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Beschlusstext (Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel - Kerngebiet")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
23.01.13, 18:18
Aktualisiert
23.01.13, 18:18
Beschlusstext (Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel - Kerngebiet") Beschlusstext (Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel - Kerngebiet")

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Bad Münstereifel, 23.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.06.2012 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 807-IX Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel - Kerngebiet" Die Stadtverordneten Helge Pellmann und Reiner Jansen betreten um 18.05 Uhr den Sitzungssaal und nehmen am Sitzungstisch Platz. Der Stadtverordnete Edmund Daniel stellt den Antrag, mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Kerngebiet“ zu beginnen. Die Verwaltung erklärt, dass die Aufgaben im Bereich der Stadtentwicklung zurzeit gemäß einer Prioritätenliste abgearbeitet werden. Andere wichtige Aufgaben haben hier zunächst Vorrang. Der Bürgermeister sagt zu, dass sich die Verwaltung nach Kräften bemühen werde; dennoch können nicht alle Aufgaben auf einmal erledigt werden. Der Stadtverordnete Harald Krauß kann in dieser Angelegenheit keinen Grund zur Eile erkennen, da die Intention, keine Spielhallen dort anzusiedeln, eindeutig sei und dies durch den Erlass der Veränderungssperre gewährleistet sei. Der Stadtverordnete Edmund Daniel befürwortet die Schaffung einer klaren Planungsgrundlage. Der Stadtverordnete Anton Schmitz stellt heraus, dass ein Aufschieben nicht weiterhelfe. Daraufhin entgegnet der Stadtverordnete Harald Krauß, dass es bezüglich der Ausgestaltung des Bebauungsplan hierzu zunächst konkreter Vorschläge bedarf. Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass aller Voraussicht nach in Kürze eine gesetzliche Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehen ist, die eine kommunale Regelung überflüssig macht. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Kerngebiet“ zu beginnen. Beschluss mit 24 Ja- zu 7 Nein-Stimmen: Der Eilbeschluss „der als Anlage beigefügte Entwurf der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ (= Anlage 3 der Originalniederschrift) wird als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen. Darüber hinaus wird er beauftragt, die Zurückstellung des Spielstättenantrages Kölner Straße 172 um ein halbes Jahr verlängern zu lassen. „ wird genehmigt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.06.2012 Seite 2