Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
15.12.15, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 602/2015
Az.: 61. 21-20 / 175
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
III. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, das Plangebiet entsprechend dem als
Anlage beigefügten Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bezeichnung des Bauleitplans wird geändert in: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen,
Nahversorgungsmarkt.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die
frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan
Nr.175, E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175, E.Köttingen, Netto-Markt, beschlossen (s. V121/2014). Die Bezeichnung Netto-Markt wurde aus
Neutralitätsgründen, da es sich hier um einen Angebotsbebauungsplan handelt, in Nahversorgungsmarkt geändert.
Infolge intensiver Abstimmungsgespräche wurde die ursprünglich geplante Lage des Marktes modifiziert, um unter anderem den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. An der Konzeption des Marktes hat sich indes nichts gerändert. Die Anlage wurde lediglich um 90 Grad gedreht und dann um 5 m nach Norden verschoben, um einen Gestaltungsspielraum am Übergang
zur nahe gelegenen Wohnbebauung am Notweg zu sichern. Die Lage und die Vorplanung sind
den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Um das Verfahren möglichst zeitnah fortzuführen, wird vorgeschlagen, die Planung zunächst mit
den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen; anschließend soll auf Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und die Auslegung (Offenlage) gem. §§ 3 (2) und
4 (2) BauGB erfolgen.
Das Ergebnis wird dann dem zuständigen Fachausschuss und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Hallstein)
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