Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
28.01.16, 15:01
Aktualisiert
28.01.16, 15:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 667/2015 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 21.12.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 02.02.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 750,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 31002122 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Rotbuchen (Fagus sylvatica) auf dem Grundstück der ehem. Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. (1) b) der Baumschutzsatzung zugestimmt. Begründung: Die zum Schulzentrum Liblar gehörende, ehem. Hauptschule wird derzeitig umfassend saniert. Unter anderem ist der Bau einer Mensa inkl. Außenterrasse mit Treppenanlage und Sitzstufen vorgesehen. Die geplante Außenterrasse der Mensa wird ca. 2 m unter dem derzeitigen Schulhof- niveau liegen, so dass zum Abfangen des Höhenunterschiedes eine Winkelstützwand (Stützelemente in L-Form) errichtet werden muss. Für die Errichtung der Winkelstützwand sind in unmittelbarer Nähe zu zwei geschützten Rotbuchen umfangreiche Aufgrabungsarbeiten notwendig, durch welche stark in den Wurzelraum der Bäume eingegriffen wird. Insbesondere bei der Buche Nr. 42 (StU 1,25 m) wird die Baumaßnahme nicht ohne die Beseitigung von Wurzeln, die für die Standsicherheit verantwortlich sind, durchgeführt werden können. Bei der Rotbuche Nr. 41 (StU 1,35 m/ 0,75 m) wird sich (aufgrund des größeren Abstandes zur Baumaßnahme) um deren Erhalt bemüht. In Abhängigkeit des Wurzelverlaufes soll während der Baumaßnahme über den Erhalt oder die Fällung entschieden werden. Damit im Falle einer notwendigen Fällung keine zeitlichen Verzögerungen eintreten und eine flexible Arbeitsweise möglich ist, wird eine entsprechende Ausnahme von der Baumschutzsatzung bereits zum jetzigen Zeitpunkt beantragt. Die Wurzeln von Rotbuchen sind gegenüber Verdichtung, Anschüttung, Abgrabung und Versiegelung sehr empfindlich, so dass infolge der geplanten Baumaßnahme die Bäume letztendlich absterben werden. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Kartenausschnitt und den Fotos ersichtlich. In Vertretung (Hallstein) -2-