kann, ist die Vergabe eines Planungsauftrages an ein Architekturbüro erforderlich. Bei dem geschätzten Sanierungsaufwand und sich dem daraus ergebenden Honorar ist die Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zwingend.
Im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft stehen Mittel in Höhe von
20.000,- € für die Beauftragung eines Fachbüros zur Verfügung, welches die Verwaltung bei der
Durchführung des VOF-Verfahrens unterstützt. Das zu beauftragende Architekturbüro soll sowohl
in der Lage sein, eine hohe architektonische Qualität wie auch die Entwicklung wirtschaftlicher
Lösungen bei der Sanierung des Schulzentrums zu gewährleisten. Daher sollen im Rahmen des
VOF-Verfahrens auch planerische Leistungen abgefragt werden und in den Auswahlprozess einfließen.
Die Durchführung eines VOF-Verfahrens ist relativ zeitaufwändig. Derzeit führe ich Gespräche mit
Büros, die die Stadt bei der Durchführung des Verfahrens unterstützen können. Eine Auftragsvergabe soll noch im Jahr 2015 erfolgen. Mit der Auswahlentscheidung für ein Architekturbüro ist
dann im 3. Quartal 2016 zu rechnen.
Parallel zu den Gesprächen mit Fachbüros werde ich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und den Schulen installieren, um die Belange der Schulen beim VOF-Verfahren hinreichend zu berücksichtigen.
In den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 habe ich weitere Mittel für die Durchführung des VOFVerfahrens sowie für die Beauftragung eines Architekturbüros eingestellt. Mit der schrittweisen
Sanierung des Schulzentrums kann dann im Jahr 2017 begonnen werden.
(Hallstein)
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