Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-90/2003
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.10.2003
Betreff:
Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg
a) Antrag der Einigkeit Bedburg e. V., Herr Johann-Dieter Kühn, Winkelheimer Str. 39,
50181 Bedburg vom 07.07.2003
b) Antrag der KG Mülle Jonge e. V., Herr Wilfried Rick, Zaunstraße 31, 50181 Bedburg
vom 10.07.2003
c) Antrag der KG Mülle Jonge e. V., Herr Manfred Pegel, Pulverturm 9, 50181 Bedburg
vom 28.07.2003
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,
zu a):
dem Verein Einigkeit Bedburg e. V. die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt
Bedburg auf den vereinseigenen T-Shirts verwenden zu dürfen,
zu b und c):
dem Verein KG Mülle Jonge e. V. die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt
Bedburg auf den Karnevalsorden und den Uniformen der Session 2003/04 verwenden zu
dürfen.
Das Stadtwappen soll originalgetreu für die o. g. Zwecke aufgebracht werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.07.2003 beantragt der Verein Einigkeit Bedburg e. V. die
Genehmigung, das Wappen der Stadt Bedburg auf den vereinseigenen T-Shirts
aufzudrucken.
Weiterhin beantragt der Verein KG Mülle Jonge e. V. mit Schreiben vom 10. und
28.07.2003 die Genehmigung für die Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg auf
den Karnevalsorden sowie auf den Uniformen für die Karnevalssession 2003/04.
Die Antragsschreiben mit einem Muster der Wappen sind in Kopie als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass
jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der
Stadt Bedburg bedarf.
In der Vergangenheit hat der Rat für ähnliche Zwecke die Verwendung des Stadtwappens
nach Vorlage von Mustern der beabsichtigten Nutzung des Wappens genehmigt.
Das Stadtwappen soll originalgetreu für die o. g. Zwecke aufgebracht werden.
-> Anlagen
50181 Bedburg, den 01. Oktober 2003
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Harren
Sachbearbeiterin
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister