Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
23.01.13, 18:18
Aktualisiert
23.01.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 23.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.06.2012
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 783-IX
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Teil umgesetzt
bzw. werden zur Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind daher keine zu fassen. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 4 der Originalniederschrift
beigefügt.
Die Stadtverordnete Rita I. Zimmermann bittet, dem Protokoll die Bestätigung der Kreisverwaltung
beizufügen, dass deren Bedenken ausgeräumt wurden.
Die Anregungen des Kreises Euskirchen wurden - wie der Stellungnahme der Verwaltung gemäß
Anlage 4 zur Ratsvorlage zu entnehmen ist - in den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (= Anlage 10 der Originalniederschrift) aufgenommen, der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde. Da es sich bei dem Landespflegerischen Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan um
ein sehr umfangreiches Werk handelt, wird der Bericht aus Kostengründen nicht der Niederschrift
beigefügt sondern stattdessen den Fraktionsvorsitzenden per Mail übermittelt.
Beschluss mit 26 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung:
1. Es wird beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arloffer
Weg in Iversheim aufzustellen. Der Änderungsbereich ist im beigefügten Plan (= Anlage 5 der Originalniederschrift), der Bestandteil des Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen (= Anlage 6 der Originalniederschrift) werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.