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Beschlussvorlage (Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
06.01.16, 18:41
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 175/2015 Az.: 20 Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.03.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 27.05.2015 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 16.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: 28.05.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2013 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 07.04.2015 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO). 3. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (6.645.773,22 EUR) beschließt der Rat – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – eine Auflösung der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfs 2013 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dabei vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen Posten der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2013 sind alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen korrigiert. Da in der vorliegenden korrigierten Fassung des Jahresabschlusses alle wesentlichen Prüfungsfestellungen beseitigt sind, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO vor. Das Haushaltsjahr 2013 schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.645.773,22 EUR. Da die Ausgleichsrücklage bereits in voller Höhe in Vorjahren aufgelöst worden ist, steht nun nur noch die Allgemeine Rücklage zur Verfügung. Neben der Zustimmung des Rates ist darüber hinaus auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich. In Vertretung (Knips) -2-