Daten
Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
04.12.14, 16:10
Aktualisiert
04.12.14, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Amt 60 Kel
Jülich, 04.12.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 501/2014
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Neuer Haltepunkt der Rurtalbahn "An den Aspen"
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion Nr. 9/2014 vom 07.11.2014
Anlg.: 1
60
60
III
SD.Net
Anfragetext:
1. Warum ist es zu der Verzögerung beim Baubeginn gekommen? Welche Stellen sind dafür
verantwortlich und wie begründen sie diese Verzögerung
2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen und wann mit der Inbetriebnahme?
Auf die Sitzungsvorlagen 344/2013 (PUB 07.10.2013) und 132/2014 wird verwiesen. In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.03.2014 wurde dargelegt, dass sich Änderungen und Einschränkungen, die durch die Anlegung des neuen Haltepunktes „An den Aspen“ und
den damit verbundenen neuen Betriebskonzept ergeben.
Es wurden mit dem NVR verschiedene Varianten für ein fahrbares Betriebskonzept erstellt. Daraus
ergab sich, dass hinsichtlich von 3 Problemfeldern noch eine Abstimmung mit der Stadt Jülich erforderlich war.
Hierzu trug Herr Göddecke, Rurtalbahn, vor. U.a. führte er aus, dass nach dem aktualisierten Zeitplan eine Inbetriebnahme den neuen Haltepunktes zum Schuljahresbeginn 2015/16 nach den Sommerferien vorgesehen ist, sofern kurzfristig eine Zuschussmitteilung durch den NVR vorliegen wird.
Die Veränderungen und Einschränkunken , die sich durch die Anlegung des neuen Haltepunktes
„An den Aspen“ und dem damit verbundenen neunen Betriebskonzept ergeben, stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Auf eine aktuelle Anfrage bei der Rurtalbahn teilte Herr Göddecke vorgestern mit, dass seit dem
19.10.2014 die Einplanungsmitteilung durch den Zuwendungsgeber NVR vorliegt. Ein Fördersatz
von 90 % wird vom Zuschussgeber (NVR) bestätigt. Nunmehr kann der eigentliche Förderantrag
beim NVR kurzfristig gestellt werden Hierzu wird noch für die Antragstellung eine Wegeparzelle
der Stadt Jülich zur vorübergehenden Inanspruchnahme benötigt. Eine entsprechende Zustimmungserklärung wird derzeit vorbereitet.
Herr Göddecke weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass als Antragsteller gegenüber dem NVR
die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH auftritt.
Der Baubeginn ist abhängig vom Bewilligungsbescheid des Zuschussgebers (NVR)
Anfrage 501/2014
Seite 2