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Sitzungsvorlage (Unterbringung Kultureinrichtungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
177 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
11.02.15, 17:02
Aktualisiert
11.02.15, 17:02
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 11.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 108/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 26.02.2015 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Unterbringung Kultureinrichtungen Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Durch die geänderten Nutzungen in den verschiedensten Liegenschaften der Stadt Jülich ergeben sich Optionen, die weiterverfolgt und umgesetzt werden müssen. Objekte ohne weitere Nutzungen bzw. ohne weitere Nutzungsmöglichkeiten müssen kurzfristig leergeräumt und vermarktet werden. Die durch die bereits erfolgten Umzüge begonnene Neuausrichtung und Reduzierung auf weniger Standorte muss weiter betrieben werden, damit die Zentralisierungen zu Verbesserungen für die betroffenen Organisationseinheiten und auch für die Bürgerinnen und Bürger führt. Zu diesen Objekten zählen insbesondere 1. 2. 3. 4. Alte Musikschule Alte Realschule Alte Schirmer Schule Kulturhaus/Hexenturm Zu 1. Musikschule Größe des Grundstücks Buchwert (31.12.2014) Altbau Erweiterung 1.550 qm RND 0 Jahre RND 17 Jahre 0€ 408.373,57 € Garage/Pausenhalle Umbau Garderobe WC Bodenwert RND 0 Jahre RND 22 Jahre 0€ 23.578,77 € 141.916,50 € Aufgrund seiner zentrumsnahen Lage ist das Grundstück für verschiedene Investorenmodelle besonders geeignet. Im vergangen Jahr haben sich verschiedene Investoren das Grundstück angesehen, die geplanten Nutzungen waren überwiegend studentisches Wohnen oder Wohnbebauung z.T. auch für seniorengerechtes Wohnen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB, ein gesonderter Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Bei der Planung ist die Denkmalbereichssatzung zu beachten. Aktuell dringt Wasser durch die schadhafte Decke ins Gebäude bis in den Keller ein, da die Bauunterhaltung mit dem Auszug der Musikschule eingestellt wurde. Die Schäden am Dach wären nur durch umfangreiche Sanierungen zu beheben. Die Bausubstanz ist daher als desaströs und abgängig zu bezeichnen. Bereits im Dezember 2014 ist die Heizung und das Wasser abgestellt worden, im Gebäude ist lediglich noch Strom vorhanden. Die Abrisskosten sind vom jeweiligen Erwerber zu tragen. Für die Nutzung sollte aus Sicht der Stadt überlegt werden, ob für dieses Grundstück studentisches Wohnen oder sozialer Wohnungsbau vorgegeben wird. In dem demnächst einzurichtenden Arbeitskreis bzw. Runden Tisch Sozialer Wohnungsbau soll dieses Thema erörtert werden, bevor es dann im KWS erneut beraten wird. Bisher gibt es einige Interessenten, jedoch ist die letztendliche Bieterzahl abhängig von der vorgegebenen Nutzung. Zu 2. Alte Realschule Größe des Grundstücks Buchwert (31.12.2014) Realschule Erweiterungsanbau 1980 Erweiterungsanbau 2001 Bodenwert 19.778 qm RND 22 Jahre RND 39 Jahre RND 57 Jahre 312.300,67 € 202.563,28 € 598.101,14 € 2.919.232,80 € Nach den letzten Diskussionen im KWS ist anzunehmen, dass die Gebäude zunächst erhalten bleiben sollen und entsprechend durch städt. Kultureinrichtungen genutzt werden könnten. Die Bausubstanz ist als grundsätzlich gut zu bezeichnen. Brandschutztechnisch ist für die jetzige Nutzung kein wesentlicher Handlungsbedarf nötig. Der vorliegende Beschluss, das gesamte Grundstück zu vermarkten, wurde bereits mit dem Beschluss, die VHS vorübergehend in der Alten Realschule unterzubringen zumindest zum Teil aufgehoben. In Konsequenz sollten jetzt folgende Schritte folgen: Sitzungsvorlage 108/2015 Seite 2 - - - Das Grundstück wird geteilt o Der nördliche Teil mit der Gebäudesubstanz wird weiter genutzt o Der südliche Teil wird einer Vermarktung zugeführt Die VHS zieht mit allen übrigen Schulungsräumen aus der Alten Schirmer Schule aus und wird an einem Standort gebündelt, die anstehende Brandschutzsanierung der Alten Schirmer Schule entfällt Neben der VHS wird auch das Archiv am Standort Alte Realschule gebündelt Die Verwaltungsräume des Museums sollten ebenfalls in die Alte Realschule umziehen Südliche Freifläche: Für die südliche Fläche sind bereits vor rund einem Jahr zwei Entwürfe vorgestellt worden. In der heutigen Sitzung des Ausschusses wird ein weiterer Entwurf von Herrn Friedl vorgestellt. Bisher liegen weitere Anfragen zum Grundstück vor, konkrete Angebote oder Konzepte jedoch nicht. Nach dieser Vorstellung in der heutigen Sitzung ist vorgesehen, dass für eine der folgenden Sitzungen des KWS städtebauliche Kriterien entwickelt werden, die eine Bebauung grundsätzlich regeln. Daraufhin könnte in einem weiteren Schritt den Investoren anheimgestellt werden, ihr Angebot auf Grundlage dieser Kriterien bei der Stadtverwaltung einzureichen. Nördliche bebaute Fläche: Mit der Belegung des Alten Rathauses durch den Kreis Düren/Jobcom musste die VHS mit Verwaltung und Seminarräumen in die Alte Realschule umziehen. Bereits im November 2014 hat die VHS die ersten Seminarräume (im Bereich der Klassenräume EG) in der Alten Realschule belegt. Ab Mitte Dezember erfolgte ebenfalls der Bezug der Verwaltungsräume im Bereich der „alten“ Verwaltung der Realschule. Diese Räume bieten aufgrund ihrer bisherigen Nutzung als Verwaltung genau die Größen und Ausstattungen, wie sie von der VHS benötigt wurden. Umfangreiche Renovierungsarbeiten in Klassenräumen (Teilung der großen Räume in Büro, Schaffung Infrastruktur wie EDV Verkabelung, Trennung Beleuchtung) sind hierdurch entfallen. Die Nutzung der Klassenräume für Erwachsenenbildung sowie die Nutzung der Verwaltungsräume als Verwaltung ist von der bestehenden Baugenehmigung gedeckt. Für die Unterbringung des Archivs muss in verschiedenen Bereichen noch die Statik geprüft werden, grundsätzlich lässt das Raumangebot in der Alten Realschule auch die Unterbringung des Archivs zu. Die Verwaltungsräume der ehemaligen Sekundarschule können als Büroräume des Archivs genutzt werden. Sobald Aussagen zur Tragfähigkeit der Decken vorliegen, wird ein Konzept zur Unterbringung von VHS und Archiv in der Alten Realschule vorgestellt. Die kurzfristige Verlagerung von Archivgütern aus den Räumen der Alten Musikschule ist bereits jetzt möglich. Die Verlagerung des Museums aus dem Kulturhaus in die Alte Realschule kann dann ebenfalls thematisiert werden. Sowohl die Unterbringung des Archivs als auch des Museum bedarf einer Baugenehmigung (Nutzungsänderung). Ein entsprechender Antrag zur Unterbringung des Archivs in der Alten Realschule wird am 23.02.2015 im Bürgerausschuss behandelt Sitzungsvorlage 108/2015 Seite 3 Unabhängig von den vorstehenden Überlegungen besteht lt Angaben des Kreises Düren in Jülich der angemeldete Bedarf für rund 80 Kindergartenplätze ab August 2015. Die genauen Zahlen werden zurzeit ermittelt. Nach einer ersten Besichtigung mit dem Kreis Düren und dem Landschaftsverband halten beide den Umbau von Klassenräumen zu Kindergartengruppen im Erdgeschoss der Alten Realschule für möglich. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Errichtung einer Containeranlage erscheint jedoch ebenfalls umsetzbar. Problematisch ist die Unterbringung der Kindergartengruppen in Bereichen, die nicht vollständig für den Kindergartenbereich abtrennbar sind. Auch aus Sicht der VHS sollte diese Situation noch erörtert werden. Die Nutzung für den Kindergarten wird im Gebäudebestand umfangreiche Umplanungen und Umbauarbeiten nach sich ziehen. Die Klassenräume müssen zT unterteilt und ggf in Schlafräume, Sanitärräumen, Küche u.ä. umgebaut werden. Das gesamt Brandschutzkonzept muss umgestellt und angepasst werden. Der Umfang einschließlich einer Kostenschätzung ist auf den ersten Blick nicht abschätzbar. Hierzu müsste eine entsprechende Planung (einschließlich Bauantrag, evtl Brandschutz) erarbeitet werden. Zu 3. Alte Schirmerschule Größe des Grundstücks Buchwert (31.12.2014) Schule Hauptgebäude Toilettenanlage Werkstatt Bodenwert 3.027 qm RND 0 Jahre RND 0 Jahre RND 1 Jahre 0€ 0€ 2.201,81 € 181.620,00 € Im Gegensatz zur Alten Realschule befindet sich das Gebäude der Alten Schirmerschule, (ebenso wie die Musikschule) baulich in einem wesentlich schlechteren Zustand. Beim Gebäude Alte Schirmerschule kommt hinzu, dass ein Brandschutzkonzept vorliegt, welches allein schon bei der Planung der Brandschutzmaßnahmen Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen wird. Abschließend kann heute noch nicht gesagt werden, in welchem Umfang sich Kosten für die anfallenden Maßnahmen summieren. Insofern wird dringend empfohlen, diese Räumlichkeiten in der Alten Schirmerschule frei zu räumen und entsprechend Ersatz in der Realschule zu schaffen. Aufgrund des fehlenden Brandschutzes (2. Rettungsweg fehlt) können bereits heute einige Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden. Auch die Bausubstanz ist als schlecht bis abgängig zu bezeichnen. Die Lage des Grundstücks nahe zum Stadtkern ist als ideal zu bezeichnen. Statt der jetzigen Nutzung wäre eine Nutzung, wie sie bereits von Herrn Prof. Aldinger vorgestellt wurde, nämlich Abriss Stadthalle und auf dem kompletten Gelände die Errichtung einer neuen Stadthalle mit angegliedertem Hotel, wünschenswert. Bei der Trennung von Schirmerschule und Stadthalle ist das Thema Heizung mit zu berücksichtigen. Hierzu liegt ein Vorschlag der Stadtwerke vor. Unabhängig von der Alten Schirmerschule ist bei der Stadthalle ebenfalls das Thema Brandschutz aufzugreifen und umzusetzen. Derzeit ist die Brandmeldeanlage außer Betrieb. Planungen zum Brandschutz werden im Moment erarbeitet. Im Fall eines Komplettabrisses ist auf jeden Fall bei der Neubebauung der Denkmalaspekt zu betrachten. Hier insbesondere die Sichtbeziehungen der historischen Festungsanlage sowie das Revelin Judas. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu beachten, dass die Zitadelle z.B. von der Sitzungsvorlage 108/2015 Seite 4 Linnicher Straße oder der Düsseldorfer Straße aus nicht sichtbar ist. Das ist auch damals von Pasqualini bewusst so geplant worden. Gleichwohl haben die historischen Achsen ihre Bedeutung. Mit Wegfall der Schirmerschule ergibt sich ein größeres Planungsgebiet zusammen mit dem Gebiet westlich der Zitadelle, welches dann Richtung Linnicher Straße in den ehem. Evang. Friedhof übergeht. Eine Bebauung aller Bereiche ist nur mit einem B-Plan möglich. Hierzu ist sinnvollerweise eine Verbindung vorzusehen, jedoch muss auch eine separate Erschließung und Nutzung möglich sein. Bei Abriss der Schirmerschule muss auch das entsprechende Wohnhaus Propst-Bechte-Platz 1 entfernt werden. Zu 4. Hexenturm/Kulturhaus Wenn es - wie unter Punkt 2 beschrieben - gelingt, das Kulturhaus von den Nutzungen des Archivs und des Museums frei zu bekommen, könnten hier die Nutzungsmöglichkeiten neu organisiert werden. Die Bücherei könnte zusätzlichen Raum für Veranstaltungen bekommen. Dieser wäre auch für Bürgerinnen und Bürger oder im Bereich Stadtmarketing nutzbar. Der Versammlungsraum befindet sich im Erdgeschoß westlich. Des Weiteren ist der Kuppelsaal in die Betrachtung einzubeziehen. Hier ergibt sich möglicherweise eine Nutzung in Verbindung mit dem Hexenturm. Insbesondere ist dann die Frage Brandschutz und Rettungswegesituation zu klären. Gleiches gilt für den Hexenturm. Ein entsprechender Bauantrag ist in Bearbeitung. Insofern ist das komplette Paket Brandschutz, Statik, Rettungswege abzuarbeiten. Da dieses Thema sicherlich nicht einfach zu lösen ist, gibt aber gerade vielleicht die Kombination beider Gebäude Möglichkeiten einer Lösung. Die derzeit vorliegenden Vorstellungen der Vereine ULK und Kunstverein werden zurzeit im Hinblick auf Brandschutz geprüft. Bezüglich der Haustechnik ist das Kulturhaus sanierungsbedürftig. Ein entsprechender Bericht ist bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Jahre 2006 durch Herrn Dr. Dauber vorgestellt worden. Das Gutachten schließt mit Kosten von ca. 600.000 € bis 700.000 € ab. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 108/2015 Seite 5 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 108/2015 Seite 6