Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
28.01.16, 15:01
Aktualisiert
28.01.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 667/2015
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 21.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
02.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
ehemaligen Hauptschule Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
750,00
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto: 31002122
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Rotbuchen (Fagus sylvatica) auf dem Grundstück der ehem. Hauptschule in
Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. (1) b) der Baumschutzsatzung zugestimmt.
Begründung:
Die zum Schulzentrum Liblar gehörende, ehem. Hauptschule wird derzeitig umfassend saniert.
Unter anderem ist der Bau einer Mensa inkl. Außenterrasse mit Treppenanlage und Sitzstufen
vorgesehen. Die geplante Außenterrasse der Mensa wird ca. 2 m unter dem derzeitigen Schulhof-
niveau liegen, so dass zum Abfangen des Höhenunterschiedes eine Winkelstützwand (Stützelemente in L-Form) errichtet werden muss.
Für die Errichtung der Winkelstützwand sind in unmittelbarer Nähe zu zwei geschützten Rotbuchen
umfangreiche Aufgrabungsarbeiten notwendig, durch welche stark in den Wurzelraum der Bäume
eingegriffen wird. Insbesondere bei der Buche Nr. 42 (StU 1,25 m) wird die Baumaßnahme nicht
ohne die Beseitigung von Wurzeln, die für die Standsicherheit verantwortlich sind, durchgeführt
werden können.
Bei der Rotbuche Nr. 41 (StU 1,35 m/ 0,75 m) wird sich (aufgrund des größeren Abstandes zur
Baumaßnahme) um deren Erhalt bemüht. In Abhängigkeit des Wurzelverlaufes soll während der
Baumaßnahme über den Erhalt oder die Fällung entschieden werden. Damit im Falle einer notwendigen Fällung keine zeitlichen Verzögerungen eintreten und eine flexible Arbeitsweise möglich
ist, wird eine entsprechende Ausnahme von der Baumschutzsatzung bereits zum jetzigen Zeitpunkt beantragt.
Die Wurzeln von Rotbuchen sind gegenüber Verdichtung, Anschüttung, Abgrabung und Versiegelung sehr empfindlich, so dass infolge der geplanten Baumaßnahme die Bäume letztendlich absterben werden.
Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Kartenausschnitt und den Fotos
ersichtlich.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-