Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 175/2015
Az.: 20
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.03.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
27.05.2015
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
16.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
28.05.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2013 in der Fassung vom 07.04.2015 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
3. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (6.645.773,22 EUR) beschließt der Rat – vorbehaltlich
der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – eine Auflösung der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1
Satz 2 GO).
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der
Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfs 2013 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird
dabei vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen
Posten der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses
2013 sind alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen korrigiert.
Da in der vorliegenden korrigierten Fassung des Jahresabschlusses alle wesentlichen Prüfungsfestellungen beseitigt sind, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO vor.
Das Haushaltsjahr 2013 schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.645.773,22 EUR.
Da die Ausgleichsrücklage bereits in voller Höhe in Vorjahren aufgelöst worden ist, steht nun nur
noch die Allgemeine Rücklage zur Verfügung. Neben der Zustimmung des Rates ist darüber hinaus auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich.
In Vertretung
(Knips)
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