Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen) Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-7/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.10.2004 Betreff: Wahl der Ortsvorsteher/innen Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der Stadt Bedburg am 26.09.2004 im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses wählt der Rat der Stadt Bedburg für die Dauer seiner Wahlzeit für nachstehende Bezirke folgende Ortsvorsteher/innen: Ortsvorsteher Bezirk Bedburg Blerichen Broich Kaster Kirch-/Grottenherten Kirch-/Kleintroisdorf Kirdorf Königshoven Lipp/Millendorf Pütz Rath Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg ist das Stadtgebiet in 11 Stadtbezirke (Ortschaften) eingeteilt. In der Hauptsatzung ist weiter ausgeführt , dass für jede Ortschaft vom Rat ein(e) Ortsvorsteher(in) gewählt wird. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Die/Der Ortsvorsteher/in muss in der Ortschaft, für die sie/er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder zumindest angehören können. Gemäß § 39 Abs. 6 S. 1 GO NW sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Die CDU hat in den folgenden Stadtbezirken bei der Wahl des Rates am 26.09.2004 die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht: Bedburg, Blerichen, Kaster, Kirch-/Grottenherten, Königshoven, Lipp/Millendorf, Pütz, Rath Kirch-/Kleintroisdorf, Kirdorf, Die SPD erreichte in folgendem Stadtbezirk die Mehrheit der abgegebenen Stimmen: Broich Eine Zusammenstellung über die bei der Gemeindewahl am 26.09.2004 in den einzelnen Stadtbezirken erzielten Wahlergebnisse ist als Anlage beigefügt. In der vergangenen Legislaturperiode wurde laut geltender Hauptsatzung auf freiwilliger Basis eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Entschädigungsverordnung in Höhe von 159,-- € pro Ortsvorsteher gezahlt. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Entschädigungsverordnung können die Gemeinden an Stelle einer monatlichen Pauschale in der Hauptsatzung die monatliche Aufwandsentschädigung auch nach einer an der Größe der Gemeindebezirke orientierten Staffelung festsetzen (siehe Anlagen 2 und 3). 50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister