Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP711/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3
vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die während der erneuten öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
Satz 1, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu zu
fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141,1998 I S.137), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBI. I S. 2850) vom 04.07.2005 für den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufgehoben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss
gefasst.
Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss werden wie folgt
ergänzt:
•
•
Erweiterung des Plangebietes in nördlicher Richtung
Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist es weiterhin, auch künftig im Rahmen
einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für
Industrie und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren
Grundstücksflächen, nachkommen zu können.
Diese Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 04.12.2007
gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Der Plangeltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kaster, Flur
15, und betrifft eine Teilfläche des Industrieparks Mühlenerft entlang der L 213. In der
Anlage ist ein Plan über die ursprünglichen Plangebietsflächen sowie ein Plan mit den
Erweiterungsflächen beigefügt.
Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 28.08.2007 den Beschluss zur
erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) gefasst und
beschlossen, den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Anlagen öffentlich auszulegen.
Nach Einleitung der verfahrensrechtlich erforderlichen Beteiligung der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange hat der Bebauungsplan zur weiteren Information über Inhalt,
Zweck und Auswirkungen der Planung daher vom 12. Dezember 2007 bis zum 18. Januar
2008 einschließlich nebst Begründung, Umweltbericht, gutachterlicher Stellungnahme zur
Geräusch-Emmissionskontigentierung im Bebauungsplan, Verkehrsgutachten und
landschaftspflegerischem Begleitplan öffentlich ausgelegen.
Während des Beteiligungsverfahrens der Offenlage sind die in der Anlage zu a)
vorgetragenen Bedenken zur Planung eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor , dem Rat
der Stadt Bedburg zu empfehlen, hierüber wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden und infolge dessen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung zu fassen.
Beschlussvorlage WP7-11/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.01.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------Leveringhaus
Bearbeiter
(Fachbereichsleiter)
Zur Kenntnis:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-11/2008
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