Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
398 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 670/2015
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 21.12.2015
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.02.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Errichtung einer Grillhütte an der Erft zwischen E.- Dirmerzheim und
E.- Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
18.000 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen bilden sich im Jugendbereich nach Altersgruppen zusammengefasst wie folgt ab:
Stadtteil
0<3
3<6
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
Dirmerzheim
dt.
51
47
72
ausl.
1
1
6
gesamt
52
48
78
Gymnich/ Mellerhöfe
dt.
128
135
177
ausl.
3
5
8
gesamt
131
140
185
Erftstadt: Bezirk "Nord-West"
dt.
179
182
249
ausl.
4
6
14
gesamt
183
188
263
insgesamt
%-Anteil der
Gesamtbis unter
u. 18-J. an d.
bevölke18 Jahre
Gesamtrung
bevölk.
51
5
56
70
8
78
58
1
59
103
7
110
452
29
481
291
21
312
1.971
121
2092
15%
17%
15%
172
7
179
169
7
176
119
5
124
217
14
231
1117
49
1166
781
30
811
4.274
251
4525
18%
12%
18%
223
12
235
239
15
254
177
6
183
320
21
341
1569
78
1647
1072
51
1123
6.245
372
6617
17%
14%
17%
Quelle: KDVZ; Stand: 01.08.2015
In den Stadtteilen Gymnich und Dirmerzheim, die als nord-westlicher Bezirk Erftstadts einen Sozialraum bilden, wohnen zusammen genommen 14% aller unter 18-Jährigen
(KDVZ, Stand 01.08.2015).
Für die infrastrukturelle Versorgung Jugendlicher im Freizeitbereich ist insbesondere die
Versorgung mit informellen und formellen Treffpunkten in Wohnortnähe relevant.
Zu den in diesen beiden Stadtteilen benötigten sowie vorhandenen OutdoorJugendtreffpunkten und dem daraus resultierenden Bedarf führt die Teilplanung II.4
„Spielflächen, Spielmobil“ (Pkt. 4.2, 5.3, 6.2/ Stand 03/2012) sowie die Anlage 3 zur Spielflächenplanung V 534/2006 – Outdoor-Jugendtreffpunkte – zusammengefasst aus:
Bemessungsgrundlage:
- Die Anzahl der Jugendliche im Alter von 12 bis <18 Jahre ist für die Planung maßgebend. Pro 100 Jugendliche im Stadtteil sollte bei Bedarf ein Outdoor-Treffpunkt
vorhanden sein.
Bestand – bekannte/ vorhandene Treffpunkte:
- Dirmerzheim: ein formeller und ein informeller Outdoor-Jugendtreffpunkt
- Gymnich: zwei formelle und sechs informelle Outdoor-Jugendtreffpunkte
Rechnerischer Bedarf:
- Dirmerzheim: für 122 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren rechnerisch ein
Bedarf für zwei Treffpunkte – Bedarf gegeben –
- Gymnich: für 260 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren rechnerisch einen Bedarf für zwei Treffpunkte – Bedarf gegeben –
Ergebnis der Spielflächenplanung II.4:
Wünschenswert ist in den o. a. Stadtteilen mindestens ein Treff formeller Art, der idealen
Ansprüchen genügt (Bedachung, Bänke, Beleuchtung, Papierkorb).
Analog der bisherigen Bemessungsgrundlage bestätigt sich dieses Ergebnis auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsdaten (KDVZ/ 01.08.2015) wie folgt:
-
Dirmerzheim:
-2-
o 106 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren
o rechnerisch ein Bedarf für einen Treffpunkt
-
Gymnich:
o 266 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren
o rechnerisch einen Bedarf für drei Treffpunkte
Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur
Gewährleistung einer ausreichenden Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der Jugendfreizeit eingeplant werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Jugendhilfe im Sozialraum „Nord-West“ die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen bezüglich der Versorgung
im Jugendbereich noch nicht genügend zur Verfügung stehen.
Das heißt an dieser Stelle
-
die Schaffung öffentlicher Spielflächen/Treffpunkte, insbesondere OutdoorJugendtreffpunkte, in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche und Familien mit altersadäquater Ausstattung.
Insofern besteht hier eine Priorität zur Schaffung von Spielflächen und öffentlichen Treffpunkten. Deshalb wird die im Rahmen des Jugend-Wettbewerbs eingebrachte Idee zum
Bau einer Grillhütte als Outdoor-Treffpunkt im Sozialraum Gymnich/Dirmerzheim aus fachlicher Sicht befürwortet und unterstützt.
Die von den Jugendlichen vorgeschlagene Fläche befindet sich in Privateigentum. Die
Stadt Erftstadt verfügt über kein Grundstück an dem vorgeschlagenen Standort an der
Erft/Rotbach/A61 Richtung Kierdorf. Die Friedhofserweiterungsfläche – falls nicht mehr
benötigt – ist eine gute Alternative (vorbehaltlich der planungs- und bauordnungsrechtlichen Belange). Durch entsprechende bauliche und plantechnische Maßnahmen ist dafür
Sorge zu tragen, dass der Friedhof durch den Betrieb einer Grillhütte/eines Jugendtreffs
nicht beeinträchtigt wird. Das Grundstück befindet sich am Ortsausgang Richtung Gymnich. In Prüfung befindet sich des Weiteren noch die Sportplatzfläche (Baum/Sportstraße).
Beide zur Diskussion stehenden Standorte für eine Grillhütte befinden sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, ist hier die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Da die Flächennutzungsplanänderung der
Genehmigung durch die Bezirksregierung bedarf, wird der präferierten Standort aktuell mit
der Bezirksregierung Köln in einer Vorprüfung abgestimmt.
Die Baukosten des Treffpunktes für Jugendliche in Friesheim, haben seinerzeit Brutto €
13.635,12 gekostet. Für den neuen Treffpunkt werden ca. € 15.000,- bis 18.000,- angesetzt.
In Vertretung
-3-
(Lüngen)
-4-