Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
03.02.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 28/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.01.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
26.01.2016
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
03.02.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr
2016/2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge
2016
2017
in €:
64.619,32 90.467,05
7.139,45
9.995,22
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
060 365 010
Personalkosten/Landesmittel/Elternbeiträge
060 361 010
Zuschüsse/Landesmittel/Elternbeiträge
Mittel stehen zur
Jahr der Mittelbereitstellung:
Verfügung:
2016 ff.
Nein
Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt beHöhe Belastung KernFolgekosten Kernhaushalt:
lastet:
haushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2016 beginnende Kindergartenjahr 2016/17 die in der Anlage aufgeführten Gruppenformen und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen.
Begründung:
Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden.
Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr.
Die Ausführungen basieren auf die durch die KiBiz-Gesetzgebung ausgelösten veränderten Betreuungsformen und -zeiten. Hierzu wird auf die Planungsvorlagen V 352/2008 – Planung der Kinderbetreuung der 0- bis 6-Jährigen – sowie V 88/2009 – Stufenausbauplanung der Betreuung der
unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 – verwiesen.
Die besondere Problematik des sogenannten `hineinwachsenden Jahrgangs´ wurde in den V
140/2013 und V 561/2014 dargestellt. Vertieft wurde das Thema letztmalig in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.2015.
Die vorliegenden neuen veränderten Gruppenformen und Betreuungszeiten sind unter Beibehaltung des Status Quo dargestellt. Der Bedarf der unter 3-Jährigen wird gemäss der neuen Beschlusslage mit 45 Prozent kalkuliert.
Im Rahmen einer Abfrage bei allen Trägern und Einrichtungen wurden die Gruppenformen und
Betreuungszeiten ermittelt.
Das KiBiz begrenzt die jährliche Steigerung der ü3-Plätze mit 45-Stundenbuchungen auf 4 Prozent. Zurzeit werden 155 Kinder über 3 Jahren in der Gruppenform Ic , 520 in der Gruppenform IIIc
davon 33 Kinder mit inklusivem Bedarf mit max. 45 Stunden betreut (675 von 1.213 = 55,65 %). Im
neuen Kita-Jahr werden es in der Gruppenform Ic 170, 526 in der Gruppenform IIIc sowie davon
39 mit inklusiven Gruppen (696 von 1.244 = 55,95 %) sein. Die Steigerung zum Vorjahr liegt somit
0,3 Prozent über der 4-Prozent-Grenze.
Die Festlegung der geplanten Gruppenformen mit den jeweiligen Betreuungszeiten hat für den
städtischen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2016/17 gegenüber dem laufenden Kita-Jahr die in der Anlage genannten Veränderungen zur Folge.
Die Kostenfolgen aller Maßnahmen sind im Budget des Jugendamtes für das HH-Jahr 2016 berücksichtigt.
Der Mehraufwand berücksichtigt ebenfalls eine Steigerung der Kita-Pauschale in Höhe von 1,5
Prozent. Vom Land angekündigt ist eine Anpassung der Pauschalen.
In Vertretung
(Lüngen)
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