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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Heddinghovener Kapelle, Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Heddinghovener Kapelle, Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Heddinghovener Kapelle, Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 644/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 03.12.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 02.02.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Heddinghovener Kapelle, Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 3.500 € Folgekosten in €: Pflegekosten in Folgejahren Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 3510033 (Baumpfl./ Friedhöfe) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem starken Rückschnitt von zwei Linden auf dem Lechenicher Friedhof (Blessemer Lichweg) wird laut § 6 Abs. (1) d) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die auf dem alten Teil des Lechenicher Friedhofes stehende Heddinghovener Kapelle befindet sich in städtischem Eigentum und gehört zu einer der ältesten Kirchen unserer Region. Im Eingangsbereich der Kapelle stehen zwei große, durch die Baumschutzsatzung geschützte Linden, die (zwecks Herstellung ausreichender Dach- und Fassadenabstände) in den letzten Jahren regelmäßig zurückgeschnitten worden sind. Die Rückschnitte sind jeweils soweit ausgeführt worden, wie es fachlich vertretbar gewesen ist. Der 1999 gegründete Förderverein Heddinghovener Kapelle hat jedoch um einen stärkeren Rückschnitt (stärker als in der bisherigen Form) gebeten. Es sollen Schäden vermieden werden, die unter Umständen aufgrund von Beschattung, Laubfall usw. an der Kapelle entstehen könnten. Zudem soll die Sicht auf das weiß verputzte Mauerwerk und das dunkle Schieferdach mit Turm freigestellt werden. Das Verzweigungsmuster der Baumkronen zeigt, dass die Bäume in den vergangenen Jahrzehnten (ca. Ende der 70er Jahre) schon einmal gekappt bzw. regelmäßig auf Kopf gesetzt worden sind. Durch den jetzt erbetenen, starken Rückschnitt würden die Baumkronen in etwa auf das Maß dieser früheren Schnittmaßnahme zurückgeführt werden. Dieses geht deutlich über fachgerechte Pflegemaßnahmen hinaus und ist mit der Baumschutzsatzung nicht konform, da der Aufbau wesentlich verändert wird. Beide Linden machen jedoch einen vitalen Eindruck, so dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sich erneute „Aufsitzer“ bilden werden, aus denen sich im Laufe der Zeit wieder geschlossene Sekundärkronen entwickeln können. Zu beachten ist, dass neben den Kosten für die Rückschnittmaßnahme (ca. 1.500 € pro Baum zzgl MwSt.) auch Folgekosten entstehen werden. Die Linden müssten in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten (auf Kopf gesetzt) werden. Da es sich bei der Heddinghovener Kapelle um ein kulturhistorisch sehr bedeutsames Gebäude handelt und die Linden mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder geschlossene Kronen entwickeln werden, soll der starke Rückschnitt der beiden Bäume zur Ausführung kommen. In -Vertretung (Hallstein) -2-