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Beschlussvorlage (Einsatz von Honorarkräften in der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Beschlussvorlage (Einsatz von Honorarkräften in der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule) Beschlussvorlage (Einsatz von Honorarkräften in der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 414/2015 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40, 10 Datum: 25.08.2015 23.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Dezernat 6 BM Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 04.11.2015 vorberatend 08.12.2015 beschließend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Einsatz von Honorarkräften in der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: An der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule werden vakant werdende und dafür geeignete Stellen, bzw. Stundenanteile von Stellen im Umfang von weniger als zehn Unterrichtsstunden mit Honorarkräften besetzt. Begründung: Die Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule weist traditionell eine homogene Beschäftigungsstruktur mit ausschließlich tariflich Beschäftigen auf. Im Rahmen meiner Stellungnahme zur V98/2015, 1. Ergänzung hatte ich ausgeführt, dass ich es zukünftig für angebracht halte, vakant werdende Beschäftigungsverhältnisse an der Bernd-AloisZimmermann-Musikschule dahingehend zu überprüfen, ob die Nachbesetzung durch eine Honorarkraft möglich ist. Der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen ist durchaus gängige Praxis und ist – in unterschiedlichem Umfang – an einer Vielzahl von Musikschulen üblich. Der Vorteil des Einsatzes von Honorarkräften liegt vor allem darin, dass dieser flexibel und kostengünstig vorgenommen werden kann. Honorarkräfte sind daher in besonderem Maße geeignet, bei kurzfristig auftretenden Personalengpässen eine Weiterführung des ordnungsgemäßen Musikschulunterrichts zu ermöglichen bzw. auch ausscheidende Stelleninhaber/Stelleninhaberinnen mit geringen Stundenvolumina, das heißt mit weniger als zehn Unterrichtsstunden pro Woche zu ersetzen. Auch nach Einschätzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes ist der Einsatz von Honorarkräften natürlich grundsätzlich möglich, jedoch dann mit einem Risiko verbunden, wenn im Rahmen einer Gesamtbetrachtung festgestellt wird, dass trotz entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis (und kein freies Mitarbeiterverhältnis) besteht. Ob der Einsatz von Honorarkräften rein rechnerisch vorteilhaft für die Stadt Erftstadt sein wird, kann erst nach einer gewissen Erfahrungsphase ermittelt werden. Zwar fallen für Honorarkräfte keine Beiträge zur den Sozial- und Rentenversicherungen an, dafür werden alle zusätzlichen Leistungen der Honorarkraft separat abgerechnet werden müssen. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Honorare möchte ich mich an der Honorarordnung der Volkshochschule Erftstadt orientieren. Ich beabsichtige ausdrücklich nicht, zukünftig jede Vakanz mit einer Honorarkraft zu beheben. Für die Aufrechterhaltung des erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Unterrichts an der BerndAlois-Zimmermann-Musikschule ist es auch in Zukunft erforderlich, insbesondere Funktionsstellen und Stellen von Lehrkräften, die in besonderer Weise außerhalb des Unterrichts in Orchester, Ensembles, Projekten oder für „Jugend musiziert“ tätig sind,, mit tariflich Beschäftigten zu besetzen. Ich möchte außerdem die gemachten Erfahrungen nach einem gewissen Zeitraum evaluieren und im zuständigen Fachausschuss erneut diskutieren. In Vertretung (Lüngen) -2-