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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-352/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-352/2005)

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Inhalt der Datei

WP7-352/2005 Anlage zur Vorlage WP7-352/2005 -ENTWURF- Satzung der Stadt Bedburg über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Oberweg“ in Bedburg – Kirchtroisdorf Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Die Straße „Oberweg“ in Bedburg – Kirchtroisdorf von „Pfarrer-Stein-Straße“ bis „Im Kellergarten“ wird unter Abweichung von § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 26.06.1989, zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 14.12.1995, ohne die Anlegung von separaten Gehwegen hergestellt. Die Straße „Oberweg“ ist mit den Teileinrichtungen Freilegung, Fahrbahn ohne separate Gehwege, Oberflächenentwässerung der Fahrbahn und Beleuchtung endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.