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Beschlussvorlage (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion; Verwendung der Landesmittel im Schuljahr 2014/15)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Beschlussvorlage (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion;
Verwendung der Landesmittel im Schuljahr 2014/15) Beschlussvorlage (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion;
Verwendung der Landesmittel im Schuljahr 2014/15)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 9/2016 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.01.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 28.01.2016 Bemerkungen beschließend Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion; Verwendung der Landesmittel im Schuljahr 2014/15 Finanzielle Auswirkungen: Erträge in €: Korb I: 20.110,81 Korb II: 14.492,63 Folgekosten in €: Kosten in €: Kostenträger: 030 243 010 Sachkonto: 5291001 5219002 Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Darstellung über die Verwendung der Landesmittel aus dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wird zur Kenntnis genommen; der Übertragung der Restmittel ins Haushaltsjahr 2016 wird zugestimmt. Begründung: Aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ab dem Schuljahr 2014/15 eine jährliche Inklusionspauschale. Als Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.11.2013 erhielt die Stadt Erftstadt gem. § 1 Abs. 4 Leistungsgesetz (Korb I) einen Betrag i. H. v. 70.110,81 €. Dieser Betrag wurde zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und dem Schulverwaltungsamt aufgeteilt, das Schulverwaltungsamt erhielt insgesamt 20.110,81 €. Im Laufe des Schuljahres wurden bei den Schulen mehrfach die jeweiligen Bedarfe nachgefragt und die entsprechenden Beschaffungen vorgenommen. Schule GGS Lechenich Nord GGS Lechenich Süd GGS Lechenich Süd GGS Donatus GGS E.-Kästner GGS E.-Kästner GGS J.-Korczak GGS Gymnich Martinusschule Martinusschule Th.-Heuss-Hauptschule Th.-Heuss-Hauptschule RS Lechenich RS Lechenich RS G.-KinkelRS G.-Kinkel Betrag 463,90 491,55 436,73 880,38 241,70 109,03 3.168,79 61,75 225,10 3.230,00 1.949,39 1.347,02 2.496,65 1.472,04 2.129,22 484,74 19.187,99 Artikel Test- und Lesematerial Lern- und Lesematerial Stellwand Lernmittel Kopfhörer Filzgleiter Lern- und Lesematerial Test- und Lesematerial Lernmittel Testkoffer Lern- und Lesematerial Testkoffer Lernmittel Drehstühle Computer Lernmittel Der Anteil des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft wurde in die Baumaßnahme zur Neugestaltung der Grundschule Gymnich sowie der Carl-Schurz-Hauptschule Liblar eingeplant. Als Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.11.2013 erhielt die Stadt Erftstadt gem. § 2 Abs. 4 Leistungsgesetz (Korb II) einen Betrag i. H. v. 14.492,63 €. In Abstimmung mit dem Jugendamt und auf Vorschlag der Stadtschulleiterkonferenz wurde aus diesen Mitteln sowohl für die Grundschulen wie für die weiterführenden Schulen Projekte zur Jungenpädagogik im Rahmen der Inklusion angeboten. Bei den Grundschulen beteiligten sich die Grundschulen Lechenich Süd und Nord, die Janusz-Korczak-Grundschule und die Erich-Kästner-Grundschule; bei den weiterführenden Schulen die Theodor-Heuss-Hauptschule, die Realschule Lechenich und die Martinussschule. Die Mittel aus beiden Körben sind noch nicht voll ausgeschöpft und da es sich um eine schuljahresbezogene Pauschale handelt, sollten die jeweils nicht verwendeten Restmittel ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. In Vertretung (Lüngen) -2-