Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) 
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) 
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches  )

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-279/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.06.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) – a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen. Planungsziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung der Planung um den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können. Die Plangebietserweiterung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. a) gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg (siehe auch beigefügte Anlage 1 als Übersicht) planungsrechtlich abgesichert. Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen. Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten. Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebiets einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss hieran wird die erneute Offenlage gem. Beschlussvorschlag zu b) erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden 50181 Bedburg, den 06.06.2005 . . ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand