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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte ) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 13.03.2007 Vorlagen-Nr.: 32/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 28.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte I. Sach- und Rechtslage: Die SPD-Fraktion hat unter Datum vom 12.01.2007 einen „Antrag auf Einführung einer Schülerfahrkarte, die auf die Besonderheiten der schulischen Situation in der Gemeinde Kreuzau Rücksicht nimmt“ gestellt. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt. Mit diesem Antrag hat sich auch der ÖPNV-Arbeitskreis in seiner letzten Sitzung am 06.03.2007 beschäftigt. In der ÖPNV-Arbeitskreissitzung war man sich darüber einig, dass der Antrag nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn er • als Ratsbeschluss an den AVV-Beirat weitergeleitet wird, • für den AVV kreisweit umsetzbar und • für den AVV kostendeckend ist. Weiter wurde empfohlen, den Antrag nochmals umzuformulieren, damit er kreisweit greifen kann. Darüber hinaus soll die Ziffer 3 des Antrages um die Formulierung „ganztägig in den Ferien sowie im Rahmen von Schulveranstaltungen ...“ ergänzt werden. Daneben sollte der Antrag in der Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Schulausschusses um eine Ziffer 4 mit dem Text „Der Gemeinde Kreuzau dürfen keine Kosten entstehen“ erweitert werden. Das Ticket soll demnach zum Preis von 6,50 € für die Schüler/-innen mit Schülerjahreskarte verpflichtend, für alle anderen als freiwilliges Angebot erhältlich sein. Die Verluste gegenüber dem bisherigen Fun-Ticket sollen von den Kosten aufgefangen werden, die nach dem geltenden SchoolPlus-Ticket für Fahrten zum gewählten Schulstandort eingespart werden. Ob und inwieweit eine solche Regelung seitens des AVV realisiert werden kann, zumal die hiermit verbundenen Probleme (Voraussetzung des Bezugs eines Schülerjahreskarte und dadurch auch Bezahlung der anfallenden Kosten durch die Schulträger) zu lösen sind und vom AVV auch mitgetragen wird, ist allerdings abzuwarten. Letztlich wurde empfohlen, dass die Verwaltung diesen Antrag bereits aufgrund der Beschlussempfehlung des Schulausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates an den AVV weiterleiten soll, damit bis zum kommenden Schuljahr ausreichend Zeit besteht, eine neue und damit akzeptablere Regelung als bisher in die Wege zu leiten. Demnach wird es also erforderlich sein, nach Abschluss der Schulausschusssitzung eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz GO NW in diesem Sinne zu treffen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beantragt beim AVV die Einführung einer Schülerfahrkarte, und zwar möglichst kreisweit, welche alle Schülerinnen und Schüler zum Preise von 6,50 €/Monat erwerben können, die in ihrer Schulträgergemeinde eine weiterführende Schule besuchen. Diese Schülerfahrkarte ermöglicht: a) Bis 14.00 Uhr die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV von ihrem jeweiligen Wohnort bis zum Schulstandort. b) Ab 14.00 Uhr die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV im gesamten Gebiet des Kreises. c) Ganztägig in den Ferien sowie im Rahmen von Schulveranstaltungen in Begleitung einer Lehrperson die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV im Gebiet des Kreises Düren. d) Der Gemeinde Kreuzau dürfen keine Kosten entstehen. 2. Das neue Ticket soll das bisher gültige SchoolPlus-Ticket ersetzen. 3. Die Ausstellung des Tickets, soll für Schüler/-innen mit Schülerjahreskarte verpflichtend, für alle anderen als freiwilliges Angebot erhältlich sein. Die Verluste gegenüber dem bisherigen Fun-Ticket sollen von den Kosten aufgefangen werden, die nach dem geltenden SchoolPlus-Ticket für Fahrten zum gewählten Schulstandort eingespart werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-