Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 506/2014 3. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 20.01.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
17.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke
Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in
E.- Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1)
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
12.11.2015 zum Antrag A 506/2014, 2.Ergänzung habe ich die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung bezüglich der Merowingerstraße, welche im Zeitraum vom 31.08.
bis zum 08.09.2015 durchgeführt wurde, meiner Ergänzung beigefügt.
Der Standort des Messgerätes befand sich östlich der Einmündung zur Frankenstraße.
Der Standort des Seitenradargerätes ist nicht zu beanstanden.
Es ist sicherlich richtig, dass das Geschwindigkeitsniveau im näheren Bereich von
Straßenknotenpunkten allgemein niedriger ist als auf einem ungestörten, geraden
Streckenabschnitt.
Maßgebend für die Betrachtung der Verkehrssicherheit von Fußgängern sind jedoch die
Straßenabschnitte, wo mit den meisten Querungen von Fußgängern zu rechnen ist. Dies
ist innerorts üblicherweise dort, wo sich Straßenknotenpunkte (in der unmittelbaren Nähe
von Straßen-, Wegeeinmündungen, Straßenkreuzungen, etc.) befinden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fußgänger die Fahrbahn überqueren und dabei angefahren werden
am größten.
Da die Auswirkungen eines Verkehrsunfalls (Kfz/ Fußgänger) überwiegend von den gefahrenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge abhängig ist, sind auch die Geschwindigkeitsmessungen an den Stellen wo die meisten Fußgänger eine Straße kreuzen maßgeblich.
Betrachtet man jedoch die Verkehrssicherheit ausschließlich von Insassen der Kraftfahrzeuge, sind sicherlich Geschwindigkeitsmesspunkte an ungestörten, geraden Streckenabschnitten aussagekräftiger.
Insassen von Kraftfahrzeugen erleiden innerorts bei Verkehrsunfällen meistens geringe
Verletzungen, da sie durch das Fahrzeug selbst geschützt werden (Gurte, Airbag, etc.).
Daher sind auch im vorliegenden Fall die Messstandorte an denen die Fußgänger am
häufigsten die Merowingerstraße überqueren maßgeblich.
In Vertretung
(Hallstein)
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