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Antrag (Antrag bzgl. Realisierung der Westtangente zwischen Erper Straße und Herriger Straße in Erftstadt-Lechenich sowie weitere Erschließung von Wohnbauflächen im Westen von Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
14.01.16, 10:45
Antrag (Antrag bzgl. Realisierung der Westtangente zwischen Erper Straße und Herriger Straße in Erftstadt-Lechenich sowie weitere Erschließung von Wohnbauflächen im 
Westen von Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Realisierung der Westtangente zwischen Erper Straße und Herriger Straße in Erftstadt-Lechenich sowie weitere Erschließung von Wohnbauflächen im 
Westen von Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 491/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.10.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 10.11.2015 beschließend 02.02.2016 beschließend Antrag bzgl. Realisierung der Westtangente zwischen Erper Straße und Herriger Straße in Erftstadt-Lechenich sowie weitere Erschließung von Wohnbauflächen im Westen von Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: 1. Aktuelle Situation zur Realisierung der Westtangente Erftstadt-Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße: Der zur Realisierung des Bauvorhabens notwendige Bebauungsplan (BP 129.2) ist seit Mitte 2004 rechtskräftig. Die seinerzeitigen Bemühungen, die Querspange als Kreisstraße K 44 auszubauen, konnten nicht realisiert werden. Ich verweise hier auf die Stellungnahme der Verwaltung aus 2007 (s. A 43/2007). An diesem Tatbestand hat sich bis heute nichts geändert. Die alleinige Durchführung der Maßnahme durch den Eigenbetrieb Straßen kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht erfolgen, da die Kosten in den Wirtschaftsplänen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Sollten sich diesbezüglich Förderkulissen seitens des Bundes oder Landes ergeben, wird die Stadt bemüht sein, hiervon zu partizipieren. Zur Realisierung der Straße ist noch weiterer Grunderwerb erforderlich. 2. Wohnbaulandflächen im Westen von Lechenich im Bereich zwischen Erper Straße und Herriger Straße: Ich beabsichtige dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in der Dezembersitzung am 01.12.2015 ein Strukturpapier zum Wohnflächenentwicklungskonzept Erftstadt zur Beratung vorzulegen. Im Konzept werden insbesondere auch Aussagen zur Entwicklung der beiden größten Ortsteile Erftstadts, Lechenich und Liblar, getroffen. Neben externen Flächenpotenzialen wird der Fokus auch auf Suchräume im Hinblick auf Innenverdichtung gelegt. Mit dem Konzept wird das Ziel verfolgt, Prioritäten für die Wohnbaulandentwicklung Erftstadts vorzuschlagen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen im Westen Lechenichs sind bei der Priorisierung berücksichtigt. (Hallstein) -2-