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Mitteilung (Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
03.11.14, 16:52
Aktualisiert
06.11.14, 16:19
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 24.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 432/2014 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 06.11.2014 TOP Ergebnisse Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar Anlg.: I S-H 32 Pi 32 Gr 66 He SD.Net Lem Mitteilungstext: Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu unfallkritischen Situationen gekommen sei. In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein. In der Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im „Hasenpfad“ zuvor bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der Sitzung des PUB vom 21.06.2012 ohne abschließende Beschlussfassung beraten. Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der Verwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne Verwaltungsbeteiligung stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche Rückmeldung an die Verwaltung bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung im PUB ist bisher nicht erfolgt. Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014 bzw. 07.10.2014 diesen Zustand und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags. Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob die Stichwege (im Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können. Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch die betroffenen Anwohner der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten. Mitteilung 432/2014 Seite 2