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Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-4/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.10.2004 Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt stellt fest, dass für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister folgende Wahlvorschläge eingereicht worden sind: _________________________ _________________________ Bürgermeister Koerdt gibt den Mitgliedern des Rates die Wahlvorschläge zur Kenntnis; sie sind Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlagen beigefügt. Anschließend erläutert Bürgermeister Koerdt das Wahlverfahren. Die Stadtverordneten ____________ und ____________ werden zu Stimmzählern bestellt. Danach wird über die eingereichten Wahlvorschläge geheim unter Verwendung von Sichtblende, Urne und Stimmzetteln in einem Wahlgang abgestimmt. Nach der Auszählung durch die Stimmzähler verkündet Bürgermeister Koerdt das Abstimmungsergebnis: Von ___ abgegebenen Stimmen entfielen ___ Stimmen auf den Wahlvorschlag ___ und ___ Stimmen auf den Wahlvorschlag ___ etc. Damit hat der Rat der Stadt Bedburg ____________ zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters und ____________ zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Die Gewählten nehmen die Wahl an. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nach § 67 Abs. 1 GO NW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Fraktionen als auch eigens für diese Wahl gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern. Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 Abs. 2 GO NW, der wie folgt lautet: „Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. § 50 Abs. 3 S. 3 GO NW findet entsprechende Anwendung. (Danach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.) Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.“ Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der Bürgermeister die gewählten Bewerber zu befragen, ob sie die Wahl annehmen. Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten ist der Wahlakt vollzogen. 50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister