Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
03.02.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2016/2017) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2016/2017)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 28/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.01.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 26.01.2016 vorberatend Jugendhilfeausschuss 03.02.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2016/2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge 2016 2017 in €: 64.619,32 90.467,05 7.139,45 9.995,22 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 060 365 010 Personalkosten/Landesmittel/Elternbeiträge 060 361 010 Zuschüsse/Landesmittel/Elternbeiträge Mittel stehen zur Jahr der Mittelbereitstellung: Verfügung: 2016 ff. Nein Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt beHöhe Belastung KernFolgekosten Kernhaushalt: lastet: haushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2016 beginnende Kindergartenjahr 2016/17 die in der Anlage aufgeführten Gruppenformen und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen. Begründung: Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr. Die Ausführungen basieren auf die durch die KiBiz-Gesetzgebung ausgelösten veränderten Betreuungsformen und -zeiten. Hierzu wird auf die Planungsvorlagen V 352/2008 – Planung der Kinderbetreuung der 0- bis 6-Jährigen – sowie V 88/2009 – Stufenausbauplanung der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 – verwiesen. Die besondere Problematik des sogenannten `hineinwachsenden Jahrgangs´ wurde in den V 140/2013 und V 561/2014 dargestellt. Vertieft wurde das Thema letztmalig in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.2015. Die vorliegenden neuen veränderten Gruppenformen und Betreuungszeiten sind unter Beibehaltung des Status Quo dargestellt. Der Bedarf der unter 3-Jährigen wird gemäss der neuen Beschlusslage mit 45 Prozent kalkuliert. Im Rahmen einer Abfrage bei allen Trägern und Einrichtungen wurden die Gruppenformen und Betreuungszeiten ermittelt. Das KiBiz begrenzt die jährliche Steigerung der ü3-Plätze mit 45-Stundenbuchungen auf 4 Prozent. Zurzeit werden 155 Kinder über 3 Jahren in der Gruppenform Ic , 520 in der Gruppenform IIIc davon 33 Kinder mit inklusivem Bedarf mit max. 45 Stunden betreut (675 von 1.213 = 55,65 %). Im neuen Kita-Jahr werden es in der Gruppenform Ic 170, 526 in der Gruppenform IIIc sowie davon 39 mit inklusiven Gruppen (696 von 1.244 = 55,95 %) sein. Die Steigerung zum Vorjahr liegt somit 0,3 Prozent über der 4-Prozent-Grenze. Die Festlegung der geplanten Gruppenformen mit den jeweiligen Betreuungszeiten hat für den städtischen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2016/17 gegenüber dem laufenden Kita-Jahr die in der Anlage genannten Veränderungen zur Folge. Die Kostenfolgen aller Maßnahmen sind im Budget des Jugendamtes für das HH-Jahr 2016 berücksichtigt. Der Mehraufwand berücksichtigt ebenfalls eine Steigerung der Kita-Pauschale in Höhe von 1,5 Prozent. Vom Land angekündigt ist eine Anpassung der Pauschalen. In Vertretung (Lüngen) -2-