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Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen) Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 6/2016 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - -01.4- / -32- Datum: 05.01.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 02.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Ein Wochenmarkt unterliegt den Vorschriften der Gewerbeordnung und wird dort als eine zeitlich begrenzte, regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung beschrieben. Wesen des Wochenmarktes ist es, dass er aus einer Vielzahl von Anbietern bestehen muss. Auf einem Wochenmarkt dürfen Lebensmittel mit Ausnahmen alkoholischer Getränke, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs angeboten werden. Darüber hinaus gilt in Erftstadt die Marktsatzung wonach auch andere Produktgruppen, wie Bekleidung, Kurzwaren, Haushaltwaren und Korbwaren angeboten werden dürfen. In Erftstadt gibt es zurzeit 5 Wochenmärkte: Dienstags auf dem Bürgerplatz in Erftstadt-Liblar, Mittwochs auf dem Markt Erftstadt-Lechenich, Donnerstags auf dem Martinusplatz Erftstadt-Kierdorf, Freitags auf dem Wokingham Platz Erftstadt-Liblar und Samstags auf dem Markt Erftstadt-Lechenich. Der Kierdorfer Wochenmarkt wurde im Juni 2014 erstmals veranstaltet. Insofern sind die mit dieser Einrichtung gemachten Erfahrungen noch repräsentativ. Um diesen Markt seinerzeit etablieren zu können, habe ich alle mir bekannten Beschicker/innen, die auf den Wochenmärkten in Erftstadt vertreten sind, aber auch die ein oder anderen mir bekannten Händler außerhalb des Stadtgebietes angesprochen. Durch großes Engagement, vor allen Dingen auch des Kierdorfer Ortsbürgermeisters, ist es gelungen, mit dem Wochenmarkt mit insgesamt 7 Beschickern an den Start zu gehen. Die Beschicker/innen waren skeptisch, ob sich ihr Aufwand lohnen würde und sie einen Gewinn verzeichnen würden. Anfangs wurde der Wochenmarkt gut angenommen. Mittlerweile ist das Interesse der Bevölkerung zurückgegangen und es sind nur noch 4 Beschicker/innen vertreten. Insofern bin ich sehr skeptisch im direkten Nachbarort von Kierdorf, in Köttingen, Händler akquirieren zu können. Weiterhin bleibt im Grunde nur der Montag um einen weiteren Wochenmarkttag in Erftstadt zu veranstalten. Der Montag gilt allerdings allgemein als ungünstig und ich sehe es als unwahrscheinlich an, dass sich an einem Montag ein lohnenswerter Gewinn für Wochenmarktbeschicker/innen erwirtschaften lässt und der Köttinger Wochenmarkt somit attraktiv werden könnte. . Mit den vorgeschlagenen Standorten habe ich mich beschäftigt. Grundsätzlich sähe ich hier Möglichkeiten den Bereich des Hofes hinter dem Jugendzentrum Köttingen nutzen zu können. Zu 2.: Hinsichtlich der vorgeschlagenen Alternative zur aktuellen Planung bzgl. des PENNY-Marktes sei an dieser Stelle auf die eindeutigen Beschlüsse der Ratsgremien sowie die bereits fortgeschrittenen Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Investor verwiesen. In Vertretung (Lüngen) -2-