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Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in            E.- Bliesheim) Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in            E.- Bliesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 506/2014 3. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 20.01.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 17.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1) Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.11.2015 zum Antrag A 506/2014, 2.Ergänzung habe ich die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung bezüglich der Merowingerstraße, welche im Zeitraum vom 31.08. bis zum 08.09.2015 durchgeführt wurde, meiner Ergänzung beigefügt. Der Standort des Messgerätes befand sich östlich der Einmündung zur Frankenstraße. Der Standort des Seitenradargerätes ist nicht zu beanstanden. Es ist sicherlich richtig, dass das Geschwindigkeitsniveau im näheren Bereich von Straßenknotenpunkten allgemein niedriger ist als auf einem ungestörten, geraden Streckenabschnitt. Maßgebend für die Betrachtung der Verkehrssicherheit von Fußgängern sind jedoch die Straßenabschnitte, wo mit den meisten Querungen von Fußgängern zu rechnen ist. Dies ist innerorts üblicherweise dort, wo sich Straßenknotenpunkte (in der unmittelbaren Nähe von Straßen-, Wegeeinmündungen, Straßenkreuzungen, etc.) befinden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fußgänger die Fahrbahn überqueren und dabei angefahren werden am größten. Da die Auswirkungen eines Verkehrsunfalls (Kfz/ Fußgänger) überwiegend von den gefahrenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge abhängig ist, sind auch die Geschwindigkeitsmessungen an den Stellen wo die meisten Fußgänger eine Straße kreuzen maßgeblich. Betrachtet man jedoch die Verkehrssicherheit ausschließlich von Insassen der Kraftfahrzeuge, sind sicherlich Geschwindigkeitsmesspunkte an ungestörten, geraden Streckenabschnitten aussagekräftiger. Insassen von Kraftfahrzeugen erleiden innerorts bei Verkehrsunfällen meistens geringe Verletzungen, da sie durch das Fahrzeug selbst geschützt werden (Gurte, Airbag, etc.). Daher sind auch im vorliegenden Fall die Messstandorte an denen die Fußgänger am häufigsten die Merowingerstraße überqueren maßgeblich. In Vertretung (Hallstein) -2-