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Beschlussvorlage (Neufassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Neufassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Neufassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-13/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.10.2004 Rat der Stadt Bedburg 09.11.2004 Bemerkungen: Betreff: Neufassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf beigefügte Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004. Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.10.2004 (TOP 9 a – WP7-6/2004) einstimmig beschlossen, in der neubegonnenen Wahlperiode nachstehend aufgeführte Pflicht- sowie freiwillige Ausschüsse zu bilden: Hauptausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlausschuss Wahlprüfungsausschuss Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement Aufgrund der hierdurch veränderten und gestrafften Ausschussstruktur ist eine Anpassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg erforderlich. Eine entsprechende Neufassung ist im Entwurf als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der bisherigen Zuständigkeiten des Liegenschaftsausschusses wurde eine Delegationsmöglichkeit der routinemäßigen Grundstücksangelegenheiten auf der Basis allgemeiner Richtlinien an die Verwaltung vorgesehen. Ob und inwieweit hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheidet gemäß Zuständigkeitsregelung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, der grundsätzlich für Liegenschaften sachlich zuständig ist – evtl. aus den Erfahrungswerten einiger Sitzungen heraus – selbst. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung kurzfristig Vorschläge für eine denkbare Aufgabenübertragung vorlegen. Es sei an dieser Stelle vorab darauf hingewiesen, dass bei einer solchen pragmatischen Regelung nicht nur die Tagesordnung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung unterjährig entlastet, sondern darüber hinaus eine flexible, aktive und vor allem schnelle Abwicklung von Grundstücksnachfragen insbesondere im privaten Wohnungsbau ermöglicht würde, (z.Bsp. dann, wenn es für ein Grundstück in einem Bebauungsplangebiet mit festgelegter Parzellierung und Kaufpreis nur eine Bewerbung gibt), was durchaus als Standortvorteil gewertet werden kann. 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister