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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71083/2007 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.12.2007 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005 Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2007 mit den reduzierten Realsteuerhebesätzen; und zwar: ¾ Grundsteuer A ¾ Grundsteuer B ¾ Gewerbesteuer 250 v.H 381 v.H. 420 v.H. Alternative 2: Der Rat lehnt den Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2007 ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 26.11.2007 beantragt die FWG-Fraktion, die Reduzierung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005 und damit die Erstattung der daraus resultierenden „Überzahlungen“. Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 19.12.2006 die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg. Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Das Produkt 610.611.410.410 – Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält folgende vom Rat somit beschlossene politische Zielvorgabe: „Der Rat stellt mit Nachdruck seine Absicht fest, für den Fall einer Verbesserung der städtischen Haushaltslage, beispielsweise durch nicht absehbare und nicht eingeplante Mehreinnahmen oder durch zur Zeit noch nicht erkennbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben unverzüglich eine Rücknahme der aktuellen Steuermehrbelastung in dem Maße wieder vorzunehmen, in dem die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nachhaltig übersteigen.“ Die Zielvorgabe stellt auf die laufenden Ein- und Auszahlungen – also auf den tatsächlichen Mittelzu- bzw. Mittelabfluss – ab. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich in der Vergangenheit bzw. in der Zukunft voraussichtlich wie folgt dar: 2005 in T€ -5.964 2006 in T€ +7.363 2007 in T€ +3.087* 2008 in T€ -9.502 2009 in T€ -235 2010 in T€ +706 2011 in T€ +1.525 * derzeitiger Stand Aus den positiven Abschlüssen der Jahre 2006 und 2007 läßt sich unter Berücksichtigung der liquiden Mittel zum 31.12.2004 (5,1 Mio. €) und des negativen Ergebnisses des Jahres 2005 das Jahr 2008 ausgleichen. Hierbei unberücksichtigt sind die Auszahlungen für Tilgungen von Investitionskrediten, die ebenfalls als laufende Auszahlungen zu werten sind, in Höhe von rd. 1 Mio. € jährlich. Ebenso unberücksichtigt ist die Tatsache, dass der für den Toom-Markt eingestellte Kreditbedarf aufgrund der guten Kassenlage nicht in Anspruch genommen wird. Dies wiederum wirkt sich nachhaltig durch die eingesparten Zinsen auf die folgenden Haushaltsjahre aus. Richtig ist die Feststellung der FWG-Fraktion, dass die Ausgleichsrücklage aufgrund des positiven Jahresabschlusses zum 31.12.2006 den zulässigen Höchstbestand ausweist (Punkte 1 und 2 des Antrages). Die über die Auffüllung der Ausgleichsrücklage und der Ausgleiche der Ergebnisrechnungen in 2006 und 2007 hinausgehenden Überschüsse werden das Eigenkapital (allgemeine Rücklage) erhöhen. Hieraus folgert die FWG-Fraktion, dass aufgrund des voraussichltich erneut positiven Abschlusses zum 31.12.2007 die in der politischen Zielvorgabe geforderte Nachhaltigkeit der Verbesserung der Haushaltssituation überhaupt nicht mehr zum Tragen kommt. Zu dieser Einschätzung könnte man auf den ersten Blick kommen. Das Jahr 2008 schließt mit einem Jahresfehlbedarf in der Ergebnisplanung von 11 Mio. € ab. Die Haushaltssatzung 2008 unterliegt damit der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Aufgrund einer ganz aktuellen mündlichen Mitteilung durch das Innenministerium sind die Aufsichtsbehörden verpflichtet – insbesondere im Hinblick auf die systematisch bedingten Beschlussvorlage WP7-1083/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs – genau solche wellenartigen Entwicklungen wie in Bedburg bei der Erteilung der Genehmigung zu beachten. Das Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Entwicklung der Haushaltswirtschaft zu legen, ist also nach wie vor wichtig. Aufgrund der vorausgehenden Schilderungen legte die Verwaltung dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement einen Vorschlag zur Abänderung der o.g. politischen Zielvorgabe für die Haushaltsjahre 2008 bis 2011 zur Beratung vor. Diese sollte sich an der Ergebnisplanung/-rechnung orientieren, da diese zur Erfüllung des Gebotes des Haushaltsausgleichs herangezogen wird. Eine Änderung der Hebesätze kann nur über eine Hebesatzsatzung (siehe Anlage) erfolgen. Eine Reduzierung der Hebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005 hätte folgende Auswirkungen: ¾ Grundsteuer A ¾ Grundsteuer B ¾ Gewerbesteuer Summe - 34.000 € - 532.000 € - 372.000 € - 938.000 € Die von der FWG-Fraktion benannten 750.000 € bezogen sich auf die im Jahre 2006 prognostizierten Steueraufkommen. Da diese nunmehr gestiegen sind, ist auch die finanzielle Auswirkung einer Reduzierung größer. Hinzu kämen noch Sachkosten für die Bescheiderstellung und –versendung in Höhe von ca. 7.000 €. Nach derzeitiger Planung kann das Planjahr 2011 voraussichtlich planerisch ausgeglichen werden. Bei einer dauerhaften und kompletten Rücknahme der in 2006 beschlossenen Festsetzung der Hebesätze wäre dies nur noch sehr schwer darstellbar. Eine Reduzierung der Hebesätze für das Jahr 2007 würde in der Konsequenz für das Haushaltsjahr 2008 weiterhin bedeuten, dass aufgrund der defizitären Haushaltslage eine erneute Neufestsetzung der Hebesätze notwendig würde. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Versandes der Abgabenbescheide; und zwar: ¾ entweder werden die Abgabenbescheide erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung (ca. Mitte April) versendet, oder ¾ die Hebesätze werden per Hebesatzsatzung in der Sitzung des Rates am 22.01.2008 neu festgesetzt und die Abgabenbescheide mit den „neuen“ Hebesätzen versendet, oder ¾ die Abgaben werden zunächst nach den Sätzen des Vorjahres erhoben, was bei einer Anhebung der Hebesätze zu Änderungsbescheiden führt. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der FWG-Fraktion mit Rückblick auf das defizitäre Jahr 2005 und mit Vorausblick auf das planerische Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 abzulehnen. Sollten die Prognosen der Jahre 2009 bis 2011 eintreffen, wäre aufgrund der politischen Zielvorgabe, aber auch aus Sicht der Verwaltung, spätestens im Jahre 2011 eine Reduzierung der Hebesätze angezeigt. Beschlussvorlage WP7-1083/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.12.2007 Beschlussvorlage WP7-1083/2007 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 4