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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.-Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 43/2016 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 15.01.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 02.02.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bleistraße/ E.Niederberg, in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim und in der Rektor-Meller-Str./ E.Herrig Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: ca. 1.400 € Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3110031 (Baumpfl./ Str.bglt.grün) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von drei Linden (eine in E.-Niederberg, zwei in E.-Dirmerzheim) und einer Kastanie (in E.-Herrig) wird laut § 6 Abs. (1) c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bleistraße/ E.-Niederberg In der Bleistraße in E.-Niederberg steht auf dem städt. Eckgrundstück zur Gilgaustraße eine sehr prägende Linde mit einem Stammumfang von über 3,00 m, an der in den vergangenen Jahren mehrfach Pflegearbeiten ausgeführt worden sind. Letztmalig erfolgte vor zwei Jahren ein sog. Kronensicherungsschnitt, mit dem Ziel, den Baum noch einige Zeit erhalten zu können. Diese Maßnahme resultierte aus der geringen Vitalität (sehr geringe Belaubung), die der Baum im Sommer 2014 zeigte. Zwischenzeitlich sind in verschiedenen Bereichen des Stammfußes Fruchtkörper von Schadpilzen hervorgetreten. Es handelt sich um Pilzfruchtkörper des sog. Brandkrustenpilzes (Kretschmaria deusta), einen recht unscheinbaren Weißfäuleerreger, der an Laubbäumen große Schäden hervorrufen kann. Ausgeprägte Holzfäulen können zum Umstürzen des Baumes bzw. zum Bruchversagen im Bereich des Wurzelhalses führen. Ein Befall mit dem Brandkrustenpilz ist bei Linden als problematisch anzusehen, so dass zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Fällung notwendig ist. Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim Vor den Häusern in der Brückenstraße 58/ 60 bzw. 66 in E.-Dirmerzheim befinden sich innerhalb eines schmalen Grünstreifens zwei Linden, die aufgrund der geringen Abstände zur angrenzenden Wohnbebauung in regelmäßigen Abständen seitlich beschnitten worden sind (sog. Kronenteileinkürzung). Der Grünstreifen, in dem die Linden stehen, weist lediglich eine Breite von ca. 1,00 m auf. Dies hat u.a. dazu geführt, dass immer wieder wurzelbedingte Unebenheiten im Gehweg- bzw. Straßenbereich aufgetreten sind, die entsprechend ausgebessert werden mussten. Der den Bäumen zur Verfügung stehende Wurzelraum ist aus fachlicher Sicht als viel zu gering anzusehen, so dass die Linden langfristig nicht an diesem Standort verbleiben können. Bedingt durch die zunehmende Baumgröße (insbesondere auch des Stammumfanges) werden bereits Bordsteine beschädigt. Die in diesem Straßenabschnitt stehenden Häuser sind nach Angaben eines Anliegers 1933 gebaut worden. Da es sich um ein potenzielles Hochwassergebiet handelte (früher verlief der Bach unmittelbar vor den Häusern entlang) sind die Häuser mit einer Ausnahme ohne Keller errichtet worden. Der Besitzer des unterkellerten Hauses setzte sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung, da in verschiedenen Kellerräumen (u.a. im Bereich der ehem. Sickergrube) Feinwurzeln der städt. Bäume eingewachsen sind. Um weitere, wurzelbedingte Schäden auszuschließen und aufgrund des ungeeigneten Standortes ist daher die Fällung der beiden Bäume vorgesehen. Es ist beabsichtigt, in der angrenzenden Grünfläche (auf der gegenüberliegenden Straßenseite) Nachpflanzungen durchzuführen. Innerhalb der Grünfläche steht den Bäumen ausreichend Platz zur Verfügung, so dass sie sich arttypisch entwickeln und langfristig erhalten werden können. Rektor-Meller-Str./ E.-Herrig Innerhalb der städt. Grünanlage in der Rektor-Meller-Str. (in Höhe „Am Marienkreuz“) stehen einige Bäume, die 1983 von den Gartenbaufreunden Herrig gepflanzt worden sind. Ursprünglich standen in dieser Grünanlage zwei rotblühende Kastanien (sog. ScharlachKastanien), von denen eine bereits infolge des Kastaniensterbens gefällt werden musste (V 62/ 2013). Verantwortlich für das derzeitige Kastaniensterben ist das sog. Pseudomonas-Bakterium, welches sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet hat und in Erftstadt bereits mehrere Fällungen erforderte. Da gegenwärtig keine Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weitere Bäume absterben werden. -2- Im Krankheitsverlauf zeigen sich häufig Pilzfruchtkörper des Samtfußrüblings und des Austernseitlings, die jetzt auch an der bisher verbliebenen Kastanie in der Rektor-Meller-Straße aufgetreten sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist daher die Fällung des Baumes zwingend erforderlich. Da die Anlage ausreichend Platz für eine Nachpflanzung bietet, soll innerhalb der nächsten Pflanzperiode eine Ersatzbepflanzung (Walnuss) zur Ausführung kommen. In Vertretung (Hallstein) -3-