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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung III. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
15.12.15, 13:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
III. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
III. Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 602/2015 Az.: 61. 21-20 / 175 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung III. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, das Plangebiet entsprechend dem als Anlage beigefügten Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Bezeichnung des Bauleitplans wird geändert in: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Nahversorgungsmarkt. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. III. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr.175, E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175, E.Köttingen, Netto-Markt, beschlossen (s. V121/2014). Die Bezeichnung Netto-Markt wurde aus Neutralitätsgründen, da es sich hier um einen Angebotsbebauungsplan handelt, in Nahversorgungsmarkt geändert. Infolge intensiver Abstimmungsgespräche wurde die ursprünglich geplante Lage des Marktes modifiziert, um unter anderem den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. An der Konzeption des Marktes hat sich indes nichts gerändert. Die Anlage wurde lediglich um 90 Grad gedreht und dann um 5 m nach Norden verschoben, um einen Gestaltungsspielraum am Übergang zur nahe gelegenen Wohnbebauung am Notweg zu sichern. Die Lage und die Vorplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Um das Verfahren möglichst zeitnah fortzuführen, wird vorgeschlagen, die Planung zunächst mit den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen; anschließend soll auf Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und die Auslegung (Offenlage) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB erfolgen. Das Ergebnis wird dann dem zuständigen Fachausschuss und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. (Hallstein) -2-