Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-340/2005
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich 1 / Az.: 61 26 00
Dringlichkeitsbeschluss
Vorlage zur
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
Bedburg, den 04. Juli 2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg
- Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und
Umgebungsfläche)hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie den Beschluss zur erneuten
Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850), für den
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg gefasst. Die Fläche des Plangebietes Industriepark
Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg
planungsrechtlich abgesichert. Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere
Grundstücksflächen können angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die
über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw.
die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken
zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten
Anlage dargestellten Flächen.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe
und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung
vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der
Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine
angemessene Gebietserweiterung zu erwarten.
Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung
im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können und um
auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen nachkommen zu
können, schlägt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg
aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebiets einen neuen Aufstellungsbeschluss
zu fassen. Im Anschluss hieran wird die erneute Offenlage gem. Beschlussvorschlag
erforderlich.
WP7-340/2005
Dringlichkeitsbeschluss
Da die Ratssitzung am 28.06.2005 abgesetzt worden ist, somit die notwendige
Zustimmung erst frühestens im September erfolgen kann und daher einer zeitnahen
Weiterführung des Verfahrens entgegensteht, wird vorgeschlagen, den Beschluss im
Rahmen der Dringlichkeit herbeizuführen.
Im Auftrag
gez.
Ackermann
Fachbereichsleiter
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
entschieden,
•
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg vom
25.09.2001 aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997(BGBl. I S. 2141,
1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli
2002 (BGBl. I S. 2850) zu fassen.
•
Ferner wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter
Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. § 3 Abs. 3 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBL. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zu letzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur
zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können.
Bedburg, den 04. Juli 2005
gez.
Koerdt
Bürgermeister
gez.
Kippels
Stadtverordneter
gez.
Druch
Stadtverordneter