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Anfrage (Anfrage Nr. 10/2014 der JÜL-Fraktion vom 15.11.2014 zur Kostensituation der Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
388 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
03.12.14, 15:46
Aktualisiert
03.12.14, 15:46

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Ma Jülich, 01.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 495/2014 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 04.12.2014 TOP Ergebnisse Anfrage Nr. 10/2014 der JÜL-Fraktion vom 15.11.2014 zur Kostensituation der Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf Anlg.: III IV V 65 40 SD.Net Anfragetext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Rates, wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung. Aufgrund des Umfangs der Anfrage reicht uns eine schriftliche Beantwortung zur Sitzung. 1. Wie viele Kinder sind aktuell in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen und wo findet der Schwimmunterricht statt? 2. Wie viele Kinder waren bis zur Stilllegung in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen und wo fand/findet der Schwimmunterricht danach statt? 3. Wie viele Kinder benutzten bis zur Stilllegung eines der Lehrschwimmbecken in Koslar oder Welldorf? Ist es richtig, dass eine Schülerbeförderung zu einem alternativen Standort (Hallenbad Jülich, Linnich, Titz) 90 Euro pro Fahrt kostet (Hin- und Rückfahrt)? 4. 5. Falls Nein unter Frage 4 bitten wir um korrekte Kostenangabe 6. Ist es richtig, a. b. c. dass solche Zusatzfahrten für diesen Preis nur in den sogenannten Leer/Standzeiten der Busse möglich sind? dass Fahrten zu Zeiten der üblichen täglichen Regelbeförderungszeiten zu Mehrkosten führen? Für den Fall b. bitten wir bei „Ja“ um Mitteilung der anfallenden Fahrkosten. 7. Ist es richtig, a. dass laut Schwimmerlass maximal 15 Kinder mit einer Lehrkraft im Wasser unterrichtet werden dürfen, wenn mindestens ein Kind der Klassengruppe Nichtschwimmer ist? b. dass in einem solchen Fall a. eine zusätzliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Rettungsfähigkeit anwesend sein muss? c. falls „Nein“ (bei a und / oder b) bitten wir um Erläuterung des Schwimmerlasses und der in den Jülicher Grundschulen angewandten Regelung. 8. Welche Freizeitgruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. b. c. d. e. 9. Die Bezeichnung der Gruppe die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage die Teilnehmerzahlen die gezahlten Nutzungsentgelte Welche VHS-Kurse/Gruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. b. c. d. e. Die Bezeichnung der Gruppe die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die die Wochentage die Teilnehmerzahlen die gezahlten Nutzungsentgelte 10. Welche Kindergartengruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. Die Bezeichnung der Gruppe b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage c. die Wochentage d. die Teilnehmerzahlen e. die gezahlten Nutzungsentgelte 11. Welche Gruppen der OGS haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: Anfrage 495/2014 Seite 2 a. b. c. d. e. Die Bezeichnung der Gruppe die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage die Wochentage die Teilnehmerzahlen die gezahlten Nutzungsentgelte 12. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt und VHS). 13. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt und VHS). 14. Welche einmaligen und welche jährlichen Kosten müssen für die Stilllegung der Bäder und Gebäude zukünftig aufgewandt werden? 15. Was passiert mit der ungenützten Gebäudesubstanz? Was passiert bei möglichen Gebäudeschäden? Können bzw. müssen die Gebäude mittelfristig gesichert oder gar abgerissen werden? Anmerkung: Für die nachfolgenden Berechnungen zu den Fragen 1 bis 3 ist pro Klasse eine Zahl von 20 Schüler/innen zugrunde gelegt worden . Beim Schulschwimmen im Hallenbad werden die Schüler/innen gezählt und der Stadt pro Schüler/in ein Betrag von 1,25 € in Rechnung gestellt. Durchschnittlich schwimmen pro Klasse 20 Schüler/innen. Zu Frage 1 Wie viele Kinder sind aktuell in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen und wo findet der Schwimmunterricht statt? Antwort: Zurzeit findet das Schulschwimmen nur im Hallenbad wie folgt statt: GGS Nord Anfrage 495/2014 dienstags 10:30 – 11:30 Uhr 20 Schüler/innen mittwochs 9:00 – 10:00 Uhr 20 Schüler/innen Seite 3 GGS Nord / Ost dienstags 11:30 – 12:15 Uhr 20 Schüler/innen GGS Süd montags 11:45 – 13:00 Uhr 20 Schüler/innen dienstags 12:15 – 13:15 Uhr 20 Schüler/innen mittwochs 12:15 – 13:15 Uhr 20 Schüler/innen montags 9:00 - 9:45 Uhr 20 Schüler/innen mittwochs 8:00 - 9:00 Uhr 20 Schüler/innen montags 10:30 – 13:00 Uhr 20 Schüler/innen GGS West KGS Zu Frage 2 und 3 2. Wie viele Kinder waren bis zur Stilllegung in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen und wo fand/findet der Schwimmunterricht danach statt? 3.Wie viele Kinder benutzten bis zur Stilllegung eines der Lehrschwimmbecken in Koslar oder Welldorf? Antwort: Ende Mai 2013 musste das Lehrschwimmbecken in Koslar und in den Sommerferien 2014 das in Welldorf geschlossen werden. Vor der Schließung eines der beiden Bäder waren die Belegungen durch die Grundschulen wie folgt: Lehrschwimmbecken Koslar Schule GGS West Montag 8:00 - 8:45 Dienstag 8:00 – 8:45 Mittwoch 8:00 – 8:45 Donnerstag 8:00 – 11.45 Freitag 8:00 – 8:45 10:30-11:30 12:00-13:00 10:45-11:30 14:00– 16:00 OGS West GGS Süd 11:45-13:00 11:45– 13:00 KGS 10:30-11:30 10:30-11:30 Anzahl der Schüler/innen, die jährlich am Schwimmunterricht teilgenommen haben: 15 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 12.000 Schüler/innen Lehrschwimmbecken Welldorf Anfrage 495/2014 Seite 4 Schule GGS Nord/Ost Montag Dienstag Mittwoch 9:45-11:15 Freitag 9:45-11:15 8:15-9:45 GGS Nord Donnerstag 9:45-11:15 12:00-13:00 8:30- 1130 7 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 5.600 Schüler/innen Nach der Schließung des Lehrschwimmbeckens in Koslar fand das Schulschwimmen wie folgt im Lehrschwimmbecken in Welldorf statt: Schule GGS Nord Montag 8:15-11:45 Dienstag Mittwoch Donnerstag 8:15-13.00 Freitag GGS Nord/ Ost 7:45-9:15 7:45-9:15 GGS West 9:15-13:00 9:15-11:15 KGS 8:30-13:30 18 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 14.400 Schüler/innen Zu Frage 4: Ist es richtig, dass eine Schülerbeförderung zu einem alternativen Standort (Hallenbad Jülich, Linnich, Titz) 90 Euro pro Fahrt kostet (Hin- und Rückfahrt)? Antwort: s. Antwort Frage 5. Zu Frage 5: Falls Nein unter Frage 4 bitten wir um korrekte Kostenangabe. Antwort: Die Fahrten der GGS Nord und der KGS zum Hallenbad Jülich sind im Vertrag mit der RVE pauschal mit abgedeckt und verursachen keine zusätzlichen Kosten. Die Fahrten der GGS West und der GGS Nord/Standort Ost zum Hallenbad Jülich kosten ca. 60 €. Fahrten der GGS West zum Hallenbad Linnich kosten ca. 80 €, Fahrten der GGS Nord/ Standort Ost nach Titz 90 €. Zu Frage 6: Anfrage 495/2014 Seite 5 Ist es richtig, a. dass solche Zusatzfahrten für diesen Preis nur in den sogenannten Leer/Standzeiten der Busse möglich sind? b. dass Fahrten zu Zeiten der üblichen täglichen Regelbeförderungszeiten zu Mehrkosten führen? c. Für den Fall b. bitten wir bei „Ja“ um Mitteilung der anfallenden Mehrkosten. Antwort: a. Ja b. Laut Auskunft RVE ist es nahezu unmöglich, zu Zeiten der üblichen Regelbeförderungszeiten einen zusätzlichen Bus zu bekommen, da die Busunternehmer zu diesen Zeiten ihre gesamten Kapazitäten im Einsatz haben. Wenn überhaupt möglich, würde eine Fahrt mindestens 200 € kosten. c. s. Antwort b. Zu Frage 7 Ist es richtig, a. dass laut Schwimmerlass maximal 15 Kinder mit einer Lehrkraft im Wasser unterrichtet werden dürfen, wenn mindestens ein Kind der Klassengruppe Nichtschwimmer ist? b. dass in einem solchen Fall a. eine zusätzliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Rettungsfähigkeit anwesend sein muss? c. falls „Nein“ (bei a und / oder b) bitten wir um Erläuterung des Schwimmerlasses und der in den Jülicher Grundschulen angewandten Regelung. Antwort: Im Runderlass des Kultusministeriums vom 29.03 1993 „Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports“ heißt es unter „1 Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte“: Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden. Die - entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) sind oder - das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses sind. Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer - von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5kg schweren Gegenstand vom Beckenboden aus (aus 2 bis 3m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen, - ca. 10m weit tauchen, Anfrage 495/2014 Seite 6 - Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen, - einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und - lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann. Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken. Ausnahmen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte bestehen bei der Benutzung von Schwimmstätten, in den nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet. Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) sind und dass sie - einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen, ca. 10m weit tauchen und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können. Unter 2.2 „Lerngruppengröße“ des Runderlasses ist folgendes geregelt: „Die Festlegung der Lerngruppengröße beim Schwimmunterricht erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben für die Klassen- bzw. Kursgröße (vgl. VO zu § 5 SchFG- BASS 11 – 11 Nr. 1) und unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Lerngruppe sowie der organisatorischen und räumlichen Bedingungen für den Schwimmunterricht. Die Lerngruppengröße soll in der Regel den Klassen- bzw. Kursgrößen gemäß den für die einzelnen Schulstufen und Schulformen geltenden Vorgaben entsprechen. Wenn der Schwimmunterricht mit Nichtschwimmerinnen bzw. Nichtschwimmern nur unter erschwerten Bedingungen (z.B. Abgleitgefahr aufgrund eines deutlichen Knicks des Beckenbodens am Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil (Anm.: wie im großen Becken des Hallenbades), gleichzeitiger Unterricht mehrerer Lerngruppen) durchgeführt werden kann, so ist die Lerngruppengröße in der Regel auf 15 Schülerinnen bzw. Schüler pro Lehrkraft zu begrenzen. Zu Frage 8: Welche Freizeitgruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. die Bezeichnung der Gruppe b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente c. die Wochentage Anfrage 495/2014 Seite 7 d. die Teilnehmerzahlen e. die gezahlten Nutzungsentgelte Antwort: Gruppe LSB Koslar Damengruppe Koslar Frauengruppe Koslar Damengruppe Koslar Wassergymnastik Koslar Frauengruppe Koslar LSB Welldorf Wassergymnastik Welldorf Jahres/Stundenkontigente 37 Stunden 36 Stunden 36 Stunden 20 Stunden 25 Stunden Wochentag Freitag 17.30 – 18.30 Dienstag 18:00 – 19:00 Mittwoch 19:30-20:30 Donnerstag 15:30-16:30 Donnerstag 18:00-19:00 Teilnehmerzahl Nutzungsentgelte 7–9 5 – 10 8 – 10 8 – 10 8 -10 2.100,-- € 32 Stunden Montag 15:15 – 16:00 720,-- € Zu Frage 9: Welche VHS-Kurse/Gruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. die Bezeichnung der Gruppe b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die c. die Wochentage d. die Teilnehmerzahlen e. die gezahlten Nutzungsentgelte 1. Lehrschwimmbecken Koslar Das letzte Jahr vor Schließung des Bades war 2012. a) Kurse „Aqua-Fitness“ b) 18 Kurse mit insgesamt 260 UE (eine UE = 45 Minuten) c) Montags bis Donnerstags d) 189 Teilnehmende e) Gezahlte Nutzungsentgelte: 5.957,- € f) Nicht angefragt: Gezahlte Unterrichtshonorare: 4.797,32 € Honorarkostendeckungsgrad: 124,2% Anfrage 495/2014 Seite 8 2. Lehrschwimmbecken Welldorf Das letzte Jahr vor Schließung des Bades war 2013 a) Kurse „Aqua-Fitness“ b) 18 Kurse mit insgesamt 206 UE c) Montags bis donnerstags d) 188 Teilnehmende e) Gezahlte Nutzungsentgelte: 4.919.- € f) Nicht angefragt: Gezahlte Unterrichtshonorare: 3.871,26 € Honorarkostendeckungsgrad: 127,1% Anmerkung: Laut Auskunft der Kämmerei erfolgt für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch die Volkshochschule eine innere Verrechnung von rd. 1.000,-- €/Jahr Zu Frage 10: Welche Kindergartengruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. Die Bezeichnung der Gruppe b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage c. die Wochentage d. die Teilnehmerzahlen e. die gezahlten Nutzungsentgelte Antwort: Gruppe/Becken Jahres/Stundenkontigent e Wochentag Teilnehmerzahl Nutzungsentgelte 17:00-18:00 Freitag Ca. 20 entfällt Welldorf Kindergarten St. Marien Zu Frage 11: Anfrage 495/2014 Seite 9 Welche Gruppen der OGS haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen? Mindestens erwarten wir als Antwort hier: a. die Bezeichnung der Gruppe b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage c. die Wochentage d. die Teilnehmerzahlen e. die gezahlten Nutzungsentgelte Antwort: Gruppe Jahres/Stundenkontigent e Wochentag Teilnehmerzahl Nutzungsentgelte 14:30 – 16: 00 Uhr Dienstag ca. 20 entfällt 14:15 – 15:00 Uhr Freitag ca. 20 entfällt Koslar OGS GGS West Welldorf OGS Ost Zu Frage 12: Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt und VHS). Antwort: Nach Auskunft der Kämmerei erfolgt eine interne Verrechnung zwischen Schulamt und VHS in Höhe von rd. 1.000 € jährlich. Zu Frage 13: Sollten weitere Nutzer der beiden Bäder Schwimmstunden in Anspruch genommen haben, bitten wir auch hierzu um entsprechende Angaben. Antwort: Anfrage 495/2014 Seite 10 Gruppe Koslar BSG Forschungszentrum Kinder Jahres/Stundenkontigente Wochentag Teilnehmerzahl Nutzungsentgelte 15:30 – 17:00 Uhr Montag Ca. 15 Entfällt 15:30 – 17:00 Uhr Mittwoch Ca. 15 Entfällt Zu Frage 14: Welche einmaligen und welche jährlichen Kosten müssen für die Stilllegung der Bäder und Gebäude zukünftig aufgewandt werden? Antwort: Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Schwimmbäder ist mit einmaligen Kosten in Höhe von 1.500 – 2.000 € je Schwimmbad zu rechnen (Sicherung und Stilllegung Abflussbereich, chemische Wasseraufbereitung und Raumlufttechnische Anlagen. Für die Bausubstanzerhaltung ist das jeweilige Gebäude bei einer Beheizung auf ca. 7 bis 10 Grad frostfrei zu halten. Die Kosten dafür werden für Koslar ca. 1.500 bis 2.000 €/a und für Welldorf ca. 2.000 bis 2.500 €/a betragen. Eine Reinigung ist nicht erforderlich. Zu Frage 15: Was passiert mit der ungenützten Gebäudesubstanz? Was passiert bei möglichen Gebäudeschäden? Können bzw. müssen die Gebäude mittelfristig gesichert oder gar abgerissen werden? Antwort: Eine andere Verwendung der nicht genutzten Gebäudeflächen ist zurzeit nicht geplant. Je nach Notwendigkeit müssen Schäden im Zuge der Bauunterhaltung behoben werden? Über die in Frage 14 aufgeführten Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Sicherungen vorgesehen. Das Becken in Welldorf gehört zur gesamten Gebäudesubstanz des Schulgebäudes und kann daher nicht abgerissen werden. Über einen Abriss des Lehrschwimmbeckens in Koslar müsste gesondert nachgedacht werden. Im Keller des Beckens befindet sich die Heizungsanlage, die auch die daneben liegende Turnhalle versorgt. Anfrage 495/2014 Seite 11