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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
06.08.15, 15:03
Aktualisiert
19.01.16, 15:58
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 279/2015 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 09.06.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 20.08.2015 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 27.10.2015 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.02.2016 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: nicht bekannt keine Folgekosten in €: nicht bekannt Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verbraucherzentrale NRW ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder sich aus insgesamt 31 verbraucherorientierten Verbänden und Ortsarbeitsgemeinschaften zusammensetzen. Die lokalen Beratungsstellen leisten dabei einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz in NRW und darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet. Die Beratungen der Verbraucherzentrale umfassen diverse Themenbereiche:          Energie, Bauen und Wohnen Finanzen Gesundheit und Pflege Haushalt und Umwelt Lebensmittel und Ernährung Markt und Recht Medien und Telefon Reise, Freizeit und Mobilität Versicherung Beratungen sind per E-Mail, telefonisch und als persönliche Beratung möglich. Diese sind für die nachfragenden Bürgerinnen und Bürger in der Regel kostenpflichtig. Der Preis variiert, je nach Art, Umfang und Themenbereich der einzelnen Beratung. Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises gibt es 2 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW: Beratungsstelle in Bergheim: Hauptstraße 108 50126 Bergheim Telefon: (02271) 45025-01 Fax: (02271) 45025-07 Öffnungs- und Beratungszeiten: Montag 09:30 – 13:00 + 14:00 – 17:30 Uhr Dienstag 09:30 – 14:00 Uhr Montag 09:30 – 13:00 + 14:00 – 17:30 Uhr Montag 09:30 – 14:00 und die Beratungsstelle Brühl Carl-Schurz-Str. 1 50321 Brühl Telefon: (02232) 20687-01 Fax: (02232) 20687-06 Öffnungs- und Beratungszeiten: Montag 09:00 – 12:30 + 14:00 – 18:00 Uhr Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:30 + 14:00 – 18:00 Uhr Montag 09:00 – 13:00 Uhr Im Jahr 2014 verzeichnete die Verbraucherzentrale Bergheim insgesamt 5.093 Anfragen von Ratsuchenden, die Beratungsstelle in Brühl gar 6.146 Anfragen. Die häufigsten hierbei thematisierten Verbraucherprobleme waren:      Finanzen Allgemeine Dienstleistungen Telefon und Internet Energie Konsumgüter -2- Die Frage, inwieweit die Dienstleistungen vorstehender Verbraucherzentralen von Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen wurden, konnte leider nicht beantwortet werden, da die Wohnorte der Ratsuchenden nicht erhoben werden. Allerdings wurde angeboten, ggf. entsprechende Daten für einen Dreimonatszeitraum zu ermitteln (z.B. von September bis einschl. November 2015). Daneben wurde die Regionalleitung der Verbraucherzentrale (Sitz in Düsseldorf) kontaktiert und die mögliche Implementierung eines Beratungstages in Erftstadt erörtert. Hierbei wurde auf Folgendes hingewiesen: Die Einführung eines nur einmal im Monat stattfindenden Beratungstages wurde als wenig zweckdienlich angesehen. Die Dienstleistung sollte wenigstens einmal wöchentlich angeboten werden. Es brauche eine zeitlich enger getaktete Regelmäßigkeit der Beratungstage, damit das Angebot nachhaltig vom Bürger wahrgenommen werden kann. Auch für Bürger/-innen, die nach erstmaliger Beratung erneut und unter Vorlage weiterer Unterlagen vorsprechen müssen, sei eine 4Wochenfrist bis zum nächsten Termin zu lang (insbesondere im Falle zu beachtender Fristen, z.B. in Versicherungsfragen, bei rechtlichen Problemen etc.). Natürlich könne darüber nachgedacht werden, einen Büroraum, der von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werde, zu nutzen. Der Zugang zur Beratungsstelle sollte aber barrierefrei sein und möglichst nicht (‚versteckt‘) in einem höheren Stockwerk liegen. Der Stadt entstehen durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Verbraucherzentrale Kosten. Diese müsste für die Dienstleistung zusätzliches Personal (bzw. Personalanteile für etwa wöchentliche Beratungstage in Erftstadt) bereithalten. Das erfordere auch zusätzliche Mittel, für die die Stadt aufkommen müsste. Das Land fördert zwar Beratungsstellen mit 50%. Die Anrechnung einer Landesförderung auf die der Stadt entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme könnte aber erst nach erneuter Beantragung und Bewilligung durch das Land erfolgen (eine etwaige Stellenausweitung zu Gunsten Erftstadts müsste also zunächst in voller Höhe von der Stadt bezahlt werden). Die Verbraucherzentrale ist im Übrigen gerne bereit, ihre Arbeit im nächsten Sozialausschuss am 27.10.2015 einmal vorzustellen und konkrete Fragen zu beantworten. Dies gilt auch unabhängig von der Entscheidung, ob in Erftstadt ein Beratungstag eingerichtet werden soll oder nicht. (Lüngen) -3-