Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 662/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
17.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer "unechten" Einbahnstraße auf der Bergstraße in E.Liblar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.500,00
Folgekosten in €:
100,00 €/ a
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
0,00
€
0,00 €
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zur Umwandlung der Bergstraße im Abschnitt zwischen Roncallistraße und
Schlunkweg in eine „unechte“ Einbahnstraße und in eine Fahrradstraße kann befürwortet
werden.
Der vorhandene Anteil des Fahrradverkehrs in der Bergstraße ist wegen der Bahnhofsnähe bereits heute schon sehr hoch. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird sich der
Radverkehrsanteil aufgrund der zu erwartenden Attraktivitätssteigerung eher noch weiter
steigern.
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist hier wegen des zu geringen Fahrbahnquerschnitts
nicht erlaubt. Dies begünstigt gleichfalls eine Ausweisung einer Fahrradstraße.
Die Ausschilderung der Bergstraße als Fahrradstraße (Verkehrszeichen Nr. 242 StVO)
sollte so wie in der Roncallistraße erfolgen, wobei die Einfahrt aus Richtung Kirche gesperrt bliebe (Zeichen Nr. 267, wegen der Einrichtung einer unechten Einbahnstraße).
Zusätzlich zur Aufstellung der Beschilderung für die Fahrradstraße schlage ich vor, zur
Ver-deutlichung, dass Radfahrer Vorrang vor dem Autoverkehr haben, in den Einmündungsbereichen zum Schlunkweg und zur Roncallistraße Radfahrerpiktogramme auf die
Fahrbahn zu markieren.
Eine grundsätzliche Nutzung von Anliegerfahrzeugen muss möglich sein. Sie ist daher
zusätzlich zu erlauben (Anliegerfahrzeuge frei).
In Vertretung
(Hallstein)
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