Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-279/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.06.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) –
a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss
vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg
(Aufhebung/Neuaufstellung) aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I
S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), zu fassen. Planungsziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung der Planung
um den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und
Gewerbe decken zu können. Die Plangebietserweiterung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. a) gem.
§ 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I
S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird,
dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg
(siehe auch beigefügte Anlage 1 als Übersicht) planungsrechtlich abgesichert.
Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten
werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen
jedoch nicht mehr zur Verfügung
Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage
nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher
erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es
handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und
Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den
Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen
als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher
keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten.
Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf
die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können schlägt die Verwaltung vor, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg aufzuheben und bei Erweiterung
des Plangebiets einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss hieran wird die
erneute Offenlage gem. Beschlussvorschlag zu b) erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden
50181 Bedburg, den 06.06.2005
.
.
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand