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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsbeschluss) Beschlussvorlage (Dringlichkeitsbeschluss)

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Inhalt der Datei

WP7-340/2005 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich 1 / Az.: 61 26 00 Dringlichkeitsbeschluss Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW Bedburg, den 04. Juli 2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg - Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsfläche)hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg gefasst. Die Fläche des Plangebietes Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg planungsrechtlich abgesichert. Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen. Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten. Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können und um auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen nachkommen zu können, schlägt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebiets einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss hieran wird die erneute Offenlage gem. Beschlussvorschlag erforderlich. WP7-340/2005 Dringlichkeitsbeschluss Da die Ratssitzung am 28.06.2005 abgesetzt worden ist, somit die notwendige Zustimmung erst frühestens im September erfolgen kann und daher einer zeitnahen Weiterführung des Verfahrens entgegensteht, wird vorgeschlagen, den Beschluss im Rahmen der Dringlichkeit herbeizuführen. Im Auftrag gez. Ackermann Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden, • den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg vom 25.09.2001 aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) zu fassen. • Ferner wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zu letzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Bedburg, den 04. Juli 2005 gez. Koerdt Bürgermeister gez. Kippels Stadtverordneter gez. Druch Stadtverordneter