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Antrag (Antrag bzgl. Vertagung der Verabschiedung des Haushaltes 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
189 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Antrag (Antrag bzgl. Vertagung der Verabschiedung des Haushaltes 2016) Antrag (Antrag bzgl. Vertagung der Verabschiedung des Haushaltes 2016) Antrag (Antrag bzgl. Vertagung der Verabschiedung des Haushaltes 2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 52/2016 Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - 2 / 20 Datum: 20.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 15.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Vertagung der Verabschiedung des Haushaltes 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt befindet sich bereits seit mehreren Jahrzenten in einer schwierigen finanziellen Haushaltslage. Zum einen Teil sind Ursachen in den eigenen Entscheidungen zu suchen, zum anderen ist der Haushalt der Stadt Erftstadt größtenteils von externen Faktoren geprägt. Insbesondere das Fehlen von Steuermitteln und die Abhängigkeit von Landesmitteln führen die Stadt oft an ihre Grenzen der finanziellen Belastbarkeit. An einem strikten Konsolidierungskurs geht jedoch kein Weg vorbei. Dennoch muss die Stadt auch darauf bedacht sein, strategische Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger treffen zu können. Dazu gehört auch Planungssicherheit beim Vollzug des Haushaltes. Gem. § 80 Abs. 5 Gemeindeordnung hätte die Haushaltssatzung 2016 grundsätzlich schon einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, d. h. am 01.12.2015, beschlossen der Aufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. Da die Verwaltung jedoch oft erst im Dezember über Ansätze der Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen etc. informiert wird, hat sich die Einbringung des Haushaltes erst im Dezember als praktikabel erwiesen. Durch die Beratungen im ersten Quartal des Jahres 2016 kann dem Rat ein in jeder Hinsicht umsetzbarer Haushaltsplan vorgelegt werden, der ohne Bedenken im März 2016 durch den Rat beschlossen werden kann. Auch das Jahr 2015 hat gezeigt, dass verschiedene Unwägbarkeiten abgefangen werden können. Sollte dies einmal nicht möglich sein, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltsplans gem. § 10 Gemeindehaushaltsverordnung. Sollte der Beschluss des Haushaltsplans 2016 in die Ratssitzung 28.06.2016 verschoben werden, hätte dies folgende Auswirkungen auf die Haushaltsausführung und strategische Vorgehensweise der Stadt: - die Beratungen ziehen sich über ein halbes Jahr und belasten personelle Ressourcen der Stadt Erftstadt (Neuplanung von Maßnahmen, Überprüfung ob Maßnahmen noch umsetzbar etc.), - die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe müssen ebenfalls in den Juni verschoben werden, - die Einarbeitung der beschlossenen Veränderungen können erst Anfang Juli abgeschlossen werden, - die Aufsichtsbehörde erhält den Haushalt frühestens in der 28. Kalenderwoche (Beginn der Sommerferien), - mit einer Genehmigung kann frühestens im 4. Quartal, aufgrund der Ferienzeit, gerechnet werden, - die Umsetzung des Haushaltes kann im letzten Quartal nicht mehr gewährleistet werden, so dass Maßnahmen ins Haushaltsjahr 2017 geschoben werden müssen und damit den Ansatz 2017 deutlich erhöhen werden, - freiwillige Leistungen (z.B. Zuschüsse an die Vereine) wären in der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig, - die Akzeptanz einer Hebesatzanpassung ist in der Bevölkerung deutlich geringer, wenn für ein halbes Jahr statt für drei Monate nachgefordert wird, - ausdrücklich wird zudem darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Masterplan Liblar ohne beschlossenen und genehmigten Haushalt gefährdet ist. Wie bereits im Entwurf des Haushalts dargestellt, sind die Rahmenbedingungen des Haushaltsjahres 2016 deutlich schlechter als die Rahmenbedingungen der Vorjahre. Sollten sich jedoch diese Rahmenbedingungen für das Jahr 2017 positiv verändern, kann es eine strategische Überlegung sein, die selbst beeinflussbaren Größen so zu gestalten, dass im Jahr 2017 ggfs. die „schwarze Null“ dargestellt werden könnte. Wie sich die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage auf das Jahr 2017 auswirken werden, kann erst im Herbst 2016 bestimmt werden. Um jedoch den hypothetischen Haushaltsausgleich für 2017 darstellen zu können, muss der Haushalt 2016 schnellstmöglich beschlossen werden, damit alle Fachämter die geplanten Maßnahmen umsetzen können. Eine Reduzierung der Haushaltsan-2- sätze für 2016 durch die späte Einbringung und eine weitere Kürzung der Ansätze in 2017 erscheint nicht möglich und schwer umsetzbar. Sollte der Haushalt 2016 im März beschlossen werden und sollte die Chance für das Jahr 2017 bestehen, eine „schwarze Null“ zu schreiben, hätte dies folgende Auswirkungen für die Stadt Erftstadt: - die Stadt würde kurzzeitig das Haushaltssicherungskonzept verlassen, - es könnte, falls notwendig, im Anschluss ein neues Haushaltssicherungskonzept mit einer neuen 10 Jahres Frist aufgestellt werden, - geplante Maßnahmen (Energiegesellschaft, Netzgesellschaft etc.) könnten entspannter und gesicherter angegangen und umgesetzt werden. Ob sich die oben dargestellten Hypothesen umsetzen lassen, kann derzeit leider nicht genau bestimmt werden. Dennoch sollten sie in die Überlegungen mit einbezogen werden. Auch wenn die Rahmenbedingungen für das Jahr 2017 schlecht ausfallen und ein Ausgleich nicht dargestellt werden kann, entstehen durch die Verabschiedung des Haushaltes 2016 im März d. J. keinerlei Nachteile oder finanzielle Schäden für die Stadt Erftstadt. Grundsätzlich gibt es keine strategischen Entscheidungen, die unmittelbar Einfluss auf die Ausführung des Haushaltes 2016 haben. Daher wird am Beschlussvorschlag festgehalten, den Haushalt 2016 sowie die Wirtschaftspläne im März 2016 zu beschließen. Nur so können dringende Maßnahmen frühestmöglich umgesetzt werden und eine Beeinflussung künftiger Entwicklungen der Haushaltsplanungen vermieden werden. In Vertretung (Knips) (Erner) -3-