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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer "unechten" Einbahnstraße auf der Bergstraße in E.- Liblar.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 662/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.12.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 17.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer "unechten" Einbahnstraße auf der Bergstraße in E.Liblar. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 3.500,00 Folgekosten in €: 100,00 €/ a Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 0,00 € 0,00 € Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag zur Umwandlung der Bergstraße im Abschnitt zwischen Roncallistraße und Schlunkweg in eine „unechte“ Einbahnstraße und in eine Fahrradstraße kann befürwortet werden. Der vorhandene Anteil des Fahrradverkehrs in der Bergstraße ist wegen der Bahnhofsnähe bereits heute schon sehr hoch. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird sich der Radverkehrsanteil aufgrund der zu erwartenden Attraktivitätssteigerung eher noch weiter steigern. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist hier wegen des zu geringen Fahrbahnquerschnitts nicht erlaubt. Dies begünstigt gleichfalls eine Ausweisung einer Fahrradstraße. Die Ausschilderung der Bergstraße als Fahrradstraße (Verkehrszeichen Nr. 242 StVO) sollte so wie in der Roncallistraße erfolgen, wobei die Einfahrt aus Richtung Kirche gesperrt bliebe (Zeichen Nr. 267, wegen der Einrichtung einer unechten Einbahnstraße). Zusätzlich zur Aufstellung der Beschilderung für die Fahrradstraße schlage ich vor, zur Ver-deutlichung, dass Radfahrer Vorrang vor dem Autoverkehr haben, in den Einmündungsbereichen zum Schlunkweg und zur Roncallistraße Radfahrerpiktogramme auf die Fahrbahn zu markieren. Eine grundsätzliche Nutzung von Anliegerfahrzeugen muss möglich sein. Sie ist daher zusätzlich zu erlauben (Anliegerfahrzeuge frei). In Vertretung (Hallstein) -2-