Daten
Kommune
Jülich
Größe
388 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
03.12.14, 15:46
Aktualisiert
03.12.14, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.: Ma
Jülich, 01.12.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 495/2014
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Anfrage Nr. 10/2014 der JÜL-Fraktion vom 15.11.2014 zur Kostensituation der Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf
Anlg.:
III
IV
V
65
40
SD.Net
Anfragetext:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Rates,
wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung. Aufgrund
des Umfangs der Anfrage reicht uns eine schriftliche Beantwortung zur Sitzung.
1.
Wie viele Kinder sind aktuell in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen
und wo findet der Schwimmunterricht statt?
2.
Wie viele Kinder waren bis zur Stilllegung in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen
Grundschulen und wo fand/findet der Schwimmunterricht danach statt?
3.
Wie viele Kinder benutzten bis zur Stilllegung eines der Lehrschwimmbecken in Koslar oder
Welldorf?
Ist es richtig, dass eine Schülerbeförderung zu einem alternativen Standort (Hallenbad Jülich,
Linnich, Titz) 90 Euro pro Fahrt kostet (Hin- und Rückfahrt)?
4.
5.
Falls Nein unter Frage 4 bitten wir um korrekte Kostenangabe
6. Ist es richtig,
a.
b.
c.
dass solche Zusatzfahrten für diesen Preis nur in den sogenannten Leer/Standzeiten der Busse
möglich sind?
dass Fahrten zu Zeiten der üblichen täglichen Regelbeförderungszeiten zu Mehrkosten führen?
Für den Fall b. bitten wir bei „Ja“ um Mitteilung der anfallenden Fahrkosten.
7.
Ist es richtig,
a. dass laut Schwimmerlass maximal 15 Kinder mit einer Lehrkraft im Wasser unterrichtet
werden dürfen, wenn mindestens ein Kind der Klassengruppe Nichtschwimmer ist?
b. dass in einem solchen Fall a. eine zusätzliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Rettungsfähigkeit anwesend sein muss?
c. falls „Nein“ (bei a und / oder b) bitten wir um Erläuterung des Schwimmerlasses und der in
den Jülicher Grundschulen angewandten Regelung.
8.
Welche Freizeitgruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder
dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a.
b.
c.
d.
e.
9.
Die Bezeichnung der Gruppe
die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente
die Wochentage
die Teilnehmerzahlen
die gezahlten Nutzungsentgelte
Welche VHS-Kurse/Gruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden
Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a.
b.
c.
d.
e.
Die Bezeichnung der Gruppe
die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die
die Wochentage
die Teilnehmerzahlen
die gezahlten Nutzungsentgelte
10. Welche Kindergartengruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden
Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
11. Welche Gruppen der OGS haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden
Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
Anfrage 495/2014
Seite 2
a.
b.
c.
d.
e.
Die Bezeichnung der Gruppe
die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
die Wochentage
die Teilnehmerzahlen
die gezahlten Nutzungsentgelte
12. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen
innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt
und VHS).
13. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen
innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt
und VHS).
14. Welche einmaligen und welche jährlichen Kosten müssen für die Stilllegung der Bäder und Gebäude zukünftig aufgewandt werden?
15. Was passiert mit der ungenützten Gebäudesubstanz? Was passiert bei möglichen Gebäudeschäden? Können bzw. müssen die Gebäude mittelfristig gesichert oder gar abgerissen werden?
Anmerkung: Für die nachfolgenden Berechnungen zu den Fragen 1 bis 3 ist pro Klasse eine
Zahl von 20 Schüler/innen zugrunde gelegt worden . Beim Schulschwimmen im
Hallenbad werden die Schüler/innen gezählt und der Stadt pro Schüler/in ein
Betrag von 1,25 € in Rechnung gestellt. Durchschnittlich schwimmen pro Klasse
20 Schüler/innen.
Zu Frage 1
Wie viele Kinder sind aktuell in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen Grundschulen und
wo findet der Schwimmunterricht statt?
Antwort:
Zurzeit findet das Schulschwimmen nur im Hallenbad wie folgt statt:
GGS Nord
Anfrage 495/2014
dienstags
10:30 – 11:30 Uhr
20 Schüler/innen
mittwochs
9:00 – 10:00 Uhr
20 Schüler/innen
Seite 3
GGS Nord / Ost dienstags
11:30 – 12:15 Uhr
20 Schüler/innen
GGS Süd
montags
11:45 – 13:00 Uhr
20 Schüler/innen
dienstags
12:15 – 13:15 Uhr
20 Schüler/innen
mittwochs
12:15 – 13:15 Uhr
20 Schüler/innen
montags
9:00 - 9:45 Uhr
20 Schüler/innen
mittwochs
8:00 - 9:00 Uhr
20 Schüler/innen
montags
10:30 – 13:00 Uhr
20 Schüler/innen
GGS West
KGS
Zu Frage 2 und 3
2. Wie viele Kinder waren bis zur Stilllegung in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen
Grundschulen und wo fand/findet der Schwimmunterricht danach statt?
3.Wie viele Kinder benutzten bis zur Stilllegung eines der Lehrschwimmbecken in Koslar oder
Welldorf?
Antwort:
Ende Mai 2013 musste das Lehrschwimmbecken in Koslar und in den Sommerferien 2014 das in
Welldorf geschlossen werden. Vor der Schließung eines der beiden Bäder waren die Belegungen
durch die Grundschulen wie folgt:
Lehrschwimmbecken Koslar
Schule
GGS West
Montag
8:00 - 8:45
Dienstag
8:00 – 8:45
Mittwoch
8:00 – 8:45
Donnerstag
8:00 – 11.45
Freitag
8:00 – 8:45
10:30-11:30
12:00-13:00
10:45-11:30
14:00– 16:00
OGS West
GGS Süd
11:45-13:00
11:45– 13:00
KGS
10:30-11:30
10:30-11:30
Anzahl der Schüler/innen, die jährlich am Schwimmunterricht teilgenommen haben:
15 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 12.000 Schüler/innen
Lehrschwimmbecken Welldorf
Anfrage 495/2014
Seite 4
Schule
GGS
Nord/Ost
Montag
Dienstag
Mittwoch
9:45-11:15
Freitag
9:45-11:15
8:15-9:45
GGS Nord
Donnerstag
9:45-11:15
12:00-13:00
8:30- 1130
7 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 5.600 Schüler/innen
Nach der Schließung des Lehrschwimmbeckens in Koslar fand das Schulschwimmen wie folgt
im Lehrschwimmbecken in Welldorf statt:
Schule
GGS Nord
Montag
8:15-11:45
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
8:15-13.00
Freitag
GGS Nord/
Ost
7:45-9:15
7:45-9:15
GGS West
9:15-13:00
9:15-11:15
KGS
8:30-13:30
18 Klassen x 40 Schulwochen x durchschnittlich 20 Schüler/innen = 14.400 Schüler/innen
Zu Frage 4:
Ist es richtig, dass eine Schülerbeförderung zu einem alternativen Standort (Hallenbad Jülich, Linnich, Titz) 90 Euro pro Fahrt kostet (Hin- und Rückfahrt)?
Antwort:
s. Antwort Frage 5.
Zu Frage 5:
Falls Nein unter Frage 4 bitten wir um korrekte Kostenangabe.
Antwort:
Die Fahrten der GGS Nord und der KGS zum Hallenbad Jülich sind im Vertrag mit der RVE pauschal mit abgedeckt und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
Die Fahrten der GGS West und der GGS Nord/Standort Ost zum Hallenbad Jülich kosten ca. 60 €.
Fahrten der GGS West zum Hallenbad Linnich kosten ca. 80 €, Fahrten der GGS Nord/ Standort
Ost nach Titz 90 €.
Zu Frage 6:
Anfrage 495/2014
Seite 5
Ist es richtig,
a. dass solche Zusatzfahrten für diesen Preis nur in den sogenannten Leer/Standzeiten der Busse
möglich sind?
b. dass Fahrten zu Zeiten der üblichen täglichen Regelbeförderungszeiten zu Mehrkosten führen?
c. Für den Fall b. bitten wir bei „Ja“ um Mitteilung der anfallenden Mehrkosten.
Antwort:
a. Ja
b. Laut Auskunft RVE ist es nahezu unmöglich, zu Zeiten der üblichen Regelbeförderungszeiten
einen zusätzlichen Bus zu bekommen, da die Busunternehmer zu diesen Zeiten ihre gesamten
Kapazitäten im Einsatz haben. Wenn überhaupt möglich, würde eine Fahrt mindestens 200 €
kosten.
c. s. Antwort b.
Zu Frage 7
Ist es richtig,
a. dass laut Schwimmerlass maximal 15 Kinder mit einer Lehrkraft im Wasser unterrichtet werden
dürfen, wenn mindestens ein Kind der Klassengruppe Nichtschwimmer ist?
b. dass in einem solchen Fall a. eine zusätzliche Aufsichtsperson mit Nachweis der Rettungsfähigkeit anwesend sein muss?
c. falls „Nein“ (bei a und / oder b) bitten wir um Erläuterung des Schwimmerlasses und der in den
Jülicher Grundschulen angewandten Regelung.
Antwort:
Im Runderlass des Kultusministeriums vom 29.03 1993 „Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports“ heißt es unter „1 Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte“:
Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von
Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden. Die
- entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) sind oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses
Erlasses sind.
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer
-
von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5kg schweren Gegenstand vom Beckenboden aus
(aus 2 bis 3m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10m weit tauchen,
Anfrage 495/2014
Seite 6
-
Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus
diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit
schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler sowie für
das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.
Ausnahmen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte bestehen bei der Benutzung von
Schwimmstätten, in den nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m
vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum
oder Gebäudeteil befindet. Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens
(Bronze) sind und dass sie
-
einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und
zum Beckenrand bringen,
ca. 10m weit tauchen und
lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Unter 2.2 „Lerngruppengröße“ des Runderlasses ist folgendes geregelt:
„Die Festlegung der Lerngruppengröße beim Schwimmunterricht erfolgt auf der Grundlage der
Vorgaben für die Klassen- bzw. Kursgröße (vgl. VO zu § 5 SchFG- BASS 11 – 11 Nr. 1) und unter
Berücksichtigung der Zusammensetzung der Lerngruppe sowie der organisatorischen und räumlichen Bedingungen für den Schwimmunterricht.
Die Lerngruppengröße soll in der Regel den Klassen- bzw. Kursgrößen gemäß den für die einzelnen
Schulstufen und Schulformen geltenden Vorgaben entsprechen.
Wenn der Schwimmunterricht mit Nichtschwimmerinnen bzw. Nichtschwimmern nur unter erschwerten Bedingungen (z.B. Abgleitgefahr aufgrund eines deutlichen Knicks des Beckenbodens
am Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil (Anm.: wie im großen Becken des Hallenbades), gleichzeitiger Unterricht mehrerer Lerngruppen) durchgeführt werden kann, so ist die
Lerngruppengröße in der Regel auf 15 Schülerinnen bzw. Schüler pro Lehrkraft zu begrenzen.
Zu Frage 8:
Welche Freizeitgruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder dort
Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente
c. die Wochentage
Anfrage 495/2014
Seite 7
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
Antwort:
Gruppe
LSB Koslar
Damengruppe
Koslar
Frauengruppe
Koslar
Damengruppe
Koslar
Wassergymnastik Koslar
Frauengruppe
Koslar
LSB Welldorf
Wassergymnastik Welldorf
Jahres/Stundenkontigente
37 Stunden
36 Stunden
36 Stunden
20 Stunden
25 Stunden
Wochentag
Freitag
17.30 – 18.30
Dienstag
18:00 – 19:00
Mittwoch
19:30-20:30
Donnerstag
15:30-16:30
Donnerstag
18:00-19:00
Teilnehmerzahl
Nutzungsentgelte
7–9
5 – 10
8 – 10
8 – 10
8 -10
2.100,-- €
32 Stunden
Montag
15:15 – 16:00
720,-- €
Zu Frage 9:
Welche VHS-Kurse/Gruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder
dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
1. Lehrschwimmbecken Koslar
Das letzte Jahr vor Schließung des Bades war 2012.
a) Kurse „Aqua-Fitness“
b) 18 Kurse mit insgesamt 260 UE (eine UE = 45 Minuten)
c) Montags bis Donnerstags
d) 189 Teilnehmende
e) Gezahlte Nutzungsentgelte: 5.957,- €
f) Nicht angefragt:
Gezahlte Unterrichtshonorare: 4.797,32 €
Honorarkostendeckungsgrad: 124,2%
Anfrage 495/2014
Seite 8
2. Lehrschwimmbecken Welldorf
Das letzte Jahr vor Schließung des Bades war 2013
a) Kurse „Aqua-Fitness“
b) 18 Kurse mit insgesamt 206 UE
c) Montags bis donnerstags
d) 188 Teilnehmende
e) Gezahlte Nutzungsentgelte: 4.919.- €
f) Nicht angefragt:
Gezahlte Unterrichtshonorare: 3.871,26 €
Honorarkostendeckungsgrad: 127,1%
Anmerkung: Laut Auskunft der Kämmerei erfolgt für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch
die Volkshochschule eine innere Verrechnung von rd. 1.000,-- €/Jahr
Zu Frage 10:
Welche Kindergartengruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder
dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
Antwort:
Gruppe/Becken
Jahres/Stundenkontigent
e
Wochentag
Teilnehmerzahl
Nutzungsentgelte
17:00-18:00
Freitag
Ca. 20
entfällt
Welldorf
Kindergarten
St. Marien
Zu Frage 11:
Anfrage 495/2014
Seite 9
Welche Gruppen der OGS haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der beiden Bäder
dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
Antwort:
Gruppe
Jahres/Stundenkontigent
e
Wochentag
Teilnehmerzahl
Nutzungsentgelte
14:30 – 16: 00 Uhr
Dienstag
ca. 20
entfällt
14:15 – 15:00 Uhr
Freitag
ca. 20
entfällt
Koslar
OGS GGS
West
Welldorf
OGS Ost
Zu Frage 12:
Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so z.B. zwischen Schulamt und
VHS).
Antwort:
Nach Auskunft der Kämmerei erfolgt eine interne Verrechnung zwischen Schulamt und VHS in
Höhe von rd. 1.000 € jährlich.
Zu Frage 13:
Sollten weitere Nutzer der beiden Bäder Schwimmstunden in Anspruch genommen haben, bitten
wir auch hierzu um entsprechende Angaben.
Antwort:
Anfrage 495/2014
Seite 10
Gruppe
Koslar
BSG Forschungszentrum
Kinder
Jahres/Stundenkontigente
Wochentag
Teilnehmerzahl
Nutzungsentgelte
15:30 – 17:00 Uhr
Montag
Ca. 15
Entfällt
15:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch
Ca. 15
Entfällt
Zu Frage 14:
Welche einmaligen und welche jährlichen Kosten müssen für die Stilllegung der Bäder und Gebäude zukünftig aufgewandt werden?
Antwort:
Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Schwimmbäder ist mit einmaligen Kosten in Höhe von
1.500 – 2.000 € je Schwimmbad zu rechnen (Sicherung und Stilllegung Abflussbereich, chemische
Wasseraufbereitung und Raumlufttechnische Anlagen.
Für die Bausubstanzerhaltung ist das jeweilige Gebäude bei einer Beheizung auf ca. 7 bis 10 Grad
frostfrei zu halten.
Die Kosten dafür werden für Koslar ca. 1.500 bis 2.000 €/a und für Welldorf ca. 2.000 bis 2.500 €/a
betragen.
Eine Reinigung ist nicht erforderlich.
Zu Frage 15:
Was passiert mit der ungenützten Gebäudesubstanz? Was passiert bei möglichen Gebäudeschäden?
Können bzw. müssen die Gebäude mittelfristig gesichert oder gar abgerissen werden?
Antwort:
Eine andere Verwendung der nicht genutzten Gebäudeflächen ist zurzeit nicht geplant. Je nach
Notwendigkeit müssen Schäden im Zuge der Bauunterhaltung behoben werden? Über die in Frage
14 aufgeführten Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Sicherungen vorgesehen.
Das Becken in Welldorf gehört zur gesamten Gebäudesubstanz des Schulgebäudes und kann daher
nicht abgerissen werden.
Über einen Abriss des Lehrschwimmbeckens in Koslar müsste gesondert nachgedacht werden. Im
Keller des Beckens befindet sich die Heizungsanlage, die auch die daneben liegende Turnhalle versorgt.
Anfrage 495/2014
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