Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
06.08.15, 15:03
Aktualisiert
19.01.16, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 279/2015
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 09.06.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
20.08.2015
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
27.10.2015
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.02.2016
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Einrichtung eines monatlichen Beratungstages der Verbraucherzentrale
in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
nicht bekannt
keine
Folgekosten in €:
nicht bekannt
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verbraucherzentrale NRW ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder sich aus insgesamt
31 verbraucherorientierten Verbänden und Ortsarbeitsgemeinschaften zusammensetzen. Die lokalen Beratungsstellen leisten dabei einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz in NRW und
darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet.
Die Beratungen der Verbraucherzentrale umfassen diverse Themenbereiche:
Energie, Bauen und Wohnen
Finanzen
Gesundheit und Pflege
Haushalt und Umwelt
Lebensmittel und Ernährung
Markt und Recht
Medien und Telefon
Reise, Freizeit und Mobilität
Versicherung
Beratungen sind per E-Mail, telefonisch und als persönliche Beratung möglich. Diese sind für die
nachfragenden Bürgerinnen und Bürger in der Regel kostenpflichtig. Der Preis variiert, je nach Art,
Umfang und Themenbereich der einzelnen Beratung.
Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises gibt es 2 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW:
Beratungsstelle in Bergheim:
Hauptstraße 108
50126 Bergheim
Telefon:
(02271) 45025-01
Fax:
(02271) 45025-07
Öffnungs- und Beratungszeiten:
Montag
09:30 – 13:00 + 14:00 – 17:30 Uhr
Dienstag
09:30 – 14:00 Uhr
Montag
09:30 – 13:00 + 14:00 – 17:30 Uhr
Montag
09:30 – 14:00
und die
Beratungsstelle Brühl
Carl-Schurz-Str. 1
50321 Brühl
Telefon:
(02232) 20687-01
Fax:
(02232) 20687-06
Öffnungs- und Beratungszeiten:
Montag
09:00 – 12:30 + 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag
09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:30 + 14:00 – 18:00 Uhr
Montag
09:00 – 13:00 Uhr
Im Jahr 2014 verzeichnete die Verbraucherzentrale Bergheim insgesamt 5.093 Anfragen von Ratsuchenden, die Beratungsstelle in Brühl gar 6.146 Anfragen. Die häufigsten hierbei thematisierten
Verbraucherprobleme waren:
Finanzen
Allgemeine Dienstleistungen
Telefon und Internet
Energie
Konsumgüter
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Die Frage, inwieweit die Dienstleistungen vorstehender Verbraucherzentralen von Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen wurden, konnte leider nicht beantwortet werden, da
die Wohnorte der Ratsuchenden nicht erhoben werden. Allerdings wurde angeboten, ggf. entsprechende Daten für einen Dreimonatszeitraum zu ermitteln (z.B. von September bis einschl. November 2015).
Daneben wurde die Regionalleitung der Verbraucherzentrale (Sitz in Düsseldorf) kontaktiert und
die mögliche Implementierung eines Beratungstages in Erftstadt erörtert. Hierbei wurde auf Folgendes hingewiesen:
Die Einführung eines nur einmal im Monat stattfindenden Beratungstages wurde als wenig zweckdienlich angesehen. Die Dienstleistung sollte wenigstens einmal wöchentlich angeboten werden.
Es brauche eine zeitlich enger getaktete Regelmäßigkeit der Beratungstage, damit das Angebot
nachhaltig vom Bürger wahrgenommen werden kann. Auch für Bürger/-innen, die nach erstmaliger
Beratung erneut und unter Vorlage weiterer Unterlagen vorsprechen müssen, sei eine 4Wochenfrist bis zum nächsten Termin zu lang (insbesondere im Falle zu beachtender Fristen, z.B.
in Versicherungsfragen, bei rechtlichen Problemen etc.).
Natürlich könne darüber nachgedacht werden, einen Büroraum, der von der Stadtverwaltung zur
Verfügung gestellt werde, zu nutzen. Der Zugang zur Beratungsstelle sollte aber barrierefrei sein
und möglichst nicht (‚versteckt‘) in einem höheren Stockwerk liegen.
Der Stadt entstehen durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Verbraucherzentrale Kosten. Diese müsste für die Dienstleistung zusätzliches Personal (bzw. Personalanteile für etwa wöchentliche Beratungstage in Erftstadt) bereithalten. Das erfordere auch zusätzliche Mittel, für die
die Stadt aufkommen müsste. Das Land fördert zwar Beratungsstellen mit 50%. Die Anrechnung
einer Landesförderung auf die der Stadt entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme könnte
aber erst nach erneuter Beantragung und Bewilligung durch das Land erfolgen (eine etwaige Stellenausweitung zu Gunsten Erftstadts müsste also zunächst in voller Höhe von der Stadt bezahlt
werden).
Die Verbraucherzentrale ist im Übrigen gerne bereit, ihre Arbeit im nächsten Sozialausschuss am
27.10.2015 einmal vorzustellen und konkrete Fragen zu beantworten. Dies gilt auch unabhängig
von der Entscheidung, ob in Erftstadt ein Beratungstag eingerichtet werden soll oder nicht.
(Lüngen)
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