Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
23.01.13, 18:18
Aktualisiert
23.01.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 23.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.06.2012
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 784-IX
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Teil umgesetzt
bzw. werden zur Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind daher keine zu fassen. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 7 der Originalniederschrift
beigefügt.
Beschluss mit 26 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung:
1. Es wird beschlossen, die Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ aufzustellen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig
des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht
aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78 und
217 und wird begrenzt:
im Westen von der bestehenden Wohnbebauung
im Osten von landwirtschaftlichen Flächen
im Norden von der B 51
im Süden von der Erft
Die verbindliche Abgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (= Anlage 8 der Originalniederschrift) zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die beigefügten Unterlagen (= Anlage 9 der Originalniederschrift) werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.