Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 9/2016
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.01.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
28.01.2016
Bemerkungen
beschließend
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion;
Verwendung der Landesmittel im Schuljahr 2014/15
Finanzielle Auswirkungen:
Erträge in €:
Korb I: 20.110,81
Korb II: 14.492,63
Folgekosten in €:
Kosten in
€:
Kostenträger:
030 243 010
Sachkonto:
5291001
5219002
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Darstellung über die Verwendung der Landesmittel aus dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wird zur Kenntnis genommen; der Übertragung der
Restmittel ins Haushaltsjahr 2016 wird zugestimmt.
Begründung:
Aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
vom 09.07.2014 gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ab dem Schuljahr
2014/15 eine jährliche Inklusionspauschale.
Als Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom
05.11.2013 erhielt die Stadt Erftstadt gem. § 1 Abs. 4 Leistungsgesetz (Korb I) einen Betrag i. H.
v. 70.110,81 €. Dieser Betrag wurde zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und dem
Schulverwaltungsamt aufgeteilt, das Schulverwaltungsamt erhielt insgesamt 20.110,81 €.
Im Laufe des Schuljahres wurden bei den Schulen mehrfach die jeweiligen Bedarfe nachgefragt
und die entsprechenden Beschaffungen vorgenommen.
Schule
GGS Lechenich Nord
GGS Lechenich Süd
GGS Lechenich Süd
GGS Donatus
GGS E.-Kästner
GGS E.-Kästner
GGS J.-Korczak
GGS Gymnich
Martinusschule
Martinusschule
Th.-Heuss-Hauptschule
Th.-Heuss-Hauptschule
RS Lechenich
RS Lechenich
RS G.-KinkelRS G.-Kinkel
Betrag
463,90
491,55
436,73
880,38
241,70
109,03
3.168,79
61,75
225,10
3.230,00
1.949,39
1.347,02
2.496,65
1.472,04
2.129,22
484,74
19.187,99
Artikel
Test- und Lesematerial
Lern- und Lesematerial
Stellwand
Lernmittel
Kopfhörer
Filzgleiter
Lern- und Lesematerial
Test- und Lesematerial
Lernmittel
Testkoffer
Lern- und Lesematerial
Testkoffer
Lernmittel
Drehstühle
Computer
Lernmittel
Der Anteil des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft wurde in die Baumaßnahme zur Neugestaltung
der Grundschule Gymnich sowie der Carl-Schurz-Hauptschule Liblar eingeplant.
Als Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom
05.11.2013 erhielt die Stadt Erftstadt gem. § 2 Abs. 4 Leistungsgesetz (Korb II) einen Betrag i. H.
v. 14.492,63 €. In Abstimmung mit dem Jugendamt und auf Vorschlag der Stadtschulleiterkonferenz wurde aus diesen Mitteln sowohl für die Grundschulen wie für die weiterführenden Schulen
Projekte zur Jungenpädagogik im Rahmen der Inklusion angeboten. Bei den Grundschulen beteiligten sich die Grundschulen Lechenich Süd und Nord, die Janusz-Korczak-Grundschule und die
Erich-Kästner-Grundschule; bei den weiterführenden Schulen die Theodor-Heuss-Hauptschule, die
Realschule Lechenich und die Martinussschule.
Die Mittel aus beiden Körben sind noch nicht voll ausgeschöpft und da es sich um eine schuljahresbezogene Pauschale handelt, sollten die jeweils nicht verwendeten Restmittel ins Haushaltsjahr
2016 übertragen werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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