Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-4/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.10.2004
Betreff:
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt stellt fest, dass für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
folgende Wahlvorschläge eingereicht worden sind: _________________________
_________________________
Bürgermeister Koerdt gibt den Mitgliedern des Rates die Wahlvorschläge zur Kenntnis; sie
sind Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlagen beigefügt.
Anschließend erläutert Bürgermeister Koerdt das Wahlverfahren. Die Stadtverordneten
____________ und ____________ werden zu Stimmzählern bestellt. Danach wird über
die eingereichten Wahlvorschläge geheim unter Verwendung von Sichtblende, Urne und
Stimmzetteln in einem Wahlgang abgestimmt.
Nach der Auszählung durch die Stimmzähler verkündet Bürgermeister Koerdt das
Abstimmungsergebnis: Von ___ abgegebenen Stimmen entfielen
___ Stimmen auf den Wahlvorschlag ___ und
___ Stimmen auf den Wahlvorschlag ___ etc.
Damit hat der Rat der Stadt Bedburg ____________ zum 1. Stellvertreter des
Bürgermeisters und ____________ zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.
Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nach § 67 Abs. 1 GO NW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche
Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Fraktionen als auch eigens für diese Wahl gebildete
Gruppen von Ratsmitgliedern. Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen
Wahlvorschlag einreichen.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 Abs. 2 GO NW, der wie folgt lautet:
„Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
§ 50 Abs. 3 S. 3 GO NW findet entsprechende Anwendung. (Danach sind die Wahlstellen
auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.)
Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht,
auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in
Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl
entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle
des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle
desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der
Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.“
Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der Bürgermeister die gewählten Bewerber
zu befragen, ob sie die Wahl annehmen. Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten
ist der Wahlakt vollzogen.
50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister