Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
504 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
15.12.15, 13:27
Aktualisiert
15.12.15, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage:
Anlage zur V 602/2015
Bebauungsplan Nr. 175, E. Köttingen, Nahversorgungsmarkt
Beschlussentwurf:
I.
Gern. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, das PIangebiet entsprechend dem als Anlage beigefügten Anlageplan B zu ändern. Der Anlageplan B
ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bezeichnung des Bauleitplans wird geändert in: Bebauungsplan Nr. 175, ErftstadtKöttingen, Nahversorgungsmarkt.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung
die frühzeitige Beteiligung gern. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
111. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr.175, E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB durchzuführen.
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Begründung:
Die Grundstückseigentümerin (RWE Power AG) der durch die Planung betroffenen Grundstücke hat der Stadt Erftstadt mittgeteilt, dass sie mit dem bisherigen Investor zur Errichtung
eines Netto-Marktes bezüglich des Grundstückserwerbs nicht einig geworden ist und zwischenzeitig mit einem neuen Investor, der einen Penny- Markt errichten möchte, einig ist.
Vom neuen Investor wurde ein modifiziertes Bebauungs- und Nutzungskonzept erarbeitet.
Das Konzept umfasst neben dem Markt auch die Errichtung eine Cafes und sieht einen
rechteckigen Baukörper sowie eine neue Anordnung der Stellplätze u.a. nördlich des Gebäudes und somit teilweise abgewendet von der Wohnbebauung vor (siehe Anlage - Lageplan/ Vorentwurfsplanung; 02.Dez.2015). Die Umsetzung des neuen Konzeptes erfordert
jedoch die Erweiterung des bisher vorgesehenen Plangebietes nach Westen (ca. 24,00m)
und Nordwesten (ca. 9,00m) (siehe Anlageplan B).
Die verbleibende Grundstücksfläche west- und nordwestlich der von der Planung betroffenen
Flurstücke 225 und 226 wird die RWE Power AG an die Stadt Erftstadt veräußern. Diese
Flächen sind im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und "Ausgleichsfläche"
dargestellt.
Vor diesem Hintergrund und um das Verfahren nicht zu verzögern, soll nunmehr der Geltungsbereich des Plangebietes entsprechend der in der Tischvorlage dargestellten Abgrenzung beschlossen und das weitere Verfahren entsprechend des Beschlussentwurfs auf der
Grundlage des neuen Bebauungs- und Nutzungskonzeptes durchgeführt werden.
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