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Beschlusstext (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
23.01.13, 18:18
Aktualisiert
23.01.13, 18:18
Beschlusstext (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 23.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.06.2012 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 783-IX 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Teil umgesetzt bzw. werden zur Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind daher keine zu fassen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 4 der Originalniederschrift beigefügt. Die Stadtverordnete Rita I. Zimmermann bittet, dem Protokoll die Bestätigung der Kreisverwaltung beizufügen, dass deren Bedenken ausgeräumt wurden. Die Anregungen des Kreises Euskirchen wurden - wie der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 4 zur Ratsvorlage zu entnehmen ist - in den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (= Anlage 10 der Originalniederschrift) aufgenommen, der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde. Da es sich bei dem Landespflegerischen Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan um ein sehr umfangreiches Werk handelt, wird der Bericht aus Kostengründen nicht der Niederschrift beigefügt sondern stattdessen den Fraktionsvorsitzenden per Mail übermittelt. Beschluss mit 26 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung: 1. Es wird beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arloffer Weg in Iversheim aufzustellen. Der Änderungsbereich ist im beigefügten Plan (= Anlage 5 der Originalniederschrift), der Bestandteil des Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen (= Anlage 6 der Originalniederschrift) werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.