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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
23.01.13, 18:18
Aktualisiert
23.01.13, 18:18
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 23.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.06.2012 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 784-IX Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Die Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Teil umgesetzt bzw. werden zur Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind daher keine zu fassen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 7 der Originalniederschrift beigefügt. Beschluss mit 26 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung: 1. Es wird beschlossen, die Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78 und 217 und wird begrenzt: im Westen von der bestehenden Wohnbebauung im Osten von landwirtschaftlichen Flächen im Norden von der B 51 im Süden von der Erft Die verbindliche Abgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (= Anlage 8 der Originalniederschrift) zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Die beigefügten Unterlagen (= Anlage 9 der Originalniederschrift) werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.