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Beschlussvorlage (Abgleich SEP)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,8 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Beschlussvorlage (Abgleich SEP)

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Inhalt der Datei

1 Schulentwicklungsplan (Januar 2016) Hinweise auf Änderungen des Schulentwicklungsplanes infolge der Aktualisierung und der eingegangenen Stellungnahmen 1. In zwei Bereichen haben sich gegenüber der letzten Fassung vom Mai 2015 aufgrund des Vorrückens der Basisdaten um ein Jahr (geringe) Änderungen ergeben: 1) Demographische Entwicklungslinien (Kapitel 1, Seiten 3-12), 2) Schulische Entwicklungslinien, hier - Primarstufe (Kapitel 2.1, Seiten 13-29), - Sekundarbereich (Kapitel 2.2, Seiten 44-63), - Förderpädagogik (Kapitel 2.4.1, Seiten 64-66). Zu 1): Die amtlichen Bevölkerungszahlen von IT.NRW sind immer erst im Sommer des folgenden Jahres abrufbar, daher enthält die nun vorliegende Fassung des Schulentwicklungsplanes den Bevölkerungsstand bis Ende 2014; damit wird auch die 2013 wirksame Zäsur der Bevölkerungsfortschreibung (Basis Zensus 2011) in der trendgewichteten Entwicklung etwas relativiert. Zu 2): Mit den Schüler- und Klassenzahlen der amtlichen Schuldaten von IT.NRW für das laufende Schuljahr 2015/16 und den nun auch schon vorliegenden Anmeldungen an den Grundschulen für das Schuljahr 2016/17 sowie den aktuellen Daten des kommunalen Melderegisters für die zukünftigen Einschulungen ergeben sich folgerichtig auch Veränderungen für die Prognosen (im folgenden trendgewichtete Mittel 2015-21 der Schülerzahlen, in Klammer SEP Mai 2015): - Grundschulen insgesamt 1.722 (1.635) Schüler, - Hauptschule 268 (269) Schüler, - Realschule Lechenich 428 (410) Schüler, - Realschule Liblar 545 (533) Schüler, - Gymnasium Lechenich 652 (659) Schüler, - Gymnasium Liblar 886 (867) Schüler. Ob mit den sich geringfügig höher dastellenden Basis- und Prognosezahlen auch schon erste Flüchtlingszahlen erfasst sind, kann nur vermutet werden, weiter gehende Aufschläge für zukünftige Flüchtlingszahlen wären nach heutigem Kenntnisstand spekulativ. 2. Die Bezirksregierung Köln hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die für die Schulraumsituationen der Schulen zugrundegelegten Raumprogramme nicht mehr amtliche Raumprogramme des Landes sind; dies ist - wie bisher schon unter Verweis auf den Charakter eines notwendigen Orientierungsrahmens - an den entsprechenden Stellen so vermerkt worden. 3. In den übrigen Kapiteln 2.2 Bildungslaufbahnen, 2.4.3 Gemeinsames Lernen und 3. Sozialkultureller Rahmen sind noch die Daten für das Schuljahr 2014/15 enthalten, weil IT.NRW noch keine Plausibilitätskontrollen durchgeführt hat und diese Daten daher immer erst im Frühjahr des folgenden Jahres abrufbar sind. Schulentwicklungsplanung Stadt Erftstadt