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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung -Gebiet Industriepark Mühlenerft- a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP711/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung -Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der erneuten öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141,1998 I S.137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBI. I S. 2850) vom 04.07.2005 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufgehoben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss werden wie folgt ergänzt: • • Erweiterung des Plangebietes in nördlicher Richtung Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist es weiterhin, auch künftig im Rahmen einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen, nachkommen zu können. Diese Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 04.12.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Der Plangeltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kaster, Flur 15, und betrifft eine Teilfläche des Industrieparks Mühlenerft entlang der L 213. In der Anlage ist ein Plan über die ursprünglichen Plangebietsflächen sowie ein Plan mit den Erweiterungsflächen beigefügt. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 28.08.2007 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) gefasst und beschlossen, den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Anlagen öffentlich auszulegen. Nach Einleitung der verfahrensrechtlich erforderlichen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange hat der Bebauungsplan zur weiteren Information über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung daher vom 12. Dezember 2007 bis zum 18. Januar 2008 einschließlich nebst Begründung, Umweltbericht, gutachterlicher Stellungnahme zur Geräusch-Emmissionskontigentierung im Bebauungsplan, Verkehrsgutachten und landschaftspflegerischem Begleitplan öffentlich ausgelegen. Während des Beteiligungsverfahrens der Offenlage sind die in der Anlage zu a) vorgetragenen Bedenken zur Planung eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor , dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, hierüber wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und infolge dessen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung zu fassen. Beschlussvorlage WP7-11/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.01.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------Leveringhaus Bearbeiter (Fachbereichsleiter) Zur Kenntnis: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-11/2008 Seite 3