Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71083/2007
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2007
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion auf Anpassung der Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des
Jahres 2005
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2007 mit den
reduzierten Realsteuerhebesätzen; und zwar:
¾ Grundsteuer A
¾ Grundsteuer B
¾ Gewerbesteuer
250 v.H
381 v.H.
420 v.H.
Alternative 2:
Der Rat lehnt den Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze für das
Haushaltsjahr 2007 ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 26.11.2007 beantragt die FWG-Fraktion, die Reduzierung der
Realsteuerhebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005 und damit die Erstattung der daraus
resultierenden „Überzahlungen“.
Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 19.12.2006 die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg.
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Das Produkt 610.611.410.410 –
Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält folgende vom Rat somit beschlossene politische
Zielvorgabe:
„Der Rat stellt mit Nachdruck seine Absicht fest, für den Fall einer Verbesserung der städtischen
Haushaltslage, beispielsweise durch nicht absehbare und nicht eingeplante Mehreinnahmen oder
durch zur Zeit noch nicht erkennbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben unverzüglich
eine Rücknahme der aktuellen Steuermehrbelastung in dem Maße wieder vorzunehmen, in dem
die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nachhaltig übersteigen.“
Die Zielvorgabe stellt auf die laufenden Ein- und Auszahlungen – also auf den tatsächlichen
Mittelzu- bzw. Mittelabfluss – ab. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich in der
Vergangenheit bzw. in der Zukunft voraussichtlich wie folgt dar:
2005
in T€
-5.964
2006
in T€
+7.363
2007
in T€
+3.087*
2008
in T€
-9.502
2009
in T€
-235
2010
in T€
+706
2011
in T€
+1.525
* derzeitiger Stand
Aus den positiven Abschlüssen der Jahre 2006 und 2007 läßt sich unter Berücksichtigung der
liquiden Mittel zum 31.12.2004 (5,1 Mio. €) und des negativen Ergebnisses des Jahres 2005 das
Jahr 2008 ausgleichen.
Hierbei unberücksichtigt sind die Auszahlungen für Tilgungen von Investitionskrediten, die
ebenfalls als laufende Auszahlungen zu werten sind, in Höhe von rd. 1 Mio. € jährlich. Ebenso
unberücksichtigt ist die Tatsache, dass der für den Toom-Markt eingestellte Kreditbedarf aufgrund
der guten Kassenlage nicht in Anspruch genommen wird. Dies wiederum wirkt sich nachhaltig
durch die eingesparten Zinsen auf die folgenden Haushaltsjahre aus.
Richtig ist die Feststellung der FWG-Fraktion, dass die Ausgleichsrücklage aufgrund des positiven
Jahresabschlusses zum 31.12.2006 den zulässigen Höchstbestand ausweist (Punkte 1 und 2 des
Antrages).
Die über die Auffüllung der Ausgleichsrücklage und der Ausgleiche der Ergebnisrechnungen in
2006 und 2007 hinausgehenden Überschüsse werden das Eigenkapital (allgemeine Rücklage)
erhöhen.
Hieraus folgert die FWG-Fraktion, dass aufgrund des voraussichltich erneut positiven Abschlusses
zum 31.12.2007 die in der politischen Zielvorgabe geforderte Nachhaltigkeit der Verbesserung der
Haushaltssituation überhaupt nicht mehr zum Tragen kommt.
Zu dieser Einschätzung könnte man auf den ersten Blick kommen. Das Jahr 2008 schließt mit
einem Jahresfehlbedarf in der Ergebnisplanung von 11 Mio. € ab. Die Haushaltssatzung 2008
unterliegt damit der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde.
Aufgrund einer ganz aktuellen mündlichen Mitteilung durch das Innenministerium sind die
Aufsichtsbehörden verpflichtet – insbesondere im Hinblick auf die systematisch bedingten
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Sitzungsvorlage
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Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs – genau solche wellenartigen Entwicklungen
wie in Bedburg bei der Erteilung der Genehmigung zu beachten.
Das Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Entwicklung der Haushaltswirtschaft zu legen, ist also
nach wie vor wichtig.
Aufgrund der vorausgehenden Schilderungen legte die Verwaltung dem Ausschuss für Personal,
Organisation und Finanzmanagement einen Vorschlag zur Abänderung der o.g. politischen
Zielvorgabe für die Haushaltsjahre 2008 bis 2011 zur Beratung vor. Diese sollte sich an der
Ergebnisplanung/-rechnung orientieren, da diese zur Erfüllung des Gebotes des
Haushaltsausgleichs herangezogen wird.
Eine Änderung der Hebesätze kann nur über eine Hebesatzsatzung (siehe Anlage) erfolgen.
Eine Reduzierung der Hebesätze 2007 auf den Stand des Jahres 2005 hätte folgende
Auswirkungen:
¾ Grundsteuer A
¾ Grundsteuer B
¾ Gewerbesteuer
Summe
- 34.000 €
- 532.000 €
- 372.000 €
- 938.000 €
Die von der FWG-Fraktion benannten 750.000 € bezogen sich auf die im Jahre 2006
prognostizierten Steueraufkommen. Da diese nunmehr gestiegen sind, ist auch die finanzielle
Auswirkung einer Reduzierung größer. Hinzu kämen noch Sachkosten für die Bescheiderstellung
und –versendung in Höhe von ca. 7.000 €.
Nach derzeitiger Planung kann das Planjahr 2011 voraussichtlich planerisch ausgeglichen werden.
Bei einer dauerhaften und kompletten Rücknahme der in 2006 beschlossenen Festsetzung der
Hebesätze wäre dies nur noch sehr schwer darstellbar.
Eine Reduzierung der Hebesätze für das Jahr 2007 würde in der Konsequenz für das
Haushaltsjahr 2008 weiterhin bedeuten, dass aufgrund der defizitären Haushaltslage eine erneute
Neufestsetzung der Hebesätze notwendig würde. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den
Zeitpunkt des Versandes der Abgabenbescheide; und zwar:
¾ entweder werden die Abgabenbescheide erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung (ca.
Mitte April) versendet, oder
¾ die Hebesätze werden per Hebesatzsatzung in der Sitzung des Rates am 22.01.2008 neu
festgesetzt und die Abgabenbescheide mit den „neuen“ Hebesätzen versendet, oder
¾ die Abgaben werden zunächst nach den Sätzen des Vorjahres erhoben, was bei einer
Anhebung der Hebesätze zu Änderungsbescheiden führt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der FWG-Fraktion mit Rückblick auf das defizitäre Jahr
2005 und mit Vorausblick auf das planerische Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 abzulehnen.
Sollten die Prognosen der Jahre 2009 bis 2011 eintreffen, wäre aufgrund der politischen
Zielvorgabe, aber auch aus Sicht der Verwaltung, spätestens im Jahre 2011 eine Reduzierung der
Hebesätze angezeigt.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.12.2007
Beschlussvorlage WP7-1083/2007
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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