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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1083/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1083/2007)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstaben i und f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.09.2007, und des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.09.2005 (BGBI. I S. 2676) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2007 (BGBI. I S. 1912) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Grundsteuer A Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 250 v.H. festgesetzt. §2 Grundsteuer B Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 381 v.H. festgesetzt. §3 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit 420 v.H. festgesetzt. §4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Hebesatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Hebesätze gelten ab 01.01.2007.