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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
398 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung  einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung  einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung  einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung  einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 670/2015 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 21.12.2015 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.02.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Errichtung einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und E.- Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 18.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen bilden sich im Jugendbereich nach Altersgruppen zusammengefasst wie folgt ab: Stadtteil 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 Dirmerzheim dt. 51 47 72 ausl. 1 1 6 gesamt 52 48 78 Gymnich/ Mellerhöfe dt. 128 135 177 ausl. 3 5 8 gesamt 131 140 185 Erftstadt: Bezirk "Nord-West" dt. 179 182 249 ausl. 4 6 14 gesamt 183 188 263 insgesamt %-Anteil der Gesamtbis unter u. 18-J. an d. bevölke18 Jahre Gesamtrung bevölk. 51 5 56 70 8 78 58 1 59 103 7 110 452 29 481 291 21 312 1.971 121 2092 15% 17% 15% 172 7 179 169 7 176 119 5 124 217 14 231 1117 49 1166 781 30 811 4.274 251 4525 18% 12% 18% 223 12 235 239 15 254 177 6 183 320 21 341 1569 78 1647 1072 51 1123 6.245 372 6617 17% 14% 17% Quelle: KDVZ; Stand: 01.08.2015 In den Stadtteilen Gymnich und Dirmerzheim, die als nord-westlicher Bezirk Erftstadts einen Sozialraum bilden, wohnen zusammen genommen 14% aller unter 18-Jährigen (KDVZ, Stand 01.08.2015). Für die infrastrukturelle Versorgung Jugendlicher im Freizeitbereich ist insbesondere die Versorgung mit informellen und formellen Treffpunkten in Wohnortnähe relevant. Zu den in diesen beiden Stadtteilen benötigten sowie vorhandenen OutdoorJugendtreffpunkten und dem daraus resultierenden Bedarf führt die Teilplanung II.4 „Spielflächen, Spielmobil“ (Pkt. 4.2, 5.3, 6.2/ Stand 03/2012) sowie die Anlage 3 zur Spielflächenplanung V 534/2006 – Outdoor-Jugendtreffpunkte – zusammengefasst aus: Bemessungsgrundlage: - Die Anzahl der Jugendliche im Alter von 12 bis <18 Jahre ist für die Planung maßgebend. Pro 100 Jugendliche im Stadtteil sollte bei Bedarf ein Outdoor-Treffpunkt vorhanden sein. Bestand – bekannte/ vorhandene Treffpunkte: - Dirmerzheim: ein formeller und ein informeller Outdoor-Jugendtreffpunkt - Gymnich: zwei formelle und sechs informelle Outdoor-Jugendtreffpunkte Rechnerischer Bedarf: - Dirmerzheim: für 122 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren rechnerisch ein Bedarf für zwei Treffpunkte – Bedarf gegeben – - Gymnich: für 260 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren rechnerisch einen Bedarf für zwei Treffpunkte – Bedarf gegeben – Ergebnis der Spielflächenplanung II.4: Wünschenswert ist in den o. a. Stadtteilen mindestens ein Treff formeller Art, der idealen Ansprüchen genügt (Bedachung, Bänke, Beleuchtung, Papierkorb). Analog der bisherigen Bemessungsgrundlage bestätigt sich dieses Ergebnis auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsdaten (KDVZ/ 01.08.2015) wie folgt: - Dirmerzheim: -2- o 106 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren o rechnerisch ein Bedarf für einen Treffpunkt - Gymnich: o 266 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren o rechnerisch einen Bedarf für drei Treffpunkte Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur Gewährleistung einer ausreichenden Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der Jugendfreizeit eingeplant werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Jugendhilfe im Sozialraum „Nord-West“ die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen bezüglich der Versorgung im Jugendbereich noch nicht genügend zur Verfügung stehen. Das heißt an dieser Stelle - die Schaffung öffentlicher Spielflächen/Treffpunkte, insbesondere OutdoorJugendtreffpunkte, in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche und Familien mit altersadäquater Ausstattung. Insofern besteht hier eine Priorität zur Schaffung von Spielflächen und öffentlichen Treffpunkten. Deshalb wird die im Rahmen des Jugend-Wettbewerbs eingebrachte Idee zum Bau einer Grillhütte als Outdoor-Treffpunkt im Sozialraum Gymnich/Dirmerzheim aus fachlicher Sicht befürwortet und unterstützt. Die von den Jugendlichen vorgeschlagene Fläche befindet sich in Privateigentum. Die Stadt Erftstadt verfügt über kein Grundstück an dem vorgeschlagenen Standort an der Erft/Rotbach/A61 Richtung Kierdorf. Die Friedhofserweiterungsfläche – falls nicht mehr benötigt – ist eine gute Alternative (vorbehaltlich der planungs- und bauordnungsrechtlichen Belange). Durch entsprechende bauliche und plantechnische Maßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, dass der Friedhof durch den Betrieb einer Grillhütte/eines Jugendtreffs nicht beeinträchtigt wird. Das Grundstück befindet sich am Ortsausgang Richtung Gymnich. In Prüfung befindet sich des Weiteren noch die Sportplatzfläche (Baum/Sportstraße). Beide zur Diskussion stehenden Standorte für eine Grillhütte befinden sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, ist hier die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Da die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung durch die Bezirksregierung bedarf, wird der präferierten Standort aktuell mit der Bezirksregierung Köln in einer Vorprüfung abgestimmt. Die Baukosten des Treffpunktes für Jugendliche in Friesheim, haben seinerzeit Brutto € 13.635,12 gekostet. Für den neuen Treffpunkt werden ca. € 15.000,- bis 18.000,- angesetzt. In Vertretung -3- (Lüngen) -4-