Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-352/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-352/2005 1. Ergänzung
-ENTWURF-
Satzung
der Stadt Bedburg
über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung
der Erschließungsanlage „Oberweg“ in Bedburg – Kirchtroisdorf
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW.
S. 498), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
folgende
Satzung beschlossen:
§1
Die Straße „Oberweg“ in Bedburg – Kirchtroisdorf von „Pfarrer-Stein-Straße“ bis „Im
Kellergarten“ wird unter Abweichung von § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung der
Stadt Bedburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 26.06.1989,
zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 14.12.1995, ohne die
Anlegung von separaten Gehwegen hergestellt.
Die Straße „Oberweg“ ist mit den Teileinrichtungen Freilegung, Fahrbahn ohne
separate Gehwege, Oberflächenentwässerung der Fahrbahn und Beleuchtung
endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.