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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung Scheuren – Eigenmittel im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln von Bund & Land)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
261 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 39/2016 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 13.01.2016 gez. Erner, Bürgermeistersterrgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Am 03.02.2016 Beratung ergänzt durch das Ratsbüro. Termin :01.03..2016 gez. Dr. Risthausthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 02.02.2016 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Betrifft: Breitbandversorgung Scheuren – Eigenmittel im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln von Bund & Land Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 175.000,-- Erträge in €: 160.000,-- Folgekosten in €: Nein Kostenträger: 150 571 010 Sachkonto: für Aufwendungen: 5281010 für Erträge: 4140002 Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: € 15.000,-Nein Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den geplanten Breitbandausbau des Ortsteils Scheuren zzgl. der externen Beratungsdienstleistung werden insgesamt € 175.000,-- veranschlagt. Die dargestellten Einnahmen bzw. Erträge in Höhe von insgesamt € 160.000,- werden über Fördermittel des Bundes und des Landes Nord- rhein-Westfalen eingebracht. Die Differenz von insgesamt € 15.000,-- wird durch Eigenmittel des Kernhaushaltes zur Verfügung gestellt. Begründung: Mit einer Versorgung von deutlich unter 30 Mbit/sec. ist der Ortsteil Scheuren der einzig noch verbliebene „weiße NGA-Fleck“ im Stadtgebiet von Erftstadt. Somit kann ein Ausbau dort mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Auf Basis der Angaben des Breitbandatlasses des Bundes hingegen ist ein Versorgungsausbau in Borr und auch in Niederberg aktuell nicht zulässig. Auf die Initiative der Bürgerinnen und Bürger aus Borr und auch aus Niederberg sowie nach Abstimmung mit einem externen Berater hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, für alle drei Stadtteile das für Beantragung von Fördermitteln verbindliche Markterkundungsverfahren durchzuführen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass dem Markterkundungsverfahren jedoch nicht immer zwingend ein Ausbau folgen muss. Zudem läuft beim TÜV Rheinland (mit dem hierfür zuständigen Sitz in Berlin) eine Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Breitbandatlasses für Borr und Niederberg, da doch Zweifel an den veröffentlichten Downloadraten bestehen. Die Kosten in Höhe von € 175.000,-- setzen sich demnach wie folgt zusammen:   € 25.000,-- für die benötigte externe Beratungsdienstleitung, € 150.000,-- prognostizierte Kosten für den Gesamtausbau. Die Erträge in Höhe von € 160.000,-- setzen sich wie folgt zusammen:   € 25.000,-- 100 % Förderung mit Mitteln aus dem Programm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für die benötigte externe Beratungsdienstleitung, € 135.000,-- 90 % Förderung für den Gesamtausbau. 50 % davon werden durch Mittel aus dem Programm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes gestellt. Die restlichen 40 % werden über Mittel des Landes NRW eingebracht. Die Details zu den Fördermöglichkeiten des Landes NRW werden erst in Kürze bekannt gegeben. Demnach verbleiben somit insgesamt € 15.000,--, welche als Eigenleistung in den Breitbandausbau seitens der Stadt Erftstadt eingebacht werden müssen. Mit der externen Beratungsdienstleistung stellt sich die Stadtverwaltung die benötigte Kompetenz für die Durchführung des Markterkundungsverfahren sowie der dann folgenden Verfahrensschritte wie Interessensbekundung, Ausschreibungsverfahren sowie technische und wirtschaftliche Prüfung und Auswertung der Angebote zur Seite. Das Stellen der entsprechenden Förderanträge wird hingegen über die Verwaltung abgewickelt. (Erner) -2-