Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-7/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.10.2004
Betreff:
Wahl der Ortsvorsteher/innen
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der Stadt Bedburg am 26.09.2004 im
jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses wählt der Rat der Stadt Bedburg für
die Dauer seiner Wahlzeit für nachstehende Bezirke folgende Ortsvorsteher/innen:
Ortsvorsteher
Bezirk
Bedburg
Blerichen
Broich
Kaster
Kirch-/Grottenherten
Kirch-/Kleintroisdorf
Kirdorf
Königshoven
Lipp/Millendorf
Pütz
Rath
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg ist das Stadtgebiet in 11
Stadtbezirke (Ortschaften) eingeteilt. In der Hauptsatzung ist weiter ausgeführt , dass für
jede Ortschaft vom Rat ein(e) Ortsvorsteher(in) gewählt wird. Die Wahl erfolgt für die
Dauer der Wahlzeit des Rates. Die/Der Ortsvorsteher/in muss in der Ortschaft, für die
sie/er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder zumindest angehören können.
Gemäß § 39 Abs. 6 S. 1 GO NW sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei
der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die
Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.
Die CDU hat in den folgenden Stadtbezirken bei der Wahl des Rates am 26.09.2004 die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht:
Bedburg, Blerichen, Kaster, Kirch-/Grottenherten,
Königshoven, Lipp/Millendorf, Pütz, Rath
Kirch-/Kleintroisdorf,
Kirdorf,
Die SPD erreichte in folgendem Stadtbezirk die Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
Broich
Eine Zusammenstellung über die bei der Gemeindewahl am 26.09.2004 in den einzelnen
Stadtbezirken erzielten Wahlergebnisse ist als Anlage beigefügt.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde laut geltender Hauptsatzung auf freiwilliger
Basis eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Entschädigungsverordnung in
Höhe von 159,-- € pro Ortsvorsteher gezahlt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Entschädigungsverordnung können die Gemeinden an Stelle
einer monatlichen Pauschale in der Hauptsatzung die monatliche Aufwandsentschädigung
auch nach einer an der Größe der Gemeindebezirke orientierten Staffelung festsetzen
(siehe Anlagen 2 und 3).
50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister